BGW-Kundenbefragungen zur Marktforschung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40/20207-1521
Fax: +49 40/20207-1597
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E61426184
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BGW-Kundenbefragungen zur Marktforschung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, beabsichtigt Leistungen der Marktforschung und Kundenbefragung mittels Rahmen-vereinbarung zu beschaffen.

Seit 2015 führt die BGW regelmäßig Kundenbefragungen durch, um den Grad der Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden mit den Dienstleistungen der BGW in ihren verschiedenen Leistungsbereichen (Produkten) zu ermitteln.

Für die Durchführung von branchenspezifischen Kundenbefragungen bei den Mitgliedsunternehmen sowie in den zugehörigen Branchen wird ein qualifizierter Dienstleister gesucht, der die Auftraggeberin bei Projekten der Kundenbefragung berät, begleitet und die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen aufbereitet und auswertet. Zu den wichtigsten Zielgruppen der Auftraggeberin gehören die medizinischen und pflegenden Branchen sowie der Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich werden aber auch weitere Branchen der Auftraggeberin betrachtet, wie z.B. die Schädlingsbekämpfer oder die Friseure.

Die Auftraggeberin möchte mithilfe qualitativer und quantitativer Befragungen psychologische und soziologische Phänomene erkunden und eine Vielzahl statistisch auswertbarer Daten erhalten, die sich durch einen hohen Standardisierungsgrad auszeichnen. Die Auftraggeberin erwartet vom Auftragnehmer die Unterstützung bzw. Durchführung für die Definition, das Design, die Datenerhebung und -auswertung sowie die Dokumentation der Befragungen.

Die Zusammenarbeit wird im Wege einer Rahmenvereinbarung erfolgen, bei der die jeweiligen Kundenbefragungsprojekte im Wege des Einzelabrufs beauftragt werden.

Art und Umfang der Einzelabrufe können variieren. In bereits durchgeführten kleineren Projekten wurden 100 positive Umfrageergebnisse erwartet, in umfangreicheren bis zu 3.000 erfolgreiche Rückmeldungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigte der BGW, dass sich für viele Fragestellungen Online-Befragungen bewährt haben, aber auch Telefon und Fokusgruppenbefragungen wurden und sollen auch zukünftig durchgeführt werden.

Die Auftraggeberin erwartet für die Dauer der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung durchgehende Fachberatungsleistungen zu Themen der Marktforschung, die u.a. durch Coachings oder Beratungsgespräche erfolgen soll.

Für die einzelnen Kundenbefragungen der Auftraggeberin sind je nach Ausgangslage und Untersuchungsgegenstand qualitative und/oder quantitative Marktforschungsmethoden anzuwenden. Teil der Dienstleistung ist die Beratung in Bezug auf die für das jeweilige Projekt zielführende Methodik.

Die Kundenbefragungen sollen vom Auftragnehmenden als Full-Service erbracht werden. Full-Service bedeutet die proaktive Beratung der Auftraggeberin über den gesamten Projektzyklus sowie auch nach dem Marktforschungsprozess.

Kundenbefragungen werden bei der Auftraggeberin ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.

In der Vergangenheit wurden jährlich Projekte in folgendem Umfang durchgeführt: ca. 5 Online-Befragungen, 2 Fokusgruppen- und/oder CATI-Befragungen, sowie ggf. eine Meta-Datenanalyse aus abgeschlossenen Projekten. Darüber hinaus Beratungs-Aufwand zu Marktforschungsthemen in Höhe von ca. 3-5 Tagen.

Das Befragungsvolumen wird auch für die hier ausgeschriebene Vertragslaufzeit jährlich erwartet ohne dass die Projekte heute bereits benannt werden können und der/die Auftragnehmende einen Anspruch daraus ableiten kann. Das Volumen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung über die gesamtmögliche Laufzeit von zwei Jahren, mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr beträgt maximal [Betrag gelöscht] Euro (netto).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79310000 Marktforschung
79320000 Meinungsumfragen
79342310 Kundenbefragung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, beabsichtigt Leistungen der Marktforschung und Kundenbefragung mittels Rahmen-vereinbarung zu beschaffen.

Seit 2015 führt die BGW regelmäßig Kundenbefragungen durch, um den Grad der Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden mit den Dienstleistungen der BGW in ihren verschiedenen Leistungsbereichen (Produkten) zu ermitteln.

Für die Durchführung von branchenspezifischen Kundenbefragungen bei den Mitgliedsunternehmen sowie in den zugehörigen Branchen wird ein qualifizierter Dienstleister gesucht, der die Auftraggeberin bei Projekten der Kundenbefragung berät, begleitet und die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen aufbereitet und auswertet. Zu den wichtigsten Zielgruppen der Auftraggeberin gehören die medizinischen und pflegenden Branchen sowie der Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich werden aber auch weitere Branchen der Auftraggeberin betrachtet, wie z.B. die Schädlingsbekämpfer oder die Friseure.

Die Auftraggeberin möchte mithilfe qualitativer und quantitativer Befragungen psychologische und soziologische Phänomene erkunden und eine Vielzahl statistisch auswertbarer Daten erhalten, die sich durch einen hohen Standardisierungsgrad auszeichnen. Die Auftraggeberin erwartet vom Auftragnehmer die Unterstützung bzw. Durchführung für die Definition, das Design, die Datenerhebung und -auswertung sowie die Dokumentation der Befragungen.

Die Zusammenarbeit wird im Wege einer Rahmenvereinbarung erfolgen, bei der die jeweiligen Kundenbefragungsprojekte im Wege des Einzelabrufs beauftragt werden.

Art und Umfang der Einzelabrufe können variieren. In bereits durchgeführten kleineren Projekten wurden 100 positive Umfrageergebnisse erwartet, in umfangreicheren bis zu 3.000 erfolgreiche Rückmeldungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigte der BGW, dass sich für viele Fragestellungen Online-Befragungen bewährt haben, aber auch Telefon und Fokusgruppenbefragungen wurden und sollen auch zukünftig durchgeführt werden.

Die Auftraggeberin erwartet für die Dauer der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung durchgehende Fachberatungsleistungen zu Themen der Marktforschung, die u.a. durch Coachings oder Beratungsgespräche erfolgen soll.

Für die einzelnen Kundenbefragungen der Auftraggeberin sind je nach Ausgangslage und Untersuchungsgegenstand qualitative und/oder quantitative Marktforschungsmethoden anzuwenden. Teil der Dienstleistung ist die Beratung in Bezug auf die für das jeweilige Projekt zielführende Methodik.

Die Kundenbefragungen sollen vom Auftragnehmenden als Full-Service erbracht werden. Full-Service bedeutet die proaktive Beratung der Auftraggeberin über den gesamten Projektzyklus sowie auch nach dem Marktforschungsprozess.

Kundenbefragungen werden bei der Auftraggeberin ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.

In der Vergangenheit wurden jährlich Projekte in folgendem Umfang durchgeführt: ca. 5 Online-Befragungen, 2 Fokusgruppen- und/oder CATI-Befragungen, sowie ggf. eine Meta-Datenanalyse aus abgeschlossenen Projekten. Darüber hinaus Beratungs-Aufwand zu Marktforschungsthemen in Höhe von ca. 3-5 Tagen.

Das Befragungsvolumen wird auch für die hier ausgeschriebene Vertragslaufzeit jährlich erwartet ohne dass die Projekte heute bereits benannt werden können und der/die Auftragnehmende einen Anspruch daraus ableiten kann. Das Volumen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung über die gesamtmögliche Laufzeit von zwei Jahren, mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr beträgt maximal [Betrag gelöscht] Euro (netto).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

zweimal um weitere 12 Monate

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nachfolgendem System:

1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gem. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.

2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen.

3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die BGW die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.

Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die BGW die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten und dabei folgende objektive Kriterien anwenden:

a. Bewertung der gem. Ziff. III.1.3) Nr. K 8 angegebenen Maßnahmen. Die Angaben gehen mit insgesamt 8 von100 in die Wertung ein.

b. Bewertung der gem. Ziff. III.1.3) Nr. K 11 angegebenen Standorte. Die Angaben gehen mit insgesamt 15 von100 in die Wertung ein.

c. Bewertung der gem. Ziff. III.2.3) Nr. 5 angegebenen Referenzprojekte im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.

Die Referenz zur Telefoninterview-Befragung geht insgesamt mit 25 von 100,

die Referenz zur Online-Befragung mit insgesamt 30 von 100 und die Referenz zur Fokusrundenbefragung mit insgesamt 22 von 100 in die Bewertung ein.

Die BGW vergibt für jeweils eine Referenz aus den o. g. Bereichen Rohpunkte, die sich wie folgt abstufen:(max. 10 Punkte: bei vollständiger oder weit überwiegender Übereinstimmung, maximal 7 Punkte bei mehr als der Hälfte der Übereinstimmung und maximal 4 Punkte bei weniger als die Hälfte der Übereinstimmung und maximal 2 Punkte bei Übereinstimmung in nur einem Kriterium der angegebenen Referenz. Die Rohpunkte fließen dann entsprechend der Wichtung in die Gesamtwertung ein.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen:

K 1 Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.

K 2 Unternehmensbeschreibung, aus der hervorgeht wer den Auftrag erfüllen möchten (Einbindung Dritter), Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen und des Leistungsportfolios

K 4 Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der/die Bieter/in/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder.

K 5 Angabe zur Firmenkultur hinsichtlich gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen. Es sind die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darzustellen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen:

K 5 Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden besteht. Fügen Sie in dem Fall eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bei. Sofern noch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung ein, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorgehalten wird und Sie sich verpflichten, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.

K 6 Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen, wobei die Anforderungen unter Nr. 2. von der Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden können:

K 7 Angabe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021 und 2020) durchschnittlichen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (unter Angabe des Anstellungsverhältnisses in festangestellt (A) oder freiberuflich (F)) in Bezug auf Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind, für die Tätigkeiten „Beratungsdienstleistung /Projektleitung“, „Analysten“ und „Web-Programmierer“

K 8 Darstellung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

K 9 Bestätigung, dass der hier ausgeschriebene Leistungsgegenstand als Full-Services erbracht wird. Full-Service bedeutet hier sowohl die Beratung der BGW vor, während und nach dem Marktforschungsprozess als auch die systematische Gewinnung, Aufbereitung, Analyse und Interpretation der relevanten Kundeninformationen.

K 10: Erklärung, dass die ausgeschriebenen Leistungen bei Bedarf in den bundesweiten Standorten der BGW, bei der zu untersuchenden Zielgruppe direkt, beim Auftragnehmer oder an einem neutralen Ort (z.B. Hotel) durchgeführt werden.

K 11 Angabe von eigenen Einrichtungen, deren Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und vorhandenen Parkraum in Deutschland:

K12 Bestätigung, der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Auflagen für die Auftragsdatenverarbeitung für die Übermittlung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung der Auftragsdaten

K 13 ff Referenzen in Form von Eigenerklärungen zu vergleichbaren Leistungen aus den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022, die das bewerbende Unternehmen beziehungsweise die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vollständig oder überwiegend erbracht haben. Für die Teilnahme am Verfahren sind als Mindestanforderung drei nach Art und Umfang den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Beratungen in der Marktforschung und Durchführung von Befragungen. Es wird je eine Referenz zu einer Telefoninterview-Befragung, zu einer Online-Befragung und zu einer Fokusrundenbefragung als Mindestanforderung erwartet. Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung der einzelnen Referenz drei Seiten ausreichen.

a) für die Referenzen machen Sie folgende Angaben:

b) Bezeichnung des Projektes

c). Branche des Referenzprojektes

d) Leistungszeitraum des Projektes

e) Nennung der Zielgruppe - und Angabe derer Erreichbarkeit (Rücklaufquote)

e) Beschreibung der erbrachten Leistungen und Aufgaben sowie der thematischen Schwerpunkte im Referenzprojekt mit Darstellung der Vergleichbarkeit in Bezug auf die hier gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Leistungen.

f). Benennung der Anzahl der Personentage im Referenzprojekt gesamt und Angabe des Eigenanteils sofern Leistungen von Dritten durchgeführt wurden oder Gesamtauftragswert in EUR (netto).

g) Erläuterung des Beratungsansatzes und Ableistungen für das weitere Vorgehen

h) Erläuterung des Projektvorgehens hinsichtlich Definition, Design, Datenerhebung, Datenauswertung und Dokumentation

i). Erläuterung der Werkzeuge und ihrer Nutzung zur Datenauswertung im Referenzprojekt hinsichtlich der Art der Werkzeuge, Prozess der Datenerzeugung und Bereitstellungsvorgehen für den Kunden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung für die Teilnahme ist eine jährliche Anzahl von durchschnittlich mindestens zehn festangestellten Beschäftigten (Summe aus Projektleitung, Analyst und Web-Programmierung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen.

2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu führen.

3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen.

4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen

5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.

6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen gem. Art. 5k Abs. 1 lit. a. bis c. VO EU 2022/576, von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt und mit den Angaben für eine Abgabe in Textform gem. § 126b BGB und § 53 VgV versehen.

7. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 08/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der VgV durchgeführt.

2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.

3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.

4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.

5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Die Datei „Leitfaden durch die Unterlagen“ führt Sie durch die Unterlagen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Hinweisen zum Verfahren und den einzelnen Anforderungen.

6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.

7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.

8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft

- den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und

- alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen.

- Die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.

- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen.

- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).

- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2023