WHG 3464, 3466 - Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3464-1-2183
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3464, 3466 - Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten
Die WHG 3464 und 3466 liegen in 13086 Berlin, Bezirk Weißensee. Geplant sind Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten in
Bestandswohnungen (bewohnt und Leerwohnungen) und in den Wohnungen der Dachaufstockung. Im Zuge
der Baumaßnahmen werden die Gebäude strangsaniert und teilmodernisiert.
Gebäudeteile/Aufgänge : 8 Gebäude mit 34 Hausaufgängen mit Dachaufstockung
Anzahl der Geschosse : 4 Bestandsgeschosse mit zusätzlich neu zu errichtender Dachaufstockung, alle
Gebäude vollunterkellert
Gebäudehöhe : mit Dachaufstockung bis ca. 17 m
Anzahl der Wohnungen : Bestand: 348 / nach der Baumaßnahme 410
m² Wohnfläche : Bestand: 17.482 m² / nach der Baumaßnahme 21.473 m²
Anzahl der Gewerbe : keine
Baujahr : 1958-1960
Los 1
Los 1, Jacobsohnstr. 50-50D, Bühringstr. 11-19, Bühringstr. 33-39 und Bühringstr. 25-31.
Leistungen in Allgemeinbereichen
- Herstellen von Heizstationen mit Trinkwarmwasseraufbereitung, Anschluss an bestehende Fernwärmenetze.
- Erneuerung der Verteilungsleitungen für Trinkwasser (kalt/warm/Zirkulation), Regen- und Schmutzwasserleitungen, sowie Heizleitungen in den Kellerbereichen.
Leistungen im Bestandsgebäude (200 Wohnungen)
- Erneuerung Heizstränge sowie Heizungsleitungen und Heizkörpern in den Wohnungen und Handtuchheizkörpern in den Bädern.
- Erneuerung sämtlicher Sanitärstränge und Küchenanschlüsse sowie Modernisierung der Bäder mit neuen Objekten (WT, WC, BW oder Dusche)
- Erneuerung der Lüftungsstränge in innenliegenden Bädern einschl. Lüftern..
Leistungen in neuen Wohnungen der Dachaufstockungen (36 Wohnungen):
- Heizungsinstallation mit Leitungen in Sockelleistenmontage und Profilheizkörpern sowie Handtuchheizkörpern in den Bädern.
- Hochführen der erneuerten Sanitärstränge aus den Bestandsgeschossen in das neue Dachgeschoss sowie Verteilungsleitungen in Küchen und Bädern, Herstellung von neuen Bädern mit entsprechenden Objekten.
- Badentlüftungen in allen Bädern der Dachgeschosswohnungen.
Los 2
Los 2, Jacobsohnstr. 54-54D, Bühringstr. 3-7, Gustav-Adolf-Str. 136-139 und Frieda-Seidlitz-Str. 2-8
Leistungen in Allgemeinbereichen
- Herstellen von Heizstationen mit Trinkwarmwasseraufbereitung, Anschluss an bestehende Fernwärmenetze.
- Erneuerung der Verteilungsleitungen für Trinkwasser (kalt/warm/Zirkulation), Regen- und Schmutzwasserleitungen, sowie Heizleitungen in den Kellerbereichen.
Leistungen im Bestandsgebäude (148 Wohnungen)
- Erneuerung Heizstränge sowie Heizungsleitungen und Heizkörpern in den Wohnungen und Handtuchheizkörpern in den Bädern
- Erneuerung sämtlicher Sanitärstränge und Küchenanschlüsse sowie Modernisierung der Bäder mit neuen Objekten (WT, WC, BW oder Dusche)
- Erneuerung der Lüftungsstränge in innenliegenden Bädern einschl. Lüftern
Leistungen im Bestandsgebäude (148 Wohnungen)
- Erneuerung Heizstränge sowie Heizungsleitungen und Heizkörpern in den Wohnungen und Handtuchheizkörpern in den Bädern.
- Erneuerung sämtlicher Sanitärstränge und Küchenanschlüsse sowie Modernisierung der Bäder mit neuen Objekten (WT, WC, BW oder Dusche).
- Erneuerung der Lüftungsstränge in innenliegenden Bädern einschl. Lüftern.
Leistungen in neuen Wohnungen der Dachaufstockungen (26 Wohnungen):
- Heizungsinstallation mit Leitungen in Sockelleistenmontage und Profilheizkörpern sowie Handtuchheizkörpern in den Bädern.
- Hochführen der erneuerten Sanitärstränge aus den Bestandsgeschossen in das neue Dachgeschoss sowie Verteilungsleitungen in Küchen und Bädern, Herstellung von neuen Bädern mit entsprechenden Objekten.
- Badentlüftungen in allen Bädern der Dachgeschosswohnungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
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2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“
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Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
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a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
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Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Wenn ein Los angeboten wird:
zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto.
Wenn beide Lose angeboten werden:
zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto.
1.) Erklärung über die Zahl der in den Jahren 2019, 2020, 2021 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
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2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2019 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Wenn ein Los angeboten wird:
zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 25 Arbeitskräften in den Jahren 2019, 2020, 2021.
zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz für Heizung-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten, welche im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Wenn beide Lose angeboten werden:
zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 35 Arbeitskräften in den Jahren 2019, 2020, 2021.
zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz für Heizung-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten, welche im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften
gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine
entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie
2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de)
veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform
des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mitqualifizierter oder fortgeschrittener Signaturoder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/
veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die
Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
f)Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 06.04.2023 / 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.