Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/de/unternehmen/der-einkauf/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub
Abschluss einer Rahmenvertrag über die Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub aus dem Projekt „U 5“ in Hamburg
Die HOCHBAHN beabsichtigt den Ausbau des U-Bahn-Netzes in Hamburg. Hierzu gehört der Bau der neuen U-Bahn-Linie U5 mit ca. 24 Kilometer Länge und 23 neuen Haltestellen im Stadtgebiet Hamburg von Bramfeld bis zu den Arenen. Im Rahmen des Neubaus der gesamten U5 (bestehend aus den Abschnitten „U-5 Ost“ und „U5 Mitte“) wird nach derzeitigem Planungsstand mit einem Anfall von bis zu 7,5 Millionen Kubikmeter Bodenaushub in verschiedenen Belastungsklassen in den Jahren 2023 bis 2036 gerechnet. Zur ersten Zwischenlagerung des Bodenaushubs von geogenen Böden (Homogenbereiche B – G) hat die HOCHBAHN im Mai 2022 Flächen im Hamburger Hafen als „Zwischenlagerfläche“ angemietet. Die Zwischenlagerfläche dient der temporären Einlagerung, Verwiegung, Beprobung, Verladung und dem Weitertransport zur endgültigen (Teil-)Verfüllung sämtlicher anfallender Böden aus der U5.
Die Leistung umfasst die vollständige Herrichtung der erforderlichen Fahrstraßen, Lagerflächen und Einzäunung auf der Zwischenlagerfläche entsprechend den Vorgaben und Rahmenbedingungen des durch die HOCHBAHN erwirkten Genehmigungsbescheids vom 24. August 2022 sowie das Flächenmanagement zur Zwischenlagerfläche einschl. der Annahme sämtlicher Böden, der Dokumentation, dem Wiegen und Umsetzen sämtlicher Böden, dem Beladen sämtlicher Böden auf LKW und dem Abtransport von sämtlichen durch die HOCHBAHN angelieferten geogen belasteten Böden auf der Zwischenlagerfläche und die Einlagerung sämtlicher Böden in einer Fläche einschließlich der vorherigen Herstellung und dauerhaften Unterhaltung der Zuwegungen der Fläche. Ebenso die Erbringung die sich aus sonstigen Abfall- und entsorgungsrechtlichen Gesetzen und Verordnungen ergebenden Dokumentations- und Nachweispflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftrag kann aus Sicht der HOCHBAHN gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit.) b) und c) SektVO nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und wegen der nur beim AN gegebenen Genehmigungssituation für die Auftragsausführung. Dies ergibt sich aus Folgendem:
Ausreichende Kapazität (mindestens 7,5 Mio. Kubikmeter) für die Verwertung aller geogen belasteten Böden aus dem Bau der U5
Einlagerung/Verwertung der geogen belasteten Böden in geologischer kompatibler Umgebung
Hohe Planungssicherheit der Laufzeit (min. 2023 bis 2036) während der gesamten Bauzeit der U5
Vorliegende Genehmigung für die Verwertung von vergleichbarem Material (geogen belastete Böden aus dem Bau der U4)
C02-optimierter Abtransport der geogen belasteten Böden basierend auf voll/voll-Transporten (Sand nach HH und Boden retour)
Möglicher potenzieller Eingriffsausgleich, der durch den Bau der U5 entsteht, durch Aufwertung bereits vorhandener Kompensationsflächen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Cadenberge
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 21781
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag kann aus Sicht der HOCHBAHN gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit.) b) und c) SektVO nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und wegen der nur beim AN gegebenen Genehmigungssituation für die Auftragsausführung. Dies ergibt sich aus Folgendem:
Ausreichende Kapazität (mindestens 7,5 Mio. Kubikmeter) für die Verwertung aller geogen belasteten Böden aus dem Bau der U5
Einlagerung/Verwertung der geogen belasteten Böden in geologischer kompatibler Umgebung
Hohe Planungssicherheit der Laufzeit (min. 2023 bis 2036) während der gesamten Bauzeit der U5
Vorliegende Genehmigung für die Verwertung von vergleichbarem Material (geogen belastete Böden aus dem Bau der U4)
C02-optimierter Abtransport der geogen belasteten Böden basierend auf voll/voll-Transporten (Sand nach HH und Boden retour)
Möglicher potenzieller Eingriffsausgleich, der durch den Bau der U5 entsteht, durch Aufwertung bereits vorhandener Kompensationsflächen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, und gegenüber dem
Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der ( in der Bekanntmachung benannten )
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]