Lieferung von Wasserstoff inkl. Befüllung einer Wasserstoffgasfüllanlage und Vereinbarung eines Nutzungsrechtes Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 008-018394
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Wasserstoff inkl. Befüllung einer Wasserstoffgasfüllanlage und Vereinbarung eines Nutzungsrechtes
Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt zur Versorgung ihrer mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeuge, die geeignete Infrastruktur aufzubauen. Zu diesem Zwecke wird die entsprechende Versorgung mit Wasserstoff an einer ortsunveränderlichen Wasserstoffgasfüllanlage (inkl. Vereinbarung eines Nutzungsrechtes der HOCHBAHN) beschafft.
Hamburg
Ziel der HOCHBAHN ist es, ihre mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeuge vollumfänglich im täglichen Einsatz im Bedienungsgebiet der HOCHBAHN einzusetzen. Zweck dieser Beschaffung ist es daher, die Versorgung mit dem notwendigen und geeigneten Wasserstoff an einer ortsunveränderlichen Wasserstoffgasfüllanlage an einem Standort im Raum Hamburg-Nord, ortsnah zum jeweiligen Betriebshof der HOCHBAHN, ab dem 2. Quartal des Jahres 2024 sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die HOCHBAHN beabsichtigt ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG Verträge über die Lieferung von Wasserstoff inkl. Befüllung einer Wasserstoffgasfüllanlage und Vereinbarung eines Nutzungsrechtes zu schließen. Die Hamburger Hochbahn AG ist das größte ÖPNV Unternehmen in der Metropolregion Hamburg und beabsichtigt laufend seine Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs in Leistung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Kundenzufriedenheit, Komfort, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit zu
verbessern. Hierzu gehört auch das Betreiben von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb. Eine Marktrecherche hat ergeben, dass dieser Auftrag nur von der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Dies ergibt sich aus Folgendem: Für die vollumfängliche Einbindung der mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeuge im kontinuierlichen Einsatz innerhalb des Bedienungsgebietes der HOCHBAHN ist es notwendig, dass eine Bereitstellung des geeigneten Wasserstoffes mit einem Betankungsdruck von 350 bar, in ausreichender Menge, an einer ortsunveränderlichen Wasserstoffgasfüllanlage im Nahgebiet der nördlich gelegenen Betriebshöfe der HOCHBAHN erfolgt. Darüber hinaus muss der HOCHBAHN täglich (für den Zeitraum von sechs Stunden) ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt werden, in dem die zur Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge notwendigen Tankvorgänge durchgeführt werden können. Des Weiteren bedarf es einem auf das Nutzungsprofil der HOCHBAHN angepassten Service-, Wartungs- und Störfallkonzeptes. Die Inbetriebnahme bzw. Einsatzbereitschaft ist ab dem 2. Quartal des Jahres 2024 durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Diese Voraussetzungen erfüllt innerhalb der Hansestadt Hamburg aktuell ausschließlich das Wasserstoffgasfüllanlagennetz (H2-Tankstellen-Netz) der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG. daher muss zwingend eine Direktbeauftragung erfolgen. Die vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs würde hier nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, da objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen und eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung nicht ersichtlich ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Wasserstoff inkl. Befüllung einer Wasserstoffgasfüllanlage und Vereinbarung eines Nutzungsrechtes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]