hvvONE - Neue ERP-Software für die Bereiche Finanzbuchhaltung und Personal
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
hvvONE - Neue ERP-Software für die Bereiche Finanzbuchhaltung und Personal
Die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Ziel dieses Verfahrens ist die Ablösung der aktuell genutzten Software für die Bereiche Finanzbuchhaltung und Personal. Die neue ERP-Software soll dabei nicht nur die bereits genutzten Funktionalitäten und Workflows abbilden, sondern darüber hinaus weitere Prozesse integrieren, die im Unternehmen aktuell noch nicht bzw. unzureichend vorhanden sind.
Hamburg
Die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Ziel dieses Verfahrens ist die Ablösung der aktuell genutzten Software für die Bereiche Finanzbuchhaltung und Personal. Die neue ERP-Software soll dabei nicht nur die bereits genutzten Funktionalitäten und Workflows abbilden, sondern darüber hinaus weitere Prozesse integrieren, die im Unternehmen aktuell noch nicht bzw. unzureichend vorhanden sind.
Der im Anschluss an die Einführung und Abnahme der Software zu schließende Dienstleistungsvertrag hat zunächst eine feste Laufzeit von 24 Monaten ab Vertragsschluss. Der zu schließende Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag ist damit erstmals 6 Monate vor Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündbar mit Wirkung zum Ende des zweiten Vertragsjahres. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Unternehmensdarstellung (Gewichtung 20 Punkte)
Referenzen zu fachlichen Anforderungen (Gewichtung 120 Punkte)
Konzeptvorschlag technische Anforderungen (Gewichtung 60 Punkte)
Details entnehmen Sie bitte der Anlage "2. Bewertungskriterien Teilnahmewettbewerb".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Unterlagen (einfache Kopie bzw. Scan genügt)
- Bei Personengesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder vergleichbaren Gesellschaften Benennung der Gesellschafter / Partner
- Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage 3
- Unterschriebene Eigenerklärung zur Konformität mit Sanktionspaket gegen Russland gemäß Anlage 4
- Unterschriebene Eigenerklärung Mindestlohn nach § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes gemäß Anlage 5
- Unternehmensdarstellung (Allgemeine Unternehmenspräsentation und Organigramm)
- Referenzen zu fachlichen Anforderungen (Jeweils 3 Referenzen von Kunden der letzten 3 Jahre - vergleichbare Größe des Unternehmens und vergleichbarer Umfang des Auftrags - für den Einsatz einer Personalsoftware und Finanzbuchhaltungssoftware)
- Konzeptvorschlag technische Anforderungen (Technikblatt) inkl. Beschreibung der gewählten Systemarchitektur und Darstellung der Auftragsumsetzung
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Alle Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]