Rahmenvertrag Unterstützung SuiteCRM Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0175
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Unterstützung SuiteCRM
Die gematik hat 2021 die produktive IT Anwendung bzw. Open Source Lösung SuiteCRM eingeführt, und soll kontinuierlich und bedarfsorientiert mit Unterstützung eines professionellen Auftragnehmers ausgebaut werden, hierzu sollen Leistungen in Rahmen eines Rahmenvertrages für die Laufzeit von vier Jahren und in drei Leistungspaketen wie Kick-Off und Einarbeitung, Software Beratung und Anpassungen und Support des gematik SuiteCRM Systems angeboten und von der gematik abgerufen werden.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die gematik hat 2021 die produktive IT Anwendung bzw. Open Source Lösung SuiteCRM eingeführt, womit Firmendaten und die dazu gehörenden personenbezogenen Angaben in Kontakten zentral und professionell im Unternehmen produktiv verwaltet werden. Damit soll die Haltung und Nutzung dieser Daten schrittweise von dezentrale Speicherung in eine zentrale Datenhaltung im Unternehmen überführt werden.
Darüber hinaus wurde das CRM mit der Erweiterung durch 7 Module sowie einem kom-plexen Rollenmodel für die Dokumentation von Firmenrollen, Kontaktrollen und Rechten ausgestattet. Hierdurch wurden die Kernfunktionen des CRM mit einem leistungsfähigen Identity & Access Management-Ansatz (Partner-IAM genannt) kombiniert. Diese verknüpfte Datennutzung zwischen dem SuiteCRM und anderen IT Anwendungen der gematik wurde etabliert und soll kontinuierlich und bedarfsorientiert mit Unterstützung eines professionellen Auftragnehmers ausgebaut werden, hierzu sollen Leistungen in Rahmen eines Rahmenvertrages für die Laufzeit von vier Jahren und in drei Leistungspaketen wie Kick-Off und Einarbeitung, Software Beratung und Anpassungen und Support des gematik SuiteCRM Systems angeboten werden.
Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung, Vertrag und die weitere Dokumentation.
Obergrenze für den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen in Personentagen pro Leistungspaket und für den Gesamtvertrag definiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe crmspace GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YW1U5HN0Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de