Los13 Abbruch Leichtbau-Längsfassaden Referenznummer der Bekanntmachung: B17056-80037000-002-212-03
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Los13 Abbruch Leichtbau-Längsfassaden
Paul-Gesche-Str. 9
10315 Berlin
Abbruch von Leichtbauaußenwänden zur Hüllensanierung eines Stahlbetonskelettbaues von 1986 in BerlinLichtenberg in zwei Bauabschnitten. Wesentlicher Umfang der Leistung wie folgt:
- Ca. 2.098 m2 Abbau Asbestfaserzementplatten
- Ca. 2.098 m2 Ausbau Mineralwolledämmschicht ca. 10cm und GK-Bauplatten-Bekleidung
- Ca. 2.098 m2 Abbruch Holzunterkonstruktion und Fensterelemente
- Ca. 210 m2 Abbruch Blechbekleidung mit UK
- Ca. 62 m2 Abbruch Leichtbauwand aus Stahl-UK
- Ca. 2.808 m2 Folienschutzwände mit ca. 42 Reißverschlusstüren
- Baustelleneinrichtung für Schadstoffentsorgung einschl. 1-Kammerschleuse, Industriestaubsauger, Schutzanzügen usw.
- Ca. 5.200 m2 Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche
- Ca. 64,5t Entsorgung fest gebundene Asbestprodukte
- Ca. 37 t Entsorgung KMF-haltige Mineralwolle
- Ca. 119 t Entsorgung Altholz
- Ca. 555 t Entsorgung Bauschuttt > Z2
- Ca. 15 t Entsorgung Bauschutt bis Z2
- Ca. 2 t Entsorgung Eisen/Stahl
1269-B2-G
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abbruch- und Rückbauarbeiten/Los13 - Abbruch Längsfassaden (Leichtbau)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Paul-Gesche-Str. 9, 10315 Berlin
Abbruch von Leichtbauaußenwänden zur Hüllensanierung eines Stahlbetonskelettbaues von 1986 in
BerlinLichtenberg in zwei Bauabschnitten. Wesentlicher Umfang der Leistung wie folgt:
- Ca. 2.098 m2 Abbau Asbestfaserzementplatten
- Ca. 2.098 m2 Ausbau Mineralwolledämmschicht ca. 10cm und GK-Bauplatten-Bekleidung
- Ca. 2.098 m2 Abbruch Holzunterkonstruktion und Fensterelemente
- Ca. 210 m2 Abbruch Blechbekleidung mit UK
- Ca. 62 m2 Abbruch Leichtbauwand aus Stahl-UK
- Ca. 2.808 m2 Folienschutzwände mit ca. 42 Reißverschlusstüren
- Baustelleneinrichtung für Schadstoffentsorgung einschl. 1-Kammerschleuse, Industriestaubsauger,
Schutzanzügen usw.
- Ca. 5.200 m2 Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche
- Ca. 64,5t Entsorgung fest gebundene Asbestprodukte
- Ca. 37 t Entsorgung KMF-haltige Mineralwolle
- Ca. 119 t Entsorgung Altholz
- Ca. 555 t Entsorgung Bauschuttt > Z2
- Ca. 15 t Entsorgung Bauschutt bis Z2
- Ca. 2 t Entsorgung Eisen/Stahl
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Bei der Demontage der Leichtbaufassaden wurden anstelle der erwarteten und beauftragten KMW-Dämmung eine Dämmung aus PUR-Hartschaumplatten mit Hartfaserplattenkaschierung festgestellt. Die Entsorgung muss in einer Untertagedeponie in Stahlgitterboxen erfolgen.
Demnach handelt es sich um eine erforderlich gewordene Leistung nach § 22 VOB/A EU Abs. 2 Nr. 3, die aufgrund von Umständen entstanden ist, welche trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehbar waren. Es handelt sich um eine geänderte Leistung des Hauptauftrages, die Pos. 01.01.003 und 02.03.002 entfallen teilweise. Die Entsorgungsleistung wurde noch nicht ausgeführt, der Schutt befindet sich weiterhin auf der Baustelle. Die Erfordernis zur Ausführung war im Vorfeld nicht erkennbar, der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Die Nachtragssumme beträgt ca. 35% des Hauptauftragswertes. Aus wirtschaftlichen Gründen ist die Neuvergabe bzw. Wechsel des Auftragsnehmers nicht sinnvoll. In der beigelegten Kalkulation rechnete der AN mit den Preisen aus dem Hauptauftrag aus dem Anfang des Jahres 2020. Die Neuvergabe wird enorme Kosten verursachen (Wegen Coronakrise+Ukrainekrieg in den letzten zwei Jahren geschtiegenen Preisen) Daher wird die Beauftragung durch AN Firma ICAN GmbH empfohlen.