Herstellung, Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Sekundärtechnik-Schaltschränken in Umspannwerken der Stromnetz Berlin GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006278
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung, Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Sekundärtechnik-Schaltschränken in Umspannwerken der Stromnetz Berlin GmbH
Rahmenvertrag für die Herstellung, Bemusterung, Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Sekundärtechnik-Schaltschränken für den Einsatz in 110-/10-kV-Ring-Umspannwerken der Stromnetz Berlin.
Die Auftragserfüllung erfolgt in Teilleistungen, die einzeln abgerufen und jeweils gesondert abgerechnet werden.
Berlin
Es ist geplant mehrere Rahmenverträge (aus denen die jeweiligen relevanten Projektvorhaben durch Abrufbestellungen beauftragt werden) für die Herstellung, Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Sekundärtechnik-Schaltschränken und Wandschaltschränke abzuschließen.
Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren plus zwei optionale Verlängerungszeiträume von jeweils 2 Jahren haben.
Der Schwerpunkt der Ausschreibung liegt dabei in der Fertigung und Lieferung bzw. auch teilweiser betriebsfertiger Aufstellung von Sekundärtechnik-Schaltschränken und Wandschaltschränken bzw. Wandkästen in Umspannwerken die in den weiteren Ausführungen der Veröffentlichung begrifflich als Sekundärtechnik-Schaltschränke bezeichnet werden.
Der Rahmenvertragspartner hat jedoch auch Logistik- und Koordinierungsaufgaben zu erfüllen, die nachfolgend kurz beschrieben sind: Leittechnikgehäuse und Schutztechnikgeräte werden von der Stromnetz Berlin GmbH beigestellt, bzw. sind durch den Rahmenvertragspartner aus dem Lager der Stromnetz Berlin GmbH abzuholen. Bei den Leittechnikgehäusen behält sich die Stromnetz Berlin GmbH die Möglichkeit vor, diese dem Auftragnehmer direkt zu liefern. Damit die vom Auftraggeber getätigten Abrufbestellungen fristgerecht durch den Auftragnehmer erfüllt werden können, ist eine Zwischenbevorratung der Materialien für mindestens 3 Wochen unter Berücksichtigung von allgemeinen Vorgaben zur korrekten Lagerung (z.B. Feuchtigkeit und Klima) durch den Rahmenvertragspartner zu organisieren. Örtliche Abstimmungen zur Anlieferung der Sekundärschränke, Straßensperrungen und ggfs. Kranaufstellung sind durch den Rahmenvertragspartner zu führen bzw. zu koordinieren. Diese Aufwendungen sind vom Auftragnehmer mit einzukalkulieren.
Der elektrotechnische Anschluss jedes Sekundärtechnik-Schaltschrankes wird durch den vom Auftraggeber beauftragten Integrator (separate externe Firma), organisiert. Die Verdrahtung innerhalb des Sekundärtechnik-Schaltschrankes ist vom Auftragnehmer dieser Ausschreibung durchzuführen.
Die Sekundärtechnik-Schaltschränke sind vor der Aufstellung im Umspannwerk oder in einem ausgelagerten Auslieferungslager durch den Rahmenvertragspartner auf einwandfreie Funktion zu prüfen und die Ergebnisse sind entsprechend den Vorgaben der Stromnetz Berlin GmbH zu dokumentieren. Die finale Inbetriebnahme der jeweils aufgestellten Station erfolgt durch das Personal der Stromnetz Berlin GmbH in Zusammenarbeit mit dem Integrator.
Die jeweils detaillierte Ausführung der Sekundärschaltschränke bestimmt sich nach den nachfolgend aufgeführten Technischen Beschreibungen der Vergabestelle die hier auszugsweise und nicht vollständig aufgeführt sind:
Erdung und Potentialausgleich TB 3548
Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln der Energieverteilung TB 3605
Beschriftung und Kennzeichnung in Umspannwerken TB 3606
Zugelassene Klemmen TB 3549 Anlage 4
Ausrüstung von Umspannwerken TB3549
Kennzeichnung und Ordnung von Schaltungsunterlagen TB 3604
sowie dem jeweils vorgegebenen Einsatzgebiet.
Für die basierend auf den Erfahrungen der Vergabestelle möglichen Besonderheiten werden im Ausschreibungs-LV separate Positionen aufgenommen. Ausführungsort ist das gesamte Verteilungsnetz der Stromnetz Berlin GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit der zugesicherten Kapazitäten und Wirtschaftlichkeit, mehrere – maximal jedoch drei – Firmen zur Liefer- und Leistungserbringung im jeweiligen Versorgungsgebiet einzusetzen.
Nähere Details zum geplanten Beschaffungsvorhaben können den Teilnahmeunterlagen „Technischer Liefer- und Leistungsumfang_Schrankfertigung“ und dem dazugehörigen „Vertragsentwurf Sekundärtechnik-Schaltschränke“ entnommen werden, die hier veröffentlicht sind: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/71911f6f-5ba4-4168-940c-c5777e09683b
Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren plus zwei optionale Verlängerungszeiträume von jeweils 2 Jahren haben.
Zu diesem Punkt siehe bitte die Ausführungen unter VI.3.B. dieser Bekanntmachung
Optionale Vertrags-Verlängerungszeiträume 2x2Jahre, jeweils einseitig einlösbar durch den Auftraggeber, sowie weitere optionale Leistungen wie z.B. Anpassungsplanungen, Zwischenlagerungen, Erwärmungsprüfung, Bauartennachweis, Gewährleistungsverlängerungen. Nähere Details hierzu sind im Vertragsentwurf beschrieben, der veröffentlicht ist unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/71911f6f-5ba4-4168-940c-c5777e09683b
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen.
(a) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen.
(b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5)
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein.
Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden.
Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.
Weitere ausführliche Beschreibungen und Anlagen/Formblätter zu den erforderlichen Befähigungen zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind in den Teilnahmebedingungen unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(a) Bankerklärung
Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein.
(b) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nach-folgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen ab¬zuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken:
• Sachschäden 1 Mio. Euro
• Personenschäden 10 Mio. Euro
• Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro
(c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.
Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 machen.
Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.
Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Mindestanforderungen:
Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss pro Jahr mindestens 2 Mio. Euro betragen.
Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 1 Mio. Euro betragen. Die spezifischen Umsätze der Jahre 2019 und 2020 sind informativ anzugeben.
Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen.
Der Auftraggeber kann zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergänzend zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen Auskünfte von Wirtschaftsauskunftsdateien sowie allgemein verfügbare Informationen heranziehen.
Weitere ausführliche Beschreibungen und Anlagen/Formblätter zum Nachweis der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Teilnahmebedingungen unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7.1 ;7.2 und 7.3 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(a) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 4 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bewerber hat mindestens 3 Referenzen vorzulegen.
(iv) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird erfüllt, wenn die Referenzen die im Formblatt 7.1 beschriebenen Leistungsmerkmale erfüllt werden.
Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein und durch Fotos, Aufbauplan oder Abnahmeprotokoll belegbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest:
Mindestbedingungen
- Leistungsmerkmal 1: Verdrahtungstechnik, Projekte in der Verdrahtungstechnik umfassen den Umgang mit flexiblen Leitungen und Aderendhülsen in Kabelkanälen innerhalb von Sekundärtechnik-Schaltschränken: Die Sekundärtechnik-Schaltschränke sollten freistehend und mit einer Breite zwischen 600 und 1200 mm ausgestattet sein. ->Je Referenz wurden mindestens 5 Schränke gefertigt.
- Leistungsmerkmal 2: Kundenspezifischer Komponenteneinbau
Folgende Geräte wurden in den Sekundärtechnik-Schaltschränken verbaut: Leitungsschutzschalter, Hilfsrelais, Durchgangsklemmen, Messertrennklemmen, Prüfsteckdosen, Schienen
- Leistungsmerkmal 3: Fertigungstechnik, Projekterfahrung bei der Verarbeitung (Stanzung) von Metallplatten mit Bedien- und Anzeigeelementen wie z.B. Taster, Stellungsmelder, Um- oder Schlüsselschalter gemäß individueller Kundenvorgaben.
- Leistungsmerkmal 4: Niederspannungsverteilung, Installation von Kupferschienen (400 A mindestens) innerhalb des Schaltschrankes, einschließlich zugehörigen Berührungsschutzes. Im Schrank enthalten: Sicherungslasttrennschalter
Der Teilnehmer kann bis zu fünf Referenzen angeben. Es werden jeweils die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewertet. Eine Referenz wird von der Vergabestelle gewertet, wenn eine Mindestpunktzahl von 3 Punkten erreicht worden ist.
(Formel: 3 Referenzen x 4 Leistungsmerkmale x 1 Punkt = 12).
Mindestanforderung sind 10 Punkte.
(v) Ergänzende Angaben
Der Bewerber ist berechtigt, ergänzende Angaben zur Referenz in einer Anlage zum jeweiligen Formblatt 7.1 zu tätigen, wenn ein oder mehrere geforderte Angaben nicht oder nicht vollständig getätigt werden können und dies zum Verständnis der Referenz aus Sicht des Bewerbers erforderlich ist. Die ergänzenden Angaben dürfen pro Referenz eine DIN A4-Seite nicht überschreiten.
(vi) Nachweis
Zum Nachweis hat der Bewerber das Formblatt 7.1 auszufüllen und zu jeder Referenzangabe die entsprechenden Nachweise [bspw. durch Abnahmeprotokoll o.ä., durch Aufbauplan oder Foto.] als Anlage zum Formblatt 7.1, Referenz Nr., Leistungsmerkmal Nr., beizufügen.
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bewerber, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bewerber, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einver¬standen erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen.
Können die Kontaktdaten nicht/nicht vollständig angegeben werden (z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen) hat der Bewerber auf anderem Weg sicherzustellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzauftraggeber einschließlich einer entsprechenden Überprüfung ohne Beisein/Anwesenheit des Bewerbers/Bieters möglich ist.
Alle Angaben des Bewerbers müssen überprüfbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
(b) Einhaltung der Technischen Ausführungsrichtlinien
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die bestätigen, die besonderen Technischen Ausführungsrichtlinien zur Herstellung der Sekundärschränke einzuhalten. Entsprechende Angaben sind im Formblatt 7.2 zu machen.
(c) Prüf- und Nachbereitungsfläche zur Bemusterung/Werksprüfung
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die bestätigen, dass sie eine Prüf- und Nachbereitungsfläche zur Bemusterung/Werksprüfung für die gefertigten Sekundärtechnikschaltschränke in einem Radius von 50 km um Berlin (Stadtmitte) vorhalten, bzw. vorhalten werden. Die Prüf- und Nachbereitungsfläche ist der Vergabestelle bis spätestens zum Zeitpunkt der technischen Vertragsverhandlungen nachzuweisen. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen.
(d) Fertigungskapazitäten
Der Bewerber hat im Formblatt 7.2 ergänzende Informationen zu seinen Fertigungskapazitäten zu geben
1. über die Höhe seiner jährliche Fertigungskapazität von Sekundärschaltschränken.
2. über die Anzahl der Sekundärschaltschränke, die er gemäß dem beschriebenen Liefer- und Leistungsumfang im Auftragsfall jährlich fertigen kann.
(e) Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes Qualitätsmanagementsystem entsprechend DIN EN ISO 9001 zu haben. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(f) Vertragsabwicklung in deutscher Sprache
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die bestätigen, dass sie in der Lage sind die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und deutschsprachiges Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) bereit zu stellen. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen.
(g) Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die ein Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem eingeführt haben (Zertifizierung nach ISO 45001, OHSAS 18001, SCC- oder AMS Standard oder gleichwertig). Der Nachweis hat durch die aktuell gültigen entsprechende Zertifikate und der Beschreibung des eingeführten Systems auf dem entsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen, dazu hat der Bewerber bereitgestellte Formblatt „Formblatt zu 7.3 AGU Fragebogen“ zu nutzen und ausgefüllt mit seinen Teilnahmeunterlagen einzureichen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
Der Auftraggeber wird die Antworten in dem AGU-Fragebogen gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss die Mindestpunktzahl für Gefährdungsklasse A erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Bieter aufgefordert, eine Bestätigung zum Formblatt AGU abzugeben.
Hinweise:
Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber technisch, beruflich und personell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Eignung eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten der vergangenen fünf Jahre zu berücksichtigen. Sofern ein Bewerber eine wesentliche Anforderung aus einem früheren Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und für den Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung bestand, kann der Auftraggeber die Eignung verneinen, wenn der Bewerber nicht nachweisen kann, geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur effektiven Verhinderung gleichartiger Verstöße umgesetzt zu haben. Der betreffende Bewerber wird vor der Entscheidung des Auftraggebers angehört.
Weitere ausführliche Beschreibungen und Anlagen/Formblätter zum Nachweis der technisch, beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Teilnahmebedingungen unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
A) Haftpflichtversicherung, Einzelheiten sind Gegenstand der Vertragsunterlagen;
B) Mängelhaftungsbürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaften und/oder Vertragserfüllungsbürgschaft,Einzelheiten sind Gegenstand der Vertragsunterlagen.
A) Angebote sind für die Vergabestelle kostenlos zu erstellen;
B) Zahlungsverkehr erfolgt in EUR, Zahlungen erfolgen gemäß vereinbartem Zahlungsplan
C) Anzahlungen werden durch Bürgschaften besichert.
Details sind Gegenstand der Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v.§1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe des finalen Angebotes aus dem Kreise der präqualifizierten Bieter möglich. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechend Kontrollrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
Nach den „Anti-Terror-Verordnungen“ gilt das sog. Bereitstellungsverbot. Danach dürfen den in den jeweiligen Listen der Verordnungen aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. Der Auftraggeber wird zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (z.B. www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis) vornehmen. Besteht ein umfassendes Verfügungsverbot für den Bewerber, für ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, einen Eignungsverleiher oder für eine natürliche Person, deren Verhalten sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zurechnen lassen muss, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3) dieser Bekanntmachung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-eVergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Stromnetz Berlin - Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge müssen dort abgegeben werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Vorgaben in den Teilnahmebedingungen zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter / Bewerbergemeinschaften
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen (Eignungsleihe), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt. Die Bewerbergemeinschaft hat sicherzustellen und zu prüfen, das kein Verstoß gegen Art. 101 AEUV sowie § 1 GWB vorliegt. Weitere ausführliche Beschreibungen und Anlagen/Formblätter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter und den ggfs. erforderlichen Nachweisen für Bewerbergemeinschaften sind in den Teilnahmebedingungen unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen (auch im Bereich der Mindestbedingungen) von den Bewerbern in angemessener Frist nachzufordern oder korrigieren zu lassen, soweit eine Gleichbehandlung der Bewerber gewahrt bleibt. Zur Nachforderung von Unterlagen ist die Vergabestelle nicht verpflichtet; ein Anspruch der Bewerber besteht nicht. Bewerber, deren Teilnahmeantrag auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung die Anforderungen nicht erfüllt, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
8. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
9. Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
10. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
B) BEGRENZUNG DER ANZAHL DER BEWERBER
Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden, sofern genügend Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben.
1. Geplante Anzahl der Bewerber
Der Auftraggeber plant, - sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber zur Verfügung steht - acht Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufzufordern.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als acht beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren fortzuführen, indem er alle verbleibenden Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase auffordert, welche über die geforderte Eignung verfügen. Der Auftraggeber darf das Verfahren in diesem Fall auch abbrechen und neu beginnen.
2. Auswahlkriterien
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Auswahlkriterien für die Bewertung der Referenzen an, nach denen bestimmt wird, welche acht der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden.
Eine Referenz ist nur dann wertungsfähig, wenn sie die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Mindestkriterien erfüllt. Die maximal erreichbaren Punkzahlen sind nachfolgend dargestellt.
Jeder Teilnehmer kann für den Nachweis über das Know-how zur Herstellung und Montage von Sekundärtechnik-Schaltschränken im Formblatt 7.1 Referenzen abgeben. Es werden jeweils die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewertet. Reicht der Bewerber mehr als 5 Referenzen ein, hat er der Vergabestelle zu benennen, welche drei Referenzen in die Wertung aufgenommen werden sollen.
Wenn eine Referenz den Anforderungen des Leistungsmerkmals entspricht und auf Nachfrage der Vergabestelle vom Referenzgeber bestätigt wird, wird diese mit dem Wert 1 bewertet (wenn nicht = 0). Demnach können bis zu zwölf Punkte erreicht werden (Formel: 3 Referenzen x 4 Leistungsmerkmale x 1 Punkt = 12).
3. Bewerberauswahl und Aufforderung zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase
Diejenigen max. 8 Bewerber mit der höchsten ermittelten Punktezahl aus Pkt. 2 werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf können den Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase entnommen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, die Anzahl von 8 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Anzahl der Rahmenverträge:
Die Anzahl der zu vergebenen Rahmenverträge ist nicht von Anfang an von der Vergabestelle festgeschrieben, sondern ergibt sich aus den von den Bietern angebotenen Mengen. Die Auswahl der für den Vertragsschluss vorgesehenen Angebote sowie eine mögliche Abschichtung im Verfahren werden in der Angebotsaufforderung genannten Verfahrensbedingungen (Wertungsgrundlagen) ermittelt. Bieter können einen Wunschanteil zwischen 30% (mindestens) und 70% (höchstens) anbieten. Unabhängig von der Angabe eines Wunschanteils ist von jedem Bieter ein Mindestanteil in Höhe von 30% anzubieten.
2. Zuschlagskriterium ist: 100% Preis für 100% der Auftragsmengen = Vergleichspreis, der sich aus dem Preisbildungsblatt ergibt. Die Vergabestelle schätzt die Gesamtmenge der zu fertigenden Sekundärtechnik-Schaltschränke und Wandschaltschränke auf ca. 200 Stück pro Jahr.
Geschätzte Auftragsmenge:
Die angenommenen Mengen/ Auftragsvolumen basieren auf Schätzwerten der letzten Jahre sowie Umspannwerks-Ertüchtigungs- und Neubau-Planungen für die Vertragslaufzeit. Es handelt sich somit nur um Orientierungswerte, die auch zur Hochrechnung und Vergleichbarkeit der angebotenen Preise und zu vergebenen Mengen genutzt werden. Die späteren Auftragnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf konkrete Einhaltung der Mengen und Volumen. Diese können in Abhängigkeit von Baugenehmigungen und Netzrestriktionen zu dem tatsächlich anfallenden Volumen nach oben oder unten variieren.
Zuschlagsermittlung
Die ermittelten Vergleichspreise werden in eine Rangfolge gebracht. Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält in den jeweiligen finalen Verhandlungsrunden unabhängig von der Höhe des zugrundeliegenden Mengenanteils den Zuschlag auf den Rahmenvertrag für den angebotenen Wunsch- bzw. Mindestanteil.
3. Verhandlungen:
Nach Prüfung der Angebote lädt die Vergabestelle zunächst die Bieter zu technisch kommerziellen Verhandlungsgesprächen ein. ...........
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld sind die ausführlichen Beschreibungen zum geplanten Angebotsverfahren im Dokument "Vorabinformationen zum geplanten Ausschreibungsverfahren" unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr.1GWB);
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB);
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr.3GWB);
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).