26_Estricharbeiten GT 1 - 3 Referenznummer der Bekanntmachung: B17057-80050000-001-352-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
26_Estricharbeiten GT 1 - 3
In einem denkmalgeschützten Gebäudekomplex in Berlin sollen Estricharbeiten durchgeführt werden.
Dorotheenstr. 96, 10117 Berlin
(Robert Koch Forum)
In einem denkmalgeschützten Gebäudekomplex in Berlin sollen Estricharbeiten durchgeführt werden.
Folgende Hauptbestandteile sind:
Vorbereitende Arbeiten, ca. 3.500m2
Dämm- und Trennschichten, ca. 3.500m2
Einbau Zementestrich, ca. 3.500m2
Gussasphaltestrich, ca. 380m2
Estrichergänzung und Risssanierung, ca. 1.500m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
26 Estricharbeiten GT 1 - 3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland