Planungsleistungen: Barrierefreier Ausbau Fulda (Hbf) in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) Lph. 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39276
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Barrierefreier Ausbau Fulda (Hbf) in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) Lph. 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen
Geplant werden soll der barrierefreie Ausbau der Station Fulda Hbf und die Erhöhung der Bahnsteige 1/38 und 36/37. Die Barrierefreiheit soll durch den Neubau von Aufzugsanlagen und Anpassung der Treppen- und Dachanlagen erfolgen. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Barrierefreier Ausbau Fulda (Hbf) in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) Lph. 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fulda
Geplant werden soll der barrierefreie Ausbau der Station Fulda Hbf und die Erhöhung der Bahnsteige 1/38 und 36/37. Die Barrierefreiheit soll durch den Neubau von Aufzugsanlagen und Anpassung der Treppen- und Dachanlagen erfolgen. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Nachtrag 04: -Provisorische Bahnsteigbeleuchtung für die Bahnsteige 2-4
Bedingt durch die einseitige Sperrung (ESP) der Mittelbahnsteige 2,3 und 4 wird für die Reisenden während der Bauzeit eine
provisorische Bahnsteigbeleuchtung benötigt.
Aufgrund der Vorgaben des Baubetriebs DB Netz ist je Bahnsteig eine Komplettsperrung der Gleise nur bedingt möglich (s.
Baubetriebliche Voranmeldung, Anlage 1 dieses Nachtragsangebotes).
Die Erstellung der Aufzüge und der Dächer erfolgt größtenteils bei eingleisiger Sperrung des Bahnsteigs sowie des zugehörigen
Gleises. Die andere Hälfte des Bahnsteiges ist für den Reisendenverkehr freigegeben.
Da die vorhandenen Dächer zu Beginn der jeweiligen Bauphase inkl. der Bahnsteigbeleuchtung (integriert im Dach) komplett
zurück gebaut werden, wird für die Reisenden eine provisorische Beleuchtung notwendig.
Hierfür werden zusätzliche Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektrotechnik 50 Hz, Lph 1 bis 3 erforderlich.
Vorgenannte zusätzlichen Planungsleistungen sind Gegenstand des vorliegenden Nachtrages. Zur Leistungsbeschreibung siehe auch Punkt 5b) dieses Formulars.
Im Zuge der Entwurfsplanung ergaben sich durch den Baubetrieb DB Netz neue Erkenntnisse bzgl. der Sperrpausen, wodurch
neue, zusätzliche Planungsleistungen wie unter Abschnitt 1a) beschrieben, erforderlich wurden welche für die Weiterführung der Planung erforderlich sind: Planung einer provisorische Beleuchtung auf den Mittelbahnsteigen 2,3 und 4.Es handelt sich hierbei um zusätzliche, außervertragliche Planungsleistungen, deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder bekannt noch absehbar waren.