München Hbf - Neubau Empfangsgebäude
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
München Hbf - Neubau Empfangsgebäude
München Hbf - Neubau Empfangsgebäude
München
Generalplanung für den Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Lph 1+2 und Optionen Lph 3+4:
Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, TGA-Planung, Schallschutz/Bauakustik, Thermische Bauphysik, Planung Freianlagen, Fassadenplanung, Brandschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München Hbf - Neubau Empfangsgebäude
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
74 - München Hbf - Neubau Empfangsgebäude Zuarbeit Durchfürhung U9
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
74 - Zusätzliche Abstimmung zwischen SWM (U9) und den Architekten vom Hbf München
74 - Nach die wiederaufnahme der Planung durch die SWM (U9), wurde zusätzliche Abstimmnugen zwischen der SWM und dem Generalplaner sowie von DB Netz notwendig. Die abzustimmenden Bereiche waren u.a. Planung der Treppenaufgänge U4/U5, Belegung und Nutzung von Schächten die durch das HEG führen. Revisionsöffnungen auf den Etagen. Lüftungs- und Entrauchungsschächte, Trassenführungen etc. Aufgrund der jahrelangen vertieften Planung durch den Generalplaner und deren Wissen, würde der Wechsel zu einen anderen Planer zu erheblichen Zeitverlusten und Zusatzkosten führen.