Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt - VOEK 291-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 291-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt - VOEK 291-22
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt
Winterdienstleistungen für drei Bundesliegenschaften in Görlitz
WE 105523 Bundespolizei Parkstr. 4, 02826 Görlitz
WE 105524 Kontrolleinheit Verkehrswege Schützenstr. 6, 02826 Görlitz
WE 149133 Kontrolleinheit Verkehrswege Gewerbegebiet Klingewalde 02827 Görlitz
WE 105523 Bundespolizei Parkstr. 4 02826 Görlitz:
- Öffentliche Flächen: ca. 330 qm
- Nichtöffentliche Flächen: ca. 1.634 qm
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WE 105524 Kontrolleinheit Verkehrswege Schützenstr. 6 02826 Görlitz:
- Öffentliche Flächen: ca. 185 qm
- Nichtöffentliche Flächen: ca. 701 qm
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WE 149133 Kontrolleinheit Verkehrswege Gewerbegebiet Klingewalde 02827 Görlitz:
- Öffentliche Flächen: ca. 219 qm
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.09.2029.
Abweichender Leistungsbeginn für WE 149133 (Los 1): 01.01.2024
Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Neißeaue
WE 105525 Kontrolleinheit Verkehrswege Dorfstr. 109, 02829 Neißeaue
WE 105525 Kontrolleinheit Verkehrswege:
- Nichtöffentliche Flächen: ca. 1.704 qm
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.09.2029.
Winterdienstleistungen für zwei Bundesliegenschaften in Jöhstadt
WE 104541 Bundespolizei Pleiler Str. 227, 09477 Jöhstadt
WE 104573 Bundespolizei Hauptstr. 22, 09477 Jöhstadt
WE 104541 Bundespolizei - Fortbildungsstätte:
- Nichtöffentliche Flächen: 810 qm
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WE 104573 Bundespolizei:
- Öffentliche Flächen: 120 qm
- Nichtöffentliche Flächen: 3.985 qm
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für WE 105523 (Los 1), WE 104541 und WE 104573 (Los 3) gelten folgende besondere Ausführungsbedingungen (§128 Abs. 2 GWB):
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragneh-mer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die jeweilige Liegenschaft nut-zenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bun-despolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der jeweiligen Liegenschaft ausschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit
dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit
mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die
Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit
den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck
„Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs.
2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der
Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt
der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen
nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche
Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen
es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten
Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck
„Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Mit dem Angebot sind folgende Anhänge ausgefüllt einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01),
- Preisblatt (Anlage B-02),
- Bieterauskunft (Anlage B-03)
- Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)
- Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), (falls einschlägig).
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Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätetestens: 26.04.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-
Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 21.04.2023 für die WE 105523 und WE 105524 (Los 1) sowie die WE 105525 (los 2) durchgeführt werden und müssen spätestens bis zum 18.04.2023 vereinbart werden.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr,
- Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de