Stationäres Batteriespeichersystem Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-908-20230315
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stationäres Batteriespeichersystem
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Es geht um den Aufbau eines stationären Batteriespeichersystems, welches für verschiedene Anwendungsfälle vorgesehen ist. Das Batteriespeichersystem umfasst dabei i.d.R. die gesamte Energieversorgung bis zur Hofeigenen Mittelspannungsschaltanlagen: Transformatoren, Niederspannungsschaltanlagen, DC-Schaltanlage, Umrichter, die zugehörigen Schutz- und Kommunikationstechnik, Eigenbedarfsverteilungen, eine Lüftungs-/ Kühleinheit sowie die eigentlichen Batterien.
Mit dem Batteriespeicher sollen verschiedene Anwendungsfälle möglich sein. Dazu zählen unter anderem netzentgeltoptimiertes Lastmanagement, ökonomisch optimierter Strombezug, temporärer Inselnetzbetrieb (Notstromversorgung), Blindleistungskompensation und Systemdienstleistungen. Die HOCHBAHN möchte damit nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftig wirtschaftliche Anwendungsfälle abdecken können. Das stationäre Batteriespeichersystem soll an ein vorhandenes Abgangsfeld der hofeigenen 20 kV Mittelspannungsschaltanlage angeschlossen werden. Der gesamte Hof wird aufgrund der prognostizierten Spitzenleistung des Endausbauzustand über ein eigenes 110 kV-Umspannwerk mit redundanter Anbindung versorgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,
2. Eigenerklärung, dass gegen Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass gegen Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen,
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption getroffen hat und die geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze beachtet und einhält,
6. Aktuelle Kopie der Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes in Steuersachen und von 2 Krankenkassen bei denen die meisten Beschäftigten des Unternehmens versichert sind, diese dürfen nicht älter als 12 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,
7. Eigenerklärung zur Zahlung des Mindestlohns,
8. Kopie aktuelle Wirtschaftsauskunft (Creditsafe oder vergleichbar), dieser darf nicht älter als 3 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,
9. Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
10. Gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung,
11. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
12. Zwei Projektreferenzen für vergleichbaren Leistungen,
13. Vorlage einer Eigenerklärung der Bewerber zur Einhaltung der im "Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der Hochbahn" genannten Mindeststandards. Abzurufen unter: www.hochbahn.de/nachhaltigkeitsstandards-lieferanten
Die HOCHBAHN prüft die Teilnahmeanträge wie folgt:
1. Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die HOCHBAHN die eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit.
Die HOCHBAHN kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Unterlagen sind von den Bewerbern nach Aufforderung durch die HOCHBAHN innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, ist der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.
2. Danach prüft die HOCHBAHN
a. die Eignung des Bewerbers anhand der nach § 122 des GWB festgelegten Eignungskriterien/Mindestbedingungen,
b. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. § 21 Abs. 1 S. 1 und 2 SchwarzArbG
3. Anschließend erfolgt die Bewertung der Anforderungen und eingereichten Unterlagen.
4. Jeder vollständige Teilnahmeantrag, der die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt, wird zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36NEY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]