PSA- und Arbeitskleidung im Leasingverfahren zur Versorgung der Mitarbeiter der DB AG Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA65595
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
PSA- und Arbeitskleidung im Leasingverfahren zur Versorgung der Mitarbeiter der DB AG
Bereitstellung von Aufbewahrungsmöglichkeiten am Einsatzort, Anlieferung, Abholung, Reinigung, Instandhaltung und Austausch bei Abnutzung von PSA und Berufsbekleidung für die Dienststellen der DB AG.
Leasingkleidung incl. der geforderten Dienstleistungen DB Netz AG und andere Gesellschaften der DB AG
Bundesweit
Belieferung der DB Netz und anderen Gesellschaften der DB AG mit Kleidung im Leasingverfahren incl. der Dienstleistungen der Reinigung, Instandhaltung, Belieferung und Abholung an den vorgegebenen Standorten, kostenloser Austausch und Wechsel von Kleidung. Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Leasingkleidung incl. der geforderten Dienstleistungen DB Services GmbH
Bundesweit
Belieferung der DB Services mit Kleidung im Leasingverfahren incl. der Dienstleistungen der Reinigung, Instandhaltung, Belieferung und Abholung an den vorgegebenen Standorten, kostenloser Austausch und Wechsel von Kleidung. Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Leasingkleidung incl. der geforderten Dienstleistungen DB Cargo AG
Bundesweit
Belieferung der DB Cargo mit Kleidung im Leasingverfahren incl. der Dienstleistungen der Reinigung, Instandhaltung, Belieferung und Abholung an den vorgegebenen Standorten, kostenloser Austausch und Wechsel von Kleidung. Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Leasingkleidung incl. der geforderten Dienstleistungen DB Fernverkehr AG
Bundesweit
Belieferung der DB Fernverkehr mit Kleidung im Leasingverfahren incl. der Dienstleistungen der Reinigung, Instandhaltung, Belieferung und Abholung an den vorgegebenen Standorten, kostenloser Austausch und Wechsel von Kleidung. Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Registrierung im Lieferantenprotal der DB AG (https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten) incl. der Qualifikation in der Warengruppe 11325 (3-Steller)-> 11325010 (5-Steller), als möglicher Lieferant / Bieter ist obligatorisch.
In der Lieferantenqualifizierungen werden die wirtschaftlichen Daten abgefragt.
Entsprechende Referenzen werden im Qualifizierungprozess auf dem Lieferantenprotal der DB AG abgefragt.
Es gelten die AEB der DB AG und die Zahlungskonditionen des Musterrahmenvertrages. Sie Anlagen.
Keine Vorgaben
Absicherung der deutschlandweiten Belieferung und Erbringung der geforderten Leistungen, auch an Ablieferorten mit nur einem Bedarfsträger. Siehe auch die Anforderungen in den Leistungsbeschreibungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.