Beratungsleistung zur CO2-Minderungs-Strategie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlinovo.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung zur CO2-Minderungs-Strategie
Die berlinovo beabsichtigt, durch eine strukturierte Bewertung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik sowie Versorgung der Gebäude, eine Strategie für Maßnahmen und Investitionen zur Reduzierung von Primär- und Endenergiebedarf sowie CO2, erarbeiten zu lassen.
Berlin und Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Die berlinovo beabsichtigt, durch eine strukturierte Bewertung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik sowie Versorgung der Gebäude, eine Strategie für Maßnahmen und Investitionen zur Reduzierung von Primär- und Endenergiebedarf sowie CO2, erarbeiten zu lassen.
Ziel der Leistung des AN ist es, eine multidimensionale und ganzheitliche Strategie für die energetischen Investitionen in die Gebäude des AG, auf Basis von verschiedenen Szenarien zu, abzuleiten. Die Szenarien zur CO2-Reduzierung basieren auf der Anwendung von marktüblichen Methodiken wie CRREM, Berechnung der Auswirkung von Maßnahmen in Grad Celsius, Initiative Wohnen 2050, dem Klimaschutzgesetz und weitere mit dem AG abzustimmende Methoden und Grundsätze.
Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer Seite spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Eine Verlängerung ist max. zweimal zulässig. Die Vertragslaufzeit endet demnach spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Leistungen (Ziffern jeweils Bezug auf Leistungsbeschreibung):
Optional: Begehung je Einzelobjekt Wohnen (Ziffer 3.1.3)
Optional: Begehung je Einzelobjekt Gewerbe kleiner 8.000 m² (Ziffer 3.1.2)
Optional: Begehung je Einzelobjekt Gewerbe größer 8.000 m² (Ziffer 3.1.2)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung kleiner 50 Wohneinheiten (WE) pro WE (Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung zwischen 51-500 Wohneinheiten (WE) pro WE (Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung zwischen 501 und 5000 Wohneinheiten (WE) pro WE (Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung ab 5001 Wohneinheiten (WE) pro WE (Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung Gewerbe kleiner 8.000 m² (Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung Gewerbe größer 8.000 m² (Ziffer 4.3)
Die Objektliste (Anlage 3) wird die berlinovo den Unternehmen übergeben, die zuvor die "Einseitige Verschwiegenheitserklärung" abgegeben haben. Ohne Abgabe der Erklärung ist eine Teilnahem an dem Vergabeverfahren nicht erlaubt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in
§ 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
• er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Die berlinovo prüft den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 (Ziffer 4.2.1).
Die berlinovo prüft die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Dienstleistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 (Ziffer 4.2.2) sowie zu vergleichbaren Dienstleistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den vergangenen drei Geschäftsjahren 2020 bis 2022 (Ziffer 4.2.3).
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
• Beschreibung der erbrachten Leistungen
• Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
• Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2020)
Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
Der Bieter verpflichtet sich, im Auftragsfall geeignete Fachingenieure für die Objektbegehungen und Ableitung der Szenarien/Sanierungsstrategien einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
berlinovo, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin
Keine öffentliche Submission
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 07.04.2023, 10:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter
die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, d• er/sie den Nachweis einer bestehenden Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadenversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (dreifach maximiert/Versicherungsjahr)
o für Personen- und Sachschäden: EUR 1,5 Mio.
o für sonstige Schäden (insb. Vermögensschäden, Umweltschäden): EUR 1,0 Mio.
und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird.
5. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,- zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).