Rahmenvertrag Cloud IaaS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0146
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Cloud IaaS
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag im Bereich Infrastructure as a Service im Themengebiet Cloud.
Der AG sucht mit der Ausschreibung einen Anbieter, der
- den Zugang zu einem Infrastructure-as-a-Service-Dienst in einer Public-Cloud zur Verfügung stellt,
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für diese Public-Cloud-Plattform liefert, und
- die Migration aus der Google-Cloud-Plattform in die angebotene Plattform - sofern notwendig - unterstützt.
gematik GmbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin
Mit der Ausschreibung und den benötigten Leistungen wird das Ziel verfolgt, einen EVB-IT Cloudrahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen und unter diesem die im Kapitel 2 der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage-02) dargestellten Dienste in der beschriebenen Qualität und im beschriebenen Umfang zu den angebotenen Preisen abrufen zu können. Der Auftragnehmer stellt den Zugang zur Cloud-Infrastruktur zur Verfügung und realisiert die monatliche Abrechnung.
Der Auftragnehmer berät und unterstützt die gematik im weiteren in der Nutzung der zur Verfügung gestellten Cloud-Infrastruktur.
Falls die angebotene Cloud-Plattform nicht die Google-Cloud-Plattform ist, welche aktuell genutzt wird, müssen die bereits dort implementierten Dienste migriert werden. Der Auftragnehmer unterstützt die Migrationsarbeiten.
Alle Leistungen können bis zu einem maximalen Auftragsvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR abgerufen werden (Höchstwert des Rahmenvertrages).
Die gematik ist nicht verpflichtet, diese Dienste im ausgeschriebenen Umfang abzurufen, vielmehr werden diese Dienste in den Projekten entsprechend dem Bedarf und der Benutzerlast abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Cloudwürdig GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magstadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 71106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YW1A9K92M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.