Kfz-Versicherung ARD Referenznummer der Bekanntmachung: E60/2023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kfz-Versicherung ARD
Flottenversicherungsvertrag für die ARD unter Federführung des NDR mit einem Unternehmen
Norddeutscher Rundfunk Rothenbaumchaussee 132-134 20149 Hamburg Die weiteren Standortangaben der teilnehmenden Rundfunkanstalten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Flottenversicherungsvertrages für die ARD. Der Vertrag beinhaltet Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko), Dienstreise-Haftpflicht und -Fahrzeugversicherung, Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für fremde Fahrzeuge sowie für ständig rote Kennzeichen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr und beginnt am 01.01.2024. Der Vertrag verlängert sich danach stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vorher wie vereinbart gekündigt wird.
Die Ausschreibung erfolgt durch den NDR federführend für die ARD unter Beteiligung folgender öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und Einrichtungen, die ebenfalls Vertragspartner werden:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Arte Deutschland, Bayerischer Rundfunk, Deutsche Welle, Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk.
Der Vertrag wird unbefristet geschlossen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. dass in Bezug auf zwingende Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist
- Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. dass in Bezug auf fakultative Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist
- Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz -MiLoG-
mindestens zwei geeignete Referenzen, die folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Die Referenzleistungen müssen mit dem Ausschreibungsgegenstand nach Art und Umfang, insbesondere dem Versicherungsvolumen sowie der Anzahl der Versicherten vergleichbar sein
- Die Referenzleistungen müssen hinreichend aktuell sein. Das Ende des Leistungszeitraums darf nicht länger zurück liegen als 31.12.2021.
- Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, muss die Referenzleistung als verantwortliches Unternehmen als führender Versicherer erbracht haben.
Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner(n)*innen dieser Referenzgeber zu benennen.
Eigenerklärungen:
- zum Rückversicherungsschutz
- zur Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in Deutschland
- zur BaFin Zulassung
- zur Schadenbearbeitung
Bereitstellung des Geschäftsberichts
Nachweis:
- Übersicht der mit der Schadenbearbeitung vorgesehenen Mitarbeitenden, mind. 5 qualifizierte Personen
- Benennung des/der vorgesehenen Kundenbetreuers/in
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYW2PY6089
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
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Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]