Bf Friedrichsdorf Modernisierung der Verkehrsstation - Erneuerung PU (inkl. Prov. FÜ) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48149
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Friedrichsdorf Modernisierung der Verkehrsstation - Erneuerung PU (inkl. Prov. FÜ)
Bf Friedrichsdorf Modernisierung der Verkehrsstation - Erneuerung PU (inkl. Prov. FÜ), Planungsleistungen Objektplanung und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung
Bf. Friedrichsdorf - Planungsleistung zur Erneuerung der Personenunterführung
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Eine separate Vergabe der Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke sowie der technischen Ausrüstung Planung PU ist aufgrund der technischen Abhängigkeiten nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf Friedrichsdorf Modernisierung der Verkehrsstation - Erneuerung PU (inkl. Prov. FÜ)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.