Besuchszentrum für den Gedenkort Friedhof der Märzgefallenen in Berlin-Friedrichshain
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.phase1.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bim-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Besuchszentrum für den Gedenkort Friedhof der Märzgefallenen in Berlin-Friedrichshain
Die Märzrevolution von 1848 in Berlin war Teil der europäischen Revolutionen von 1848/49 und ein zentrales Ereignis der deutschen Demokratiegeschichte. Die Erhebung gipfelte in den Barrikadenkämpfe vom 18. auf den 19. März. Bis heute wird an die Märzrevolution in vielen Ländern Europas als Ausdruck von Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit und Demokratie erinnert.
Den Friedhof der Märzgefallenen schufen die Revolutionäre für die Opfer der Berliner Barrikadenkämpfe des März 1848. Er ist – und das macht seine Einzigartigkeit aus – sowohl Erzeugnis als auch Zeugnis der Märzrevolution. Auch die ersten Toten der Revolution 1918/19 wurden hier bestattet.
Der Friedhof der Märzgefallenen ist ein Ort demokratischer Traditionsbildung, ein Lernort der europäischen Demokratie. Seit nunmehr fast 175 Jahren finden an diesem einzigartigen Ort Gedenkfeiern statt, werden Freiheits- und Menschenrechte eingefordert und der Revolutionärinnen und Revolutionäre gedacht.
Der Friedhof der Märzgefallenen befindet sich im südlichen Teil des Volksparks Friedrichshain im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Volkspark Friedrichshain entstand im Jahr 1846 als erste kommunale Parkanlage der Stadt.
Für den geplanten Neubau wurde ein unmittelbar an den Friedhof angrenzendes Baugrundstück geschaffen, das bisher Teil des Geländes des benachbarten Klinikum im Friedrichshain war.
Heute ist der Friedhof der Märzgefallenen ein Lernort für Demokratie mit umfassendem Bildungsangebot, ein Demokratie-Erinnerungsort von europäischer und nationaler Bedeutung. Der Friedhof ist Teil des Gartendenkmals Volkspark Friedrichshain und eine geschützte Grünfläche. Der Friedhof der Märzgefallen soll den Rang einer nationalen Gedenkstätte erhalten. Die aktuell temporäre Ausstellung soll zu einer dauerhaften werden.
Mit dem Neubau soll ein Besuchszentrums geschaffen werden, dass als Ort für pädagogische Arbeit, Veranstaltungen und Wechselausstellungen dient. Zum 175. Jahrestag der Revolution, der zugleich die Gründung des Friedhofs markiert, soll im März 2023 im Rahmen eines symbolischen Events der Grundstein für den Neubau gelegt werden.
Das Bedarfsprogramm umfasst auf ca. 580qm NUF 1-7 u.a. ca. 210qm für Ausstellung- und Veranstaltungsflächen und 150qm für Seminarbereich und Bibliothek. Ziel ist der Bau eines zukunftsweisenden Gebäudes, das in innovativer und zugleich wirtschaftlicher Form den Raum für Kommunikation, Lernen und Forschung schafft.
Die Ausloberin plant ggf. eine Zertifizierung des Neubaus nach BNB (Mindeststandard Silber bzw. BNB-Vario; Gesamterfüllungsgrad mind. 65%). Allgemein werden Ideen, die hinsichtlich Baustoffwahl und Bauweise der CO2-Reduzierung bzw. -Vermeidung und Wiederverwendbarkeit von Baustoffen dienen, begrüßt.
Die Ausloberin legt besonderen Wert auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Sie hat auf Grundlage der Kostengruppen 100 bis 700 (DIN 276) einen Kostenrahmen von 7,347 Mio. Euro (brutto) ermittelt und budgetiert. Darin sind 3,94 Mio. Euro für die KG 300 vorgesehen, 0,68 Mio. Euro für die KG 400 und 0,32 Mio. Euro für die KG 500. Dieser Rahmen darf im Rahmen der Umsetzung des Projekts nicht überschritten werden. In dem mit dem im Anschluss an den Planungswettbewerb durchgeführten Verhandlungsverfahren obsiegenden Bieter abzuschließenden Architekten-Vertrag wird eine verbindliche Kostenobergrenze eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen.
Für die Auswahl der Objektplaner Gebäude und Freianlagen wird dieser Wettbewerb als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener, interdisziplinärer Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) §3 Abs. 1 (Realisierungswettbewerb) und Abs. 3 (nichtoffen) ausgelobt. Näheres siehe auch Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de/friedhof-der-maerzgefallenen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3 der bis zu 12 Teilnehmenden werden aus einem separaten Topf für junge Büros gelost (siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung zu IV.1.2). Die weiteren Teilnehmenden werden auf Grundlage einer Auswertung von bis zu drei eingereichten Referenzprojekten ausgewählt, über die die technische sowie die planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit bewertet wird. Dieser Topf wird um die nicht aus dem Topf für junge Büros gelosten Bewerbenden ergänzt. Die Angaben zu den Referenzprojekten erfahren eine gestufte Bewertung nach Punkten, die unterschiedlich gewichtet werden. Bewertet werden Projekttyp, Auftraggeber, Baumaßnahme, Leistungsbild, Projektgröße, Status Realisierung und Aktualität sowie Originalität-Innovation der Entwürfe und die Übertragbarkeit. In der Gesamtbewertung können maximal 750 Punkte pro Bewerbung vergeben werden. Die Matrix in Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung, zu erhalten über www.phase1.de/friedhof-der-maerzgefallenen, erläutert das Bewertungsschema. Näheres siehe auch Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de/friedhof-der-maerzgefallenen. Anerkannt werden Referenzen, bei denen die angegebenen Leistungen vom Bewerbenden verantwortlich erbracht wurden, wobei auch solche Referenzen anerkannt werden, die vom Bewerbenden nachweislich in einem anderen Büro als Mitarbeiter/in bearbeitet wurden. In diesem Fall ist eine Bestätigung des betreffenden Büros beizufügen (als weiteren Upload im Schritt 7B Abschluss des Online-Bewerbungstools), in dem die verantwortliche Bearbeitung des eingereichten Projekt und der angegebenen Leistungsphasen verantwortlich bestätigt wird.
Architekten/innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten/-innen; näheres siehe VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden anhand der bekanntgemachten Kriterien beurteilt. Das Preisgericht behält sich hierbei vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen, wobei die hier genannte Reihenfolge der Kriterien keine Hierarchie in der Gewichtung darstellt. Alle Teilkriterien betreffen ganzheitlich die Nachhaltigkeit der Entwürfe im Lebenszyklus.
- Entwurfsidee
- Städtebau und Einbindung in das räumliche Umfeld
- Gestaltung der Freiräume, Baukörper und innere Raumqualität
- Auswirkungen auf das Denkmal
- Funktionalität und Erschließung
- Leistungs- und Programmerfüllung
- Ökologische Qualität, Energie und Ressourcen
- Berücksichtigung der raumklimatischen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit und Einhaltung des Kostenrahmen
- Genehmigungsfähigkeit
- Barrierefreiheit
Die Ausloberin stellen für Aufwandsentschädigungen, Preise und Anerkennungen insgesamt [Betrag gelöscht] Euro (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der §§35 und 39 HOAI und RPW 2013, vor dem Hintergrund der Größe und Komplexität des Projekts sowie der Anforderungen des Wettbewerbs ermittelt worden.
Für die Verteilung der Preissumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) ist vorgesehen:
• 1. Preis [Betrag gelöscht] Euro
• 2. Preis [Betrag gelöscht] Euro
• 3. Preis [Betrag gelöscht] Euro
• für Anerkennungen insgesamt [Betrag gelöscht] Euro.
Unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgeben, wird eine Gesamtsumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Termine des Verfahrens:
— Ende der Bewerbungsfrist: 17.4.2023, 18.00 MEZ,
— Online-Forum für Rückfragen in der Bewerbungsphase bis 12.4.2023
— Bearbeitungszeitraum voraussichtlich Juni bis August 2023,
Zu III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer/innen
Formale Teilnahmebedingungen für Bewerber/innen sind der fristgerechte Eingang des Teilnahmeantrags, die Vorlage des Bewerbungsformulars mit u.a. Eigenerklärungen zur Teilnahmeberechtigung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB, Interessenkonflikten gem. §6 VgV und §79 Abs. 2 VgV, zu Nachunternehmenden, zur Berufshaftpflichtversicherung und gesamtschuldnerischen Haftung (näheres in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, zu erhalten über www.phase1.de/friedhof-der-maerzgefallenen):
Zu III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufstand
Teilnahmeberechtigt gem. §4 Abs.1 RPW 2013 sind Arbeitsgemeinschaften aus Architektinnen bzw. Architekten und Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten mit entsprechender Eignung. Darin teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/in" (für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1) bzw. „Landschaftsarchitekt/in“ (für die Objektplanung Freianlagen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 2) berechtigt sind und selbständig tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen, welche die Anforderungen erfüllen, die an einzelne natürliche Personen als Teilnehmer/Teilnehmerinnen gestellt werden. Die beabsichtigte Form des Zusammenschlusses ist im Teilnahmeantrag zu benennen.
Juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und für die Wettbewerbsteilnahme eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie die/der verantwortliche/n Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmer/Teilnehmerinnen gestellt werden.
Die Anforderungen an die Bewerbungsgemeinschaften gelten unter folgenden Umständen als erfüllt, wenn die Bildung einer Bewerbungsgemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, wenn alle Mitglieder aufgeführt sind und der/die bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, wenn ausgeführt wird, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfänger/innen und kleineren Büros hingewiesen.
Zu IV 3.3) Im Zuge der Einladung zum anschließenden Verhandlungsverfahren wird eine Eignungsprüfung hinsichtlich rechtlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und technischer Leistungsfähigkeit der Bietenden bzw. Bietendengemeinschaft durchgeführt. Beizubringen sind u.a. Nachweise zur berufl. Qualifikation, Berufshaftpflichtversicherung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Umsatz, Mitarbeitende), Nachweis der verantwortlichen Planung von mind. einem realisierten oder in der Realisierung befindlichem Projekt mit einer Bausumme von 5 Mio. Euro, bei dem mind. die LP 2 - 5 der HZ IV erbracht wurde. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen. Näheres siehe auch Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de/friedhof-der-maerzgefallenen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1 genannte Stelle.
Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer können behauptete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Preisgerichtsprotokolle bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer aufgrund erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB nur zulässig, wenn die/der Antragsteller diesen zuvor unverzüglich, das heißt innerhalb von zehn Kalendertagen, bei der Ausloberin gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften im Anwendungsbereich der VgV (Vergabeverordnung), die aufgrund des Bekanntmachungstextes und dieser Auslobung erkennbar sind, sind spätestens innerhalb der in derBekanntmachung genannten Frist gegenüber der Ausloberin zu rügen. Hilft die Ausloberin der Rüge nicht ab, hat der Antragsteller innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Ausloberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, seinen Antrag bei der Vergabekammer des Landes Berlin unter unten genannter Adresse einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/