Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00002#0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundespresseamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen. Der Auftragnehmer soll hierzu gemäß den vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalten und Zielgruppen geeignete Konzepte ausarbeiten und umsetzen. Ein besonderer Fokus des Leistungsspektrums liegt auf der Entwicklung und Durchführung von zum Teil bundesweiten Großveranstaltungen sowie Veranstaltungsreihen.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
Berlin
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen. Der Auftragnehmer soll hierzu gemäß den vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalten und Zielgruppen geeignete Konzepte ausarbeiten und umsetzen. Ein besonderer Fokus des Leistungsspektrums liegt auf der Entwicklung und Durchführung von zum Teil bundesweiten Großveranstaltungen sowie Veranstaltungsreihen.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
Mit einem Teilnahmewettbewerb sollen die Bewerber ausgewählt werden, die anschließend zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Dazu wird eine Eignungsprüfung durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.