Leistungen der Objektplanung für Gebäude zur Grundinstandsetzung und denkmalgerechten Sanierung der Luise-Henriette-Schule in der Germaniastraße 4-6, 12099 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: TW-germ4-OBJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Objektplanung für Gebäude zur Grundinstandsetzung und denkmalgerechten Sanierung der Luise-Henriette-Schule in der Germaniastraße 4-6, 12099 Berlin
Die Luise-Henriette-Schule soll nach den aktuellen Raumstandards des Landes Berlin zu einem 4-zügigen Gymnasium umgebaut werden. Die Schule wurde 1913-1914 nach Plänen des Architekten Fritz Bräuning errichtet. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Berliner Denkmalliste verzeichnet. Es handelt sich um einen 4-geschossigen Massivbau mit Klinkerfassade. Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt ca. 10.250 m2 und der Bruttorauminhalt 39.600 m3. Durch Echten Hausschwamm wurde die Tragstruktur der Dachgeschossdecke und des Dachstuhls massiv beeinträchtigt.
Ein Teil des Umbaus ist bereits erfolgt. Das Bauvorhaben soll nun von einem neuen Planungsbüro übernommen und zu Ende geführt werden. Es wurden Restleistungen in den LPH 3 und 5-8 sowie alle Leistungen der LPH 9 vergeben.
Die Luise-Henriette-Schule soll nach den aktuellen Raumstandards des Landes Berlin zu einem 4-zügigen Gymnasium umgebaut werden. Die Schule wurde 1913-1914 nach Plänen des Architekten Fritz Bräuning errichtet. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Berliner Denkmalliste verzeichnet. Es handelt sich um einen 4-geschossigen Massivbau mit Klinkerfassade. Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt ca. 10.250 m2 und der Bruttorauminhalt 39.600 m3. Durch Echten Hausschwamm wurde die Tragstruktur der Dachgeschossdecke und des Dachstuhls massiv beeinträchtigt.
Ein Teil des Umbaus ist bereits erfolgt. Das Bauvorhaben soll nun von einem neuen Planungsbüro übernommen und zu Ende geführt werden. Es wurden Restleistungen in den LPH 3 und 5-8 sowie alle Leistungen der LPH 9 vergeben.
Mit dem Abschluss des Vertrags werden alle Teile der Leistung beauftragt.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 und 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise zu vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
- Fortschreiben des Raumbuches
- Prüfen und Anerkennen von Werkstatt- und Montagezeichnungen ausführender Unternehmen
- Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen (BPU, Ausführungsplanung, Ausschreibungen, Bauverträge, Terminpläne etc.) und den Bautenstand
- Übergabe/ Übernahme der Baumaßnahme von der bisherigen Bauleitung
- Zusammenstellen und Fortschreiben der Bilddokumentation der Bauausführung für die Denkmalbehörde (vorher/ nachher)
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10585
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]