Westl. Bahnhofskanalklappbrücke - Objektplanung u. Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-LSBG-75/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 40
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/oeffentliche-auftraege/
Abschnitt II: Gegenstand
Westl. Bahnhofskanalklappbrücke - Objektplanung u. Tragwerksplanung
Die Westliche Bahnhofskanalklappbrücke in Hamburg soll im Rahmen der Grundinstandsetzung erneuert werden. Die bewegliche Brücke liegt im Bezirk Harburg und überführt die Straße Kanalplatz im Harburger Binnenhafen über den westlichen Bahnhofskanal. Es handelt sich um eine zweispurige Straße mit einem zweispurigen Radweg (Veloroute 10) auf der Nordseite. Beidseitig sind zudem Gehwege vorhanden. In einem Kerngebiet gelegen, ist die Brücke umgeben von Restaurants, Geschäften und der
Hafenindustrie. Der westliche Bahnhofskanal dient der wasserseitigen Anbindung einiger Firmen. Nordwestlich der Brücke befindet sich der Kanalplatz, der u. a. für Veranstaltungen genutzt wird. Südwestlich befindet sich hinter dem Schalthaus ein öffentlicher Parkplatz.
Bei der Grundinstandsetzung sollen die Widerlager möglichst erhalten bleiben. Der Überbau und die Antriebstechnik sollen unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen erneuert werden. Darüber hinaus soll auch das Schalthaus saniert werden. Auf Basis der Vorplanung soll endgültig entschieden werden, ob die Brücke wieder als bewegliche Brücke hergestellt werden soll. Alternativ
soll sie unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes festgesetzt werden.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1 – 3, 5 und 6 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Tragwerksplanung Lph 2 – 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
• Mitwirken an Voruntersuchungen ,
• Abstimmung Denkmalschutzbelange,
• Übergeordnete Abstimmungstermine,
• Besondere Leistungen BIM gemäß AIA,
• Nachrechnung der Unterbauten,
• Bauzeitliche Verkehrsplanung.
- Büroreferenzen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken) und Tragwerksplanung: max. 40 Punkte
- Büroreferenzen zur BIM-Methode: max. 33 Punkte
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Unterlage „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb",
Ziffer 7.2„Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung
des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D02_BW-47_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“,
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D02_BW-47_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“.
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss in den Leistungsbereichen gemäß HOAI § 43, LPh 1 – 3, 5, 6 und HOAI § 51, LPh 2 – 6 mindestens folgende Umsätze aufweisen: im Mittel der letzten drei Jahre: mindestens 0,7 Mio. €.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D02_BW-47_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“ und mittels Angaben im Referenzbogen (D06_BW-47_OP-IBW_Referenzen-Büro).
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Personalbogen (D07-2_BW-47_OP-IBW_Personalangaben).
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D02_BW-47_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“.
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D08_BW-47_OP-IBW_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D09_BW-47_OP-IBW_Verpflichtung-UAN“, Vordruck „D10_BW-47_OP-
IBW_Ausschlusskriterien-UAN“.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter muss Erfahrung in der Objekt- und Tragwerksplanung bei vergleichbaren Projekten des konstruktiven Ingenieurbaus (Brücken, Tunnel, Stützwände) > 8 Jahre nachweisen. Des Weiteren ist nachzuweisen, dass Erfahrung als Projektleiter bei Großprojekten > 6 Mio. brutto Baukosten Euro vorliegt. Die Nachweise sind durch den Lebenslauf, Angaben im Personalfragebogen (D07-2_BW-47_OP-IBW_Personalangaben) und Referenzbeschreibungen zu erbringen.
Der BIM-Gesamtkoordinator muss Erfahrung in der Anwendung der BIM-Methode bei vergleichbaren Projekten des konstruktiven Ingenieurbaus (Brücken, Tunnel, Stützwände) nachweisen. Der Nachweis ist durch den Lebenslauf, Angaben im Personalfragebogen (D07-2_BW-47_OP-IBW_Personalangaben) und Referenzbeschreibungen zu erbringen.
Der Projektleiter und der BIM-Gesamtkoordinator müssen über eine Qualifikation zum Ingenieur gemäß VgV § 75 verfügen. Die entsprechenden Qualifizierungsnachweise sind beizufügen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens aktuell 4 Ingenieure (gemäß VgV § 75) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke) und mind. 2 Ingenieure (gemäß VgV § 75) für die Tragwerksplanung (Brücke) zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 genannten Mindeststandards.
Ingenieur oder vgl. gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_BW-47_OP-IBW_Information“.
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.