Modernisierung AL1_Ausschreibung [ta] Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-919-20220308
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: http://hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung AL1_Ausschreibung [ta]
Modernisierung von sieben Zweikraftlokomotiven vom Typ AL1 zur Sicherstellung der weiteren uneingeschränkten Nutzung für mindestens 20 Jahren
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Modernisierung von sieben Zweikraftlokomotiven, im Folgenden - AL1- genannt, in Verbindung mit der
Hauptuntersuchung (BI) nach BoStrab § 57. Die Modernisierung ist für die Systeme der Antriebssteuerung, Traktionswechselrichter, Bordnetz- und Hilfsbetriebe-Umrichter, elektronische Bremssteuerung, elektrische Leitungen der Leistungselektrik und Signaltechnik durchzuführen. Zusätzlich erfolgt eine Erneuerung von Verschleißteilen des mechanischen Aufbaus. Der Auftrag umfasst das Engineering, die Fertigung und die Inbetriebnahme der modernisierten AL1 sowie eine vollständige Dokumentation des Leistungsumfangs des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Redesign AL1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36A1S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]