Stationäres Batteriespeichersystem Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-908-20230315

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE36NEY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE36NEY
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stationäres Batteriespeichersystem

Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-908-20230315
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31400000 Akkumulatoren und Batterien
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144910 Elektrobusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es geht um den Aufbau eines stationären Batteriespeichersystems, welches für verschiedene Anwendungsfälle vorgesehen ist. Das Batteriespeichersystem umfasst dabei i.d.R. die gesamte Energieversorgung bis zur Hofeigenen Mittelspannungsschaltanlagen: Transformatoren, Niederspannungsschaltanlagen, DC-Schaltanlage, Umrichter, die zugehörigen Schutz- und Kommunikationstechnik, Eigenbedarfsverteilungen, eine Lüftungs-/ Kühleinheit sowie die eigentlichen Batterien.

Mit dem Batteriespeicher sollen verschiedene Anwendungsfälle möglich sein. Dazu zählen unter anderem netzentgeltoptimiertes Lastmanagement, ökonomisch optimierter Strombezug, temporärer Inselnetzbetrieb (Notstromversorgung), Blindleistungskompensation und Systemdienstleistungen. Die HOCHBAHN möchte damit nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftig wirtschaftliche Anwendungsfälle abdecken können. Das stationäre Batteriespeichersystem soll an ein vorhandenes Abgangsfeld der hofeigenen 20 kV Mittelspannungsschaltanlage angeschlossen werden. Der gesamte Hof wird aufgrund der prognostizierten Spitzenleistung des Endausbauzustand über ein eigenes 110 kV-Umspannwerk mit redundanter Anbindung versorgt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 15/03/2023
Ende: 15/04/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

1. Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,

2. Eigenerklärung, dass gegen Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen,

3. Eigenerklärung, dass gegen Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen,

4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,

5. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption getroffen hat und die geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze beachtet und einhält,

6. Aktuelle Kopie der Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes in Steuersachen und von 2 Krankenkassen bei denen die meisten Beschäftigten des Unternehmens versichert sind, diese dürfen nicht älter als 12 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,

7. Eigenerklärung zur Zahlung des Mindestlohns,

8. Kopie aktuelle Wirtschaftsauskunft (Creditsafe oder vergleichbar), dieser darf nicht älter als 3 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,

9. Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates

10. Gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung,

11. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren.

12. Zwei Projektreferenzen für vergleichbaren Leistungen,

13. Vorlage einer Eigenerklärung der Bewerber zur Einhaltung der im "Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der Hochbahn" genannten Mindeststandards. Abzurufen unter: www.hochbahn.de/nachhaltigkeitsstandards-lieferanten

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Die HOCHBAHN prüft die Teilnahmeanträge wie folgt:

1. Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die HOCHBAHN die eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit.

Die HOCHBAHN kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Die Unterlagen sind von den Bewerbern nach Aufforderung durch die HOCHBAHN innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, ist der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.

2. Danach prüft die HOCHBAHN

a. die Eignung des Bewerbers anhand der nach § 122 des GWB festgelegten Eignungskriterien/Mindestbedingungen,

b. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. § 21 Abs. 1 S. 1 und 2 SchwarzArbG

3. Anschließend erfolgt die Bewertung der Anforderungen und eingereichten Unterlagen.

4. Jeder vollständige Teilnahmeantrag, der die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt, wird zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36NEY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2023