BIM-Planungsleistungen MOF 3 Roisdorf mit Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke & Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung in den Lph 1-4 inkl. Option Lph.5-7 und Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58525
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planungsleistungen MOF 3 Roisdorf mit Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke & Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung in den Lph 1-4 inkl. Option Lph.5-7 und Vermessung
BIM-Planungsleistungen MOF 3 Roisdorf mit Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke &
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung in den Lph 1-4 inkl. Option Lph.5-7 und Vermessung
BIM-Planungsleistungen MOF 3 Roisdorf mit Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke & Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung in den Lph 1-4 inkl. Option Lph.5-7 und Vermessung
Option Lph.5-7 der Planungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM-Planungsleistungen MOF 3 Roisdorf mit Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke &Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung in den Lph 1-4 inkl. Option Lph.5-7 und Vermessung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.