Prüfsystem - Nutzen-Kosten-Untersuchungen für das Hamburger ÖPNV-Netz [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: Prüfsystem NKU
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfsystem - Nutzen-Kosten-Untersuchungen für das Hamburger ÖPNV-Netz [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Die Hochbahn plant im Auftrag der Stadt Hamburg in den nächsten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Erweiterung des schienengebundenen ÖPNV durch neue Strecken und zusätzliche Haltestellen an bestehenden Strecken. Außerdem sind zahlreiche Maßnahmen zum Neu- und Ausbau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen ÖPNV vorgesehen. Darüber hinaus soll die Leistungsfähigkeit be-stehender Schieneninfrastrukturen z.B. durch Anpassungen der Zugsicherungstechnik für dichtere Taktfolgen und durch bauliche Anpassungen für längere Züge gesteigert werden.
Diese Investition im öffentlichen Personennahverkehr können gemäß dem im Jahr 2021 novellierten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vom Bund mit bis zu 75 % der Kosten gefördert werden. Die Bezuschussung der Baukosten eines Projekts setzt ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) größer 1,0 in der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs voraus.
Diese Bewertungen können nur von einem unabhängigen externen Gutachter mit entsprechender Expertise durchgeführt werden. Aus diesem Grund sollen die Beauftragungen für solche Nutzen-Kosten-Untersuchungen ausgeschrieben werden.
Es handelt sich dabei sowohl um interne Vorab-Untersuchungen, bei denen mit begrenztem Abstimmungsaufwand die grundsätzlichen Chancen einzelner bzw. zusammengefasster Investitionsvorhaben
für das Erreichen eines NKV > 1 unter den Maßgaben der Verfahrensanleitung 2016+ der Standardisierten
Bewertung (Regelverfahren und fakultative Modellbausteine) abgeschätzt werden sollen, als auch um extern begleitete Standardisierte Bewertungsverfahren in Abstimmung mit dem Bun-desministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) als GVFG-Fördermittelgeber und dem Hamburger ÖPNV-Aufgabenträger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Nach derzeitigem Stand der Planung sollen in den nächsten Jahren bis zu
fünf derartige Untersuchungen durchgeführt werden. Die nächste Auftragsvergabe ist für das 2. Quartal 2023 avisiert.
Zur Leistungserbringung ist es zwingend erforderlich, dass dem Auftragnehmer jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung ein geeignetes Verkehrsmodell der Stadt Ham-burg inklusive Umland, welches den Anforderungen der zu berücksichtigenden Verfahrensanleitung 2016+ der Standardisierten Bewertung entspricht, zur Verfügung steht. Dies kann durch den Aufbau bzw. die Nutzung eines AN-seitig verfügbaren Modells geschehen, oder alternativ durch die Nutzung des Verkehrsmodells der Stadt Hamburg im Rahmen einer
Nutzungsvereinbarung zwischen dem AN und der Stadt Hamburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Persönliche Lage des
Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister.
2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
3. Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
4. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß §124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist.
6. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person des Unternehmens im Sinne des §123 GWB wegen Verstoßes gegen die in § 123 Abs. (1) genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist.
1. Schriftlicher Nachweis (Auszug).
2. Schriftlicher Nachweis (Auszug).
3. Schriftl. Nachweis.
4. Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice
5. Schriftl. Eigenerklärung Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
6. Schriftliche Eigenerklärung.
7. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre
Technische Leistungsfähigkeit:
8. Eine Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen wie unter II.2.4) beschrieben,
9. Zusätzlich zur Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit aus dieser Liste eine detaillierte Darstellung von 3
Referenzprojekten einzureichen. Bei diesen 3 Referenzprojekten ist es zwingend erforderlich, dass es sich um Projekte aus der Durchführung von Standardisierten Bewertungen aus abgeschlossenen oder laufenden Verfahren unter Beteiligung des BMDV handelt. Jedes Referenzprojekt ist mit Nennung von Ansprechpartnern der Auftraggeber unter Angabe von Telefon und E-Mail-Adressen darzustellen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
10. Erklärung, wie der AN die Verfügbarkeit eines geeigneten Verkehrsmodells sicherstellt.
11. Erklärung, dass jegliche Kommunikation in dem Projekt in deutscher Sprache statt findet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig in digitaler Form vorzulegen. Die Angaben und Nachweise entsprechend des Punkts III.1.9) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie bei besonderer Aufforderung auch für eventuelle wesentliche Nachunternehmer einzureichen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend des Punkts III.1.9) sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36AZL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]