Generalübernehmerleistungen Projekt SES Referenznummer der Bekanntmachung: VG-037-23

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 050-148513)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalübernehmerleistungen Projekt SES

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-037-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH plant unter dem Projektnamen „SES“ auf dem Grundstück Sewanstraße 220-256 im Bezirk Lichtenberg in unmittelbarer Nähe zum Tierpark Berlin die Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Auf einem Grundstück von ca. 4.210 m2, wird ein vollunterkellertes Mehrfamilienhaus mit einer Fläche von rd. 12.600 qm BGF mit 116 Wohneinheiten entstehen. Fortsetzung siehe Pkt II.2.4

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 050-148513

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Für das Bauvorhaben und die zu vergebenen Leistungen (KG 300-700) wird eine Kostenobergrenze von 3.275 €/qm Wohnfläche (brutto) also insgesamt 25,110 Mio. (brutto) vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist.

muss es heißen:

Für das Bauvorhaben und die zu vergebenen Leistungen (KG 200-700) wird eine Kostenobergrenze von 3.275 €/qm Wohnfläche (brutto) also insgesamt 25,110 Mio. (brutto) vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: