EU-Vergabe Lieferung und Wartung von Scannersystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA65727
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Vergabe Lieferung und Wartung von Scannersystemen
EU-Vergabe Lieferung und Wartung von Dokumentenscannern / Wartung von Bestandsscannern
Abschluss eines Rahmenvertages über die Lieferung und Wartung von Scannern. Der Auftraggeber wird mit dem Bestbieter einen mengenoffenen Rahmenvertrag über die Lieferung und Wartung von Neugeräten abschließen.
Lieferung und Wartung von Scannern an die Deutsche Bahn AG. Die Vergabe wird auf zwei Lose aufgeteilt.
Los1 umfasst die Lieferung sowie die Wartung von neuen Dokumentenscannern. Die DB AG schließt mit dem
Erstplatzierten einen Rahmenvertrag über Lieferung und Wartung der Neugeräte.
Bestellberechtigt sind die Deutsche Bahn AG und die mit ihr verbundenen Konzernunternehmen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag viermal à 12 Monate verlängern (Option)
Abschluss eines Rahmenvertages über die Wartung von Bestandsscannern. Der Auftraggeber wird mit dem Bestbieter einen mengenoffenen Rahmenvertrag über die Wartung von Bestandsgeräten abschließen.
Deutschland
Wartung von Bestandsscannern der Deutschen Bahn AG. Die Vergabe wird auf zwei Lose aufgeteilt. Los2
umfasst die Wartung der Bestandsgeräte. Die DB AG schließt mit dem Erstplatzierten einen Rahmenvertrag
über Wartung der Bestandsgeräte.
Der Auftraggeber kann den Vertrag viermal à 12 Monate verlängern (Option)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.