Microsoft EA Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-SEK-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft EA
Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (Vivantes) nutzt Softwareprodukte der Fa. Microsoft. Für die Lizensierung dieser Software im Rahmen eines Konzernbeitritts zu den Konditionenverträgen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat und Microsoft Irland Operations Ltd. wird ein autorisierter Handelspartner gesucht.
1.1 Zum Vorhaben
Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Vivante nutzt Softwareprodukte der Fa. Microsoft. Für die Lizensierung dieser Software im Rahmen eines Konzernbeitritts zu den Konditionenverträgen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat und Microsoft Irland Operations Ltd. wird ein autorisierter Handelspartner gesucht.
Auf Basis eines Microsoft Enterprise Agreements (EA) sowie eines Server- und Cloud Beitritts (SCE) und eines Select Plus Vertrages sollen entsprechende Verträge mit einer Laufzeit von drei Jahren anknüpfend an den Vorvertrag mit Vertragsbeginn 01.06.2023 und einer optionalen Verlängerung von einmal einem Jahr geschlossen werden.
Es muss die unterbrechungsfreie Fortführung der Microsoft Software Assurance in den bisherigen Profilen und der Nachkauf von Microsoft Lizenzen (sog. TrueUp-Verfahren) ermöglicht werden.
Aufgrund der Vielfalt an Softwareprodukten und der Komplexität des Lizenzrechts erwartet der Auftraggeber zudem zusätzliche, qualifizierte Unterstützung im Software-Asset-Management sowie eine vollumfängliche regelmäßige Beratung im Hinblick auf den wirtschaftlichen Einsatz von Microsoft-Produkten und deren Nutzungsbedingungen bzw. Nutzungsrechten.
Auftraggeber und Auftragnehmer sind die künftigen Vertragspartner. Als Bieter werden die Wettbewerbsteilnehmer bezeichnet, die im laufenden Ausschreibungsverfahren Angebote abgeben. Lizenzgeber ist die Firma Microsoft Ireland Operations Ltd. mit Sitz in Irland.
optionalen Verlängerung von einmal einem Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
b) Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV
c) Eigenerklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung
d) Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (einschließlich Umsatzsteuer) hat Vivantes gemäß § 6 Wettbewerbsregister vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll zu prüfen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen.
Der Bieter erklärt sich mit Angebotsabgabe bereit, die erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der jeweils verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach Aufforderung durch Vivantes kurzfristig mitzuteilen. Werden die Angaben nicht innerhalb der genannten Frist vorgelegt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV).
(sofern zutreffend) Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) und, oder der Nachunternehmer gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) Sofern nicht zutreffend, ist dieses im Anschreiben zum Angebot explizit anzugeben.
- Vorlage von bis zu 6 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt
- Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) und / oder der Nachunternehmer gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) Sofern nicht zutreffend, ist dieses im Anschreiben zum Angebot explizit anzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen.
2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 12,5 gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind bevorzugt über die Kommunikationsfunktion von www.dtvp.de zu richten. Dabei ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bieterfragen" zu benutzen. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet.
4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676NHU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).