Technisches Gebäudemanagement
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baek.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dkgev.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Gebäudemanagement
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.ö.R. (KBV), Bundesärztekammer (BÄK) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben eine gemeinsame Ausschreibung von Dienstleistungen zum Technischen Gebäudemanagement der gemeinsamen Immobilien Herbert-Lewin-Platz 1,2 und Wegelystr. 3 in 10623 Berlin als Teileigentümergemeinschaft (TEG) beschlossen. Ebenfalls Bestandteil dieses Vergabeverfahrens ist die Ausschreibung identischer Dienstleistungen zur Verwaltung der Immobilie Wegelystr. 10-14 in 10623 Berlin, welche sich im Alleineigentum der KBV befindet.
Die genaue Abgrenzung erfolgt in der Leistungsbeschreibung.
Berlin
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.ö.R. (KBV), Bundesärztekammer (BÄK) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben eine gemeinsame Ausschreibung von Dienstleistungen zum Technischen Gebäudemanagement der gemeinsamen Immobilien Herbert-Lewin-Platz 1,2 und Wegelystr. 3 in 10623 Berlin als Teileigentümergemeinschaft (TEG) beschlossen. Ebenfalls Bestandteil dieses Vergabeverfahrens ist die Ausschreibung identischer Dienstleistungen zur Verwaltung der Immobilie Wegelystr. 10-14 in 10623 Berlin, welche sich im Alleineigentum der KBV befindet.
Die konkreten Leistungsanforderungen je Objekt sind in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellt.
drei Mal um jeweils weitere 12 Monate oder alternativ einmalig um weitere 36 Monate
Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber erfolgt nach folgendem Procedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
5. Sollten danach mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.3/3 (zu Referenzen) eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der hier beigefügten Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb bewerten. Die vier Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als vier Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Belegen zwei (oder mehrere) geeignete Bewerber mit Punktgleichstand den vierten Platz in der ermittelten Rangfolge, entscheidet das Los.
Verlängerungsoption gem. II.2.7) dieser Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft. Bei Bietergemeinschaft: Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bieter vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht).
(2) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um den Auftraggebern die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeber behalten sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf das Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeber behalten sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeber behalten sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu dem erzielten Jahresumsatz sowie zum erzielten Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu der jahresdurchschnittlichen Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bieters aus den letzten drei Geschäftsjahren.
(3) Eigenerklärung (Vordruck): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/ Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der Bieter hat dabei Angaben zur Höhe der Berufs-/Haftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
Zu (3): Die Versicherungssumme beträgt je Schadensfall mindestens
- EUR 5 Mio. für Personenschäden
- EUR 5 Mio. für Sachschäden
- EUR 5 Mio. für Umweltschäden
- EUR 1 Mio. für Vermögensschäden
- EUR 1 Mio. für Vertrauensschäden
- EUR 500.000 für Schlüsselverlust
Die Versicherungssumme steht mindestens 2-fach maximiert pro Jahr zur Verfügung.
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag je Los folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angabe von in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen unter Benennung vom Auftragsort mit Anschrift, dem Auftraggeber, der Jahresauftragssumme, der Brutto-Grundfläche (BGF), der Beschreibung der Liegenschaft, der Beschreibung des Auftrags-/Leistungsumfangs, der Anzahl und Funktion der eingesetzten Mitarbeiter und Dauer der Auftragserbringung.
(2) Eigenerklärung, dass die Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeiter im Auftragsfall den Mindestanforderungen entsprechen.
Zu (1): Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen - Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer BGF ab 20.000 m² - aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragsortes mit Anschrift, Auftraggeber und dortiger Ansprechpartner, Brutto- Grundfläche (BGF), Anzahl und Funktion der eingesetzten Mitarbeiter, Dauer der Auftragserbringung (Monat/Jahr – Monat/ Jahr).
Von diesen drei Referenzen muss mindestens eine Referenz mit einem täglichen Sitzungsbetrieb und Gästen/Besuchern unter zusätzlicher Angabe der, Sitzungs-/ Tagungsräume (Gesamtanzahl der Sitzungs-/ Tagungsräume, maximale Sitzplatzanzahl des größten Sitzungs-/ Tagungsraumes) angegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.