Rahmenvereinbarung "Serielles und modulares Bauen" 2.0
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gdw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gdw.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.phase1.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Serielles und modulares Bauen" 2.0
Von den Bietern/Bietergemeinschaften sollen Gebäude entwickelt werden, die mittels serieller und/oder modularer Bauweise in hoher architektonischer und städtebaulicher, technischer, ökologischer und funktionaler Qualität ortsspezifisch angepasst errichtet werden können. Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Bietern/Bietergemeinschaften (Mehrfachrahmenvereinbarung) über Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung von Wohngebäuden zu definierten Preisen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung löst für sich noch keinen Bauauftrag aus, sondern bildet die Grundlage für einzelvertragliche Regelungen mit konkreten ortsspezifischen Anpassungen. Abrufberechtigt sind rd. 3.000 Wohnungsunternehmen. Zur Bewertung der architektonischen, städtebaulichen und funktionalen Qualität der Systementwürfe wird ein Bewertungsgremium hinzugezogen (Siehe auch Ziff. II.2.14).
Planungs- und Bauleistungen für Mehrfamilienhäuser in serieller und modularer Bauweise.
Unter "seriell" und "modular" werden in diesem Verfahren Bautechnologien begriffen, die die Herstellung von Gebäudeelementen in die industrielle Vorproduktion verlagern und manuelle Tätigkeiten auf der Baustelle reduzieren. Durch gleiche werksseitige Prozessschritte mit Wiederholungsfaktor (,serielle Fertigungsweise‘) sollen im Rahmen eines Bausystems mit zu einem erheblichen Teil vorgefertigten großteiligen Bauteilen und/oder Modulbauweisen (z.B. in Skelett-, Großtafel-, Container- bzw. Raumzellenrealisierung) Effizienz- und Kostenpotentiale erzielt werden. Serielle und/oder modulare Bauweisen zeichnen sich überdies durch gewerkeübergreifende Planung und Konstruktion von Gebäuden aus. Die Verwendung der auch in Serie hergestellten, kleinteiligen klassischen Formate von z.B. Ziegeln oder Kalksandsteinen erfüllt nicht die hier gesetzte Definition. Ein aus solchen Produkten werksseitig zusammengesetztes raumabschließendes Element mit ebenfalls werksseitig gesetzten Fenstern wäre hingegen „modular“ im Sinne dieser Ausschreibung.
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften können auch mit bereits realisierten oder aus realisierten Vorhaben weiterentwickelten seriellen und/oder modularen Konzepten teilnehmen. Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich mit maximal zwei seriellen und/oder modularen Konzepten beteiligen, sofern sich diese hinsichtlich des verwendeten Grund-Materials unterscheiden, das für die nach dem Bausystem vorgefertigten großteiligen Bauteile und/oder Module hauptsächlich eingesetzt wird (bspw. ein Konzept in Holz- oder Holzhybridbauweise mit einem anderen in Stahl-/Stahlhybridbauweise oder in Betonkonstruktion). Die eingereichten Konzepte werden voneinander unabhängig bewertet und können beide den Zuschlag erhalten. Für das zweite serielle und/oder modulare Konzept sind sämtliche nach den Auftragsunterlagen geforderten Anforderungen zu erfüllen und Nachweise zu erbringen.
Die Auswahl erfolgt unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die gemäß Teilnahmebedingungen (Kapitel III.1) geeignet sind, ausschließlich anhand der folgenden Auswahlkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Höchstzahl der aufzufordernden Bewerber überschreitet. Für das zweite von einem Bewerber eingereichte Konzept (siehe II.2.4) sind die Nachweise nach III.1.2) Ziff. 1 (mindestens eine Referenz) und der bestehenden bzw. bereitstellbaren Fertigungskapazität zu erbringen.
Nachweis einer über die Mindestanforderungen hinausgehenden Leistungsfähigkeit (maximal sind 60 Punkte erreichbar).
Zur Beurteilung werden folgende Unterkriterien herangezogen:
• Nachweis jeweils der Planung und der Realisierung (d.h. Fertigstellung und Abnahme) von Mehrfamilienhäusern/Wohnprojekten in serieller und/oder modularer Bauweise (vgl. Definition in Ziff. II.2.4) mit mehr als 6 Wohnungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren über die Mindestanforderung von einem Projekt hinausgehend (5 Punkte bei zwei Projekten, 10 Punkte bei drei bis zehn Projekten, 15 Punkte bei 11 und mehr Projekten; Planung und Realisierung müssen nicht dasselbe Projekt betreffen );
• Nachweis über bereits erzielte Wettbewerbserfolge, Preise oder Auszeichnungen für realisierte Wohngebäude (auch in konventioneller Bauweise) (5 Punkte bei einem Projekt, 10 Punkte bei zwei Projekten, 15 Punkte bei drei und mehr Projekten);
• Nachweis besonderer Erfahrungen im Bereich des nachhaltigen Bauens, Nachhaltigkeits-zertifizierter Wohngebäude oder anderer Zertifizierungen (z.B. Systemzertifizierungen DIN ISO 9000 mit Blick auf nachhaltige Beschaffungs- und Produktionsprozesse) (je Nachweis 5 Punkte, maximal 15 Punkte erreichbar);
• Nachweis der bestehenden jährlichen Fertigungskapazität in Bruttogeschossfläche bzw. Darstellung, welche Fertigungskapazität innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Rahmenvereinbarung - auch durch Dritte, auch ggf. zusätzlich bereitgestellt werden kann (minimal 5, maximal 15 Punkte; es werden die niedrigste und die höchste Summe jeweils mit der minimalen und maximalen Punktsumme vergeben. Falls keine bestehende oder innerhalb eines Jahres bereitgestellte Fertigungskapazität angegeben werden kann, werden 0 Punkte vergeben) .
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, im Falle gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden.
Der Vergabestelle obliegt vergaberechtlich die endgültige Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages und über die Aufnahme der Bieter/Bietergemeinschaften in die Rahmenvereinbarung. Die Vergabestelle wird bei ihrer Entscheidung die Entscheidung des Bewertungsgremiums berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrags vorzulegen:
1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister oder Kopie. Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der mit den geforderten Angaben vergleichbar ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV.2.2) nicht älter als sechs Monate sein.
2. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Nachweis der Bauvorlageberechtigung beteiligter Ingenieure.
3. Eigenerklärung, dass beim Bieter bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen.
4. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und ggf. der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Die Nachweise zu Ziff. 1 und 2 können auch in Form von Eigenerklärungen abgegeben werden, die unter https://www.phase1.de/smb2 zum Download zur Verfügung gestellt werden. Die Nachweise zu ZIff. 1 und 2 sind erst bei Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen gem. vorstehenden Ziff. 1 bis 3 für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A auf Kapazitäten Dritter (andere Unternehmen oder Architektur-/Planungsbüros) zurückgreift (Eignungsleihe), sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesen vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Dritten vorzulegen mit folgendem Inhalt: „Im Falle einer Auftragsvergabe an den Bewerber (die Bietergemeinschaft) stehen wir diesem/r für die Leistungserbringung zur Verfügung.“
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrags vorzulegen:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Einbeziehung freischaffender bzw. selbständig tätiger Architekten oder bauvorlageberechtigter Ingenieure) mit einer Mindestversicherungssumme von € 2 Mio. Personen- und Sachschäden je Schadensfall oder einer schriftlichen Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.
2. Erklärung über den Umsatz des bauausführenden Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Mehrfamilienhäuser mit mindestens 6 Wohneinheiten in serieller und/oder modularer Bauweise oder in Systembauweise errichteter Gewerbebau), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis zu Ziff. 1 kann auch in Form einer Eigenerklärung abgegeben werden, die unter https://www.phase1.de/smb2 zum Download zur Verfügung gestellt wird. Der Nachweis zu Ziff. 1 ist erst bei Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes einzureichen.
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gemäß § 6d EU VOB/A auf Kapazitäten Dritter (andere Unternehmen oder Architektur-/Planungsbüros) zurückgreift (Eignungsleihe), sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesen vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Dritten vorzulegen mit folgendem Inhalt: „Im Falle einer Auftragsvergabe an den Bewerber (die Bietergemeinschaft) stehen wir diesem/r für die Leistungserbringung zur Verfügung."
Nachweis einer Berufshaftplichtversicherung von mindestens € 2 Mio. für Personen und Sachschäden je Schadensfall bei Einbezug freischaffender oder selbständig tätiger Architekten/-innen oder bauvorlageberchtigter Inengieure/-innen
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrags vorzulegen:
1. Auflistung der wesentlichen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen hinsichtlich Planung und Realisierung (d.h. Fertigstellung und Abnahme) von seriellen und/oder modularen Gebäuden (auch in Systembauweise errichteter Gewerbebau) mit Angabe der Gesamtprojektkosten. Die Referenzen sind durch Referenzschreiben des Auftraggebers oder, sofern diese bei privaten Auftraggebern nicht zu erlangen sind, durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Erforderlich ist der Nachweis mindestens einer Referenz sowohl für die Planung als auch für die Realisierung eines Mehrfamilienhauses in serieller und modularer Bauweise. Planung und Realisierung müssen nicht dasselbe Projekt betreffen.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
3. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Sofern solche vorhanden sind, können Nachweise über erzielte Wettbewerbserfolge, Preise oder Auszeichnungen für realisierte Wohngebäude sowie Nachweise besonderer Erfahrungen im Bereich des nachhaltigen Bauens, Nachhaltigkeits-zertifizierter Wohngebäude oder anderer Zertifizierungen sowie Nachweise über die aktuell bestehende oder der innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Rahmenvereinbarung bereitstellbare Fertigungskapazität eingereicht werden (siehe Auswahlkriterien Ziff. II.2.9). Für den Fall, dass ggf. ein zweites Konzept eingereicht wird, bezieht sich der Nachweis zur Fertigungskapazität auf die bestehende bzw. innerhalb eines Jahres bereitstellbare Gesamtfertigungskapazität.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen gem. vorstehenden Ziff. 1 bis 3 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für freischaffende Architekten sind Angaben und Erklärungen gemäß Ziff. 2 nicht erforderlich. Bei der Beurteilung der Mindesteignung genügt es, wenn erforderliche Angaben, Erklärungen und Nachweise von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Soweit der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A auf Kapazitäten Dritter (andere Unternehmen oder Architektur-/Planungsbüros) zurückgreift (Eignungsleihe), sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesen vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Dritten vorzulegen mit folgendem Inhalt: „Im Falle einer Auftragsvergabe an den Bewerber (die Bietergemeinschaft) stehen wir diesem/r für die Leistungserbringung zur Verfügung."
Nachweis mindestens einer Referenz sowohl für die Planung als auch für die Realisierung eines Mehrfamilienhauses in serieller und modularer Bauweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der GdW tritt in mittelbarer Stellvertretung auf. Die Auflistung der Firmen der vertretenen Auftraggeber ist den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Bieter- und Bietergemeinschaften, die bezuschlagt werden, erklären sich mit der Abgabe eines Angebotes bereit, im Falle eines Zuschlages einen Betrag von [Betrag gelöscht] Euro (netto; ohne Ausweis der Umsatzsteuer) für die Kosten des Ausschreibungsverfahrens zu übernehmen und nach Aufforderung an die Vergabestelle zu zahlen. Für die Erstellung der Angebote ist eine Entschädigung nicht vorgesehen.
Bewerbungsformblätter stehen unter www.phase1.de/smb2 bereit.
Die Bewerbung erfolgt per Upload der Bewerbungsformblätter unter www.phase1.de/smb2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Teilt der Auftraggeber dem Bieter oder Bewerber mit, dass er seiner Rüge nicht abhilft, muss der Bieter oder Bewerber binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers die Vergabekammer anrufen. Anderenfalls kann er die entsprechende Rüge im Verfahren nicht mehr geltend machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]