Gebäudereinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LuD_2023_FM_23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13341
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/166113
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/166113
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: LuD_2023_FM_23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von

3 Schulen mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 3.600.000 Quadratmetern und einer

Grundreinigungsfläche von ca. 19.000 Quadratmetern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von

3 Schulen mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 3.600.000 Quadratmetern und einer

Grundreinigungsfläche von ca. 19.000 Quadratmetern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 16
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine Verlängerungsoptionen von 12 Monaten

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu

erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder

fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und

Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und

Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen)

bestehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zudem werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein

Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der

Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose

gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende

Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Objektbegehung freiwillig:

Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 27.03.2023

(12.00 Uhr MEZ) für den Zeittraum vom 27.03.2023 bis 31.03.2023 vereinbart werden. Die

Terminvereinbarung erfolgt direkt über die jeweiligen Ansprechpartner. Nach Ablauf des

27.03.2023 (12.00 Uhr MEZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.

Bieterfragen:

Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.

Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der

Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet

am: 07.04.2023, 14.00 Uhr (MESZ)

Nachforderung:

Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und

rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote

unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach

pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen,

für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene

Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57

Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für

die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten

Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit

seines Angebots allein verantwortlich.

Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der

Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57

Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen.

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf

hinzuweisen.

Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen

nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der

Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende

Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die

Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.

Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB

ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen

des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist

von zehn Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023