Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in konventioneller Bauweise in Leipzig, Ludwig-Erhard-Straße 9; (VOEK 095-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 095-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in konventioneller Bauweise in Leipzig, Ludwig-Erhard-Straße 9; (VOEK 095-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 095-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verhandlungsverfahren mit Teinahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in konventioneller Bauweise in 04103 Leipzig, Ludwig-Erhard-Straße 9. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, für die Leistungsphasen 1-4 HOAI den gesuchten Generalplaner zu beauftragen und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer in einem seperaten Vergabeverfahren zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ludwig-Erhard-Straße 9 in 04103 Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgangssituation:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin des Grundstückes in Leipzig, Ludwig-Erhard-Straße 9 (Gemarkung Reudnitz, Flurstück 15/1), und beabsichtigt im Rahmen des Wohnungsneubauprogramms neuen Wohnraum mit mehreren Wohneinheiten und einer Tiefgarage zu schaffen. Das Grundstück ist aktuell unbebaut und unbenutzt.

Für das Grundstück in der Ludwig-Erhard-Straße 9 wurde durch die BImA eine Bauvoranfrage bei der Stadt Leipzig eingereicht, die vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege mit dem Bauvorbescheid vom 12.07.2021 positiv beschieden wurden. Gemäß den Angaben im Vorbescheid ist das beabsichtigte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.

Die Größe des Grundstücks beträgt 750 m2. Die Grundstückstiefe liegt bei 25 m. Das Grundstück ist gemäß dem Leitungsplan voll erschlossen und befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 118.1 „Grenzstraße“ vom 11.09.1999 sowie der Erhaltungssatzung für das Gebiet „Medienstadt“ vom 25.11.1991. Laut B-Plan gehört das Flurstück zu einem Mischgebiet mit geschlossener Bauweise (MG). Das südlich vom Grundstück angrenzende Nachbargebäude (Ludwig-Erhard-Straße 5) ist im B-Plan als Baudenkmal gekennzeichnet.

Geplant ist die Errichtung eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses mit einer Tiefgarage. Als oberste Etage ist ein Staffelgeschoss vorzusehen. Weitere Informationen zu der Ausgangssituation sowie zu den Anforderungen an das Bauwerk sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Anlagenkonvolut 5) zu entnehmen.

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Leistungsumfang:

Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau des oben beschriebenen Wohngebäudes benötigt. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, für die Leistungsphasen 1-4 HOAI den gesuchten Generalplaner zu beauftragen und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer zu vergeben. Dazu sollen vom Bewerber/Bieter folgende 3 Teilpakete als Beauftragungsstufe von Leistungen angeboten werden:

Stufe 1: HOAI-Leistungen der LPH 1-4 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses als Generalplanungsleistungen, begleitende techn. Beratungsleistungen

Stufe 2: Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig TU-Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung)

Stufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Herangehensweise und Umsetzung des Vorhabens (Unterkriterien und deren Gewichtung siehe Ziffer 7.2.4 des Verfahrensleitfaden - Bestandteil der Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Abschnitt III Teilnahmebedingungen sowie Ziff. 3 und Ziff. 4 des Verfahrensleitfaden)

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In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, alle geeigneten Bewerber/-innen zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes aufzufordern und ggf. zu einer Vergabeverhandlung vor einem Auswahlgremium der Auftraggeberin einzuladen.

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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).

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In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt II.2.5 sowie Ziff. 7.1 des Verfahrensleitfadens) in die engere Wahl kommen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 125-354690
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 095-22
Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in konventioneller Bauweise in Leipzig, Ludwig-Erhard-Straße 9; (VOEK 095-22)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.

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Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer/- innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Teilnehmer/-innen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der

Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen.

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Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/die Bewerber/-in oder Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.

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Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).

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Teilnehmerfragen:

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 18.07.2022, 12:00 Uhr einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.

Wie bereits oben erwähnt haben sich die Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.

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Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabesunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

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Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:

Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die AG weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig.

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Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" und der spätere Vordruck "Angebotsschreiben" (2. Stufe) muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.

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In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und späteren Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden.

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Die Bewerber/-innen haben diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrages deutlich zu kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und/oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende Akteneinsichtsrecht wird ebenso hin-gewiesen wie darauf, dass die Vergabekammer von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).

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Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können jederzeit ohne vorherige Absprache erfolgen. Das Gelände ist frei zugänglich.

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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EUVergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Anlage 1.1_erg. "Bewerberauskunft_EE_Rus_Bezug", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e- Vergabe Plattform einzureichen.

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weiter Angaben und Bedingungen siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensleitfaden

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023