Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung von Regelungen zum Reisesicherungsfonds: Ausnahme von der Absicherungspflicht und Bedingungen der staatlichen Absicherung“ Referenznummer der Bekanntmachung: III 3 - 3003/128 - 33
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung von Regelungen zum Reisesicherungsfonds: Ausnahme von der Absicherungspflicht und Bedingungen der staatlichen Absicherung“
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Evaluierung des Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde angekündigt, die Berechnungsgrundlagen für die Ausnahmen von der Pflicht zur Absicherung über den Reisesicherungsfonds und für die Bedingungen der staatlichen Absicherung innerhalb von zwei Jahren zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen (Bundestagsdrucksache 19/28172, S. 27). Dies soll im Wege des Forschungsvorhabens umgesetzt werden. Es handelt sich um den ersten Teil einer umfassenden Evaluierung des neuen Systems der Insolvenzsicherung im Reiserecht, die spätestens nach fünf Jahren erfolgen soll. Zugleich soll mit diesem Forschungsvorhaben einem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages nachgekommen werden.
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem/der Vertreter/in der Auftraggeberin finden per Videokonferenz statt.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind die Auswirkungen der Ausnahme von der Pflicht zur Absicherung über den Reisesicherungsfonds zu untersuchen. Dabei ist hinsichtlich der Umsatzstärke der betroffenen Reiseanbieter zu differenzieren (weniger als 3 Millionen Euro / zwischen 3 und weniger als 10 Millionen Euro). Hinsichtlich der vom Deutschen Bundestag vorgeschlagenen Modifizierung der Ausnahmeregelung ist eine Folgenabschätzung in Betracht kommender konkreter Lösungsmodelle vorzunehmen. Mit Blick auf die Bedingungen der staatlichen Absicherung ist zu untersuchen, wie sich das Fondsvermögen bis zu diesem Zeitpunkt entwickelt hat und ob die Berechnungsgrundlagen noch den aktuellen Marktgegebenheiten entsprechen.
Das Projekt sollte durch ein Forscherteam durchgeführt werden, in dem wirtschaftswissenschaftliche, juristische und versicherungsmathematische Expertise vorhanden ist. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind verfügbare Daten zur Analyse des Reisemarkts auszuwerten, ggf. kann die Erhebung von Marktdaten erforderlich sein. Des Weiteren sind (Online-)Befragungen der verschiedenen Absicherer (DRSF, Versicherer, ggf. Kreditinstitute) sowie von Rückversicherern und Versicherungsexperten, Unternehmen und Verbänden der Tourismuswirtschaft und Verbraucherschutzverbänden durchzuführen. Außerdem bedarf es der mathematischen Modellierung sowie der statistischen Schätzung der abgesicherten Risiken.
Das Statistische Bundesamt wird parallel eine Validierung des Erfüllungsaufwands für das Reisesicherungsfondsgesetz durchführen. Erkenntnisse zum anfallenden Erfüllungsaufwand aus diesem Forschungsvorhaben werden dem Statistischen Bundesamt für die dortigen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig kann für die Evaluierungen wie z.B. Abfragen bei den Reiseanbietern auf DESTATIS zurückgegriffen werden.
Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse ist abschließend darzustellen, ob und ggf. inwieweit gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen wird.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz
Referat I B 6
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: [gelöscht]
oder
Bundesamt für Justiz
Referat III 3
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: [gelöscht]2
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.