Linie 1 Lieferung von Fahrleitungsmasten StA II Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2023-0011
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linie 1 Lieferung von Fahrleitungsmasten StA II
Lieferung von Fahrleitungsmasten StaA II Huchtingen
Hauptort der Ausführung:
Baustelle Bremer Straßenbahn AG
Bremen Huchting
Heinrich-Plett-Allee zwischen den Straßen Neuen Damm und der zukünftigen Enschleife an der Huchtinger Heerstraße.
Bauabschnitt 2c - B75 bis Sodenmatt -11 Masten-
Bauabschnitt 2b - Sodenmatt bis Nimweger Str. - 7 Masten-
Bauabschnitt 2a - Nimweger Str. - Bauende -19 Masten-
Abschnitte 2e - nördlich B 75 bis Flämische - 8 Masten -
Bauabschnitt 2f - Flämische - Luxemburger Str. - 3 Masten -
Bauabschnitt 2 g/h- Luxemburger Str. - Huchtinger Heerstr. - 30 Masten -
Zur Abstimmung der Werkplanung bitten wir, dass die
Ansprechperson deutschssprachig in Wort und Schrift
kommunizieren kann.
Die Fertigungszeichnungen für sämtliche Masten sind sofort
nach Auftragsvergabe innerhalb von 2 Wochen zur Freigabe bei dem Auftraggeber in
elektronischer Form abzuliefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Punkt 1 C), Formblatt 235,236 soweit erforderlich
Zum Nachweis der Eignung sind auf Verlangen der
Vergabestelle folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eine Kopie der Zulassung für die angewandten Schweißverfahren
- Der Name des Schweißfachingenieurs
- Übersicht der angewandten Technologien in der Fertigung
- Zertifikat DIN EN ISO 9001
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das aktuelle Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" des Vergabe- und
Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Es gelten die Bedingungen und Richtlinien (Vorschriften) unseres Leistungsverzeichnisses.
Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem
18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagen entgegen nehmen
dürfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.