Generalplanungsleistungen für das Projekt Girder Assembly Building für DESY in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: GAB-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien-lig.hamburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://desy.de/
Auftraggeber ist der LIG. Für die Leistungsphasen 5 bis 9 ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Hier behält sich der LIG vor, das Recht zur stufenweisen Beauftragung zu übertrage (s. III.2.11)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für das Projekt Girder Assembly Building für DESY in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (nachfolgend "LIG"), beabsichtigt in Kooperation mit dem Forschungszentrum Deutsches Elektronen-Synchrotron (nachfolgend "DESY") der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (beide nachfolgend auch "Auftraggeberinnen") den Bau des Girder Assembly Buildings (nachfolgend "GAB").
Für das von DESY, dem Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg geplante Projekt PETRA IV ist der Umbau des PETRA Speicherrings zu einem hochauflösenden 3D-Röntgenmikroskop beabsichtigt. Die PETRA IV Beschleunigeranlage wird in den bestehenden Speicherringtunnel von PETRA III integriert werden. Hierfür sind Girder erforderlich. Girder sind Untergestelle für die Magnete, welche den Teilchenstrahl der 3D-Röntgenmikroskop-Anlage auf seiner Ringbahn halten. Die Girder müssen sequenziell vormontiert, vermessen und getestet werden. Dies soll im GAB erfolgen. Aufgrund der hohen Empfindlichkeit der Komponenten ist es erforderlich, die Montage in der Nähe des Speicherrings durchzuführen, um die Transportwege möglichst kurz zu halten.
Für dieses Projekt wird ein Generalplaner gesucht. Auftraggeber ist der LIG. Für die Leistungsphasen 5 bis 9 ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Hier behält sich der LIG vor, das Recht zur stufenweisen Beauftragung an DESY oder ein mit dem LIG konzernverbundenen Rechtsträger zu übertragen. Auftraggeber für diese Leistungsphasen wäre dann DESY bzw. der Rechtsträger.
Weitere Einzelheiten zu dem Vorhaben enthält der Generalplanervertrag nebst Leistungsbeschreibung.
Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY) Notkestraße 85 22607 Hamburg
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
Generalplanungsleistungen zum Neubau des Girder Assembly Buildings, insbesondere
- Leistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI,
- Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 HOAI,
- Leistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen gem. § 51 HOAI,
- Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung in Gebäuden gem. § 53 HOAI (Anlagen-
gruppen 1-8),
- Beratungsleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1.2.3 zu § 3 Abs. 1 HOAI
- Beratungsleistungen für Bauakustik gem. Anlage 1.2.4 zu § 3 Abs. 1 HOAI
- Beratungsleistungen für Brandschutz gem. AHO Heft 17 (Stand: Juni 2015)
- Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination gem. § 3 BaustellV und AHO Heft 15 (Stand: Juni 2022)
- alle Leistungen, die zur Koordination und Integration der Planungsleistungen und ordnungsgemäßen, funktionsgerechten, vollständigen und mangelfreien Erfüllung des Planungsauftrags erforderlich sind in der Liegenschaft Notkestraße 89, 22607 Hamburg Groß Flottbek, Bereich Sportplatz "Wilhelmshöhe", eingetragen im Grundbuch von Groß Flottbek des Amtsgerichts Hamburg-Altona, Blatt 3993 im Bestandsverzeichnis unter der lfd. Nr. 52 und Blatt 6090, mit denen das Gebäude neu hergestellt werden soll.
Weitere Einzelheiten enthält der Generalplanervertrag nebst Leistungsbeschreibung.
Die veranschlagte Laufzeit bezieht sich auf die Leistungsphasen 1-4. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe I). Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Auftraggeber ist der LIG. Für die Leistungsphasen 5 bis 9 ist eine stufenweise Beauftragung in drei weiteren Leistungsstufen (Stufe II: Leistungsphase 5 / Stufe III. Leistungsphasen 6-7 / Stufe IV: Leistungsphasen 8-9) vorgesehen. Hier behält sich LIG vor, dass Recht zur stufenweisen Beauftragung an DESY oder einen mit dem LIG konzernverbundenen Rechtsträger zu übertragen. Auftraggeber für die Stufen wäre dann DESY. oder der Rechtsträger
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefüllter Eignungsvordruck
- PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
- PL2. Eigenerklärung zu Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
- PL3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR sowie in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bieter über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
- PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggeberinnen für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Umsätze im Zusammenhang mit Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerks- und Brandschutzplanung, Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Bauakustik sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggeberinnen für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Zu WL1. Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt jeweils über EUR 500.000,- gelegen haben.
- TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren.
- TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1. Januar 2018). Vergleichbar sind Planungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerks- und Brandschutzplanung, Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Bauakustik, Raumakustik sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung und BNB-Koordination. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mit der Leistungsphase 8 abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Vergabeunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Auftraggeberinnen können in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Zu TL2: Es ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren vorzulegen.
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG einzuhalten. Ein Formblatt ist im Eignungsvordruck enthalten. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 3. April 2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Auftraggeberinnen können Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7) Die Auftraggeberinnen behalten sich nach Auswertung der unter Ziff. VIII.3 der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien 1 bis 3 vor, die Bieter zu einem Präsentationstermin einzuladen und diesen Präsentationstermin bei der Wertung zu berücksichtigen. Demgemäß werden alle Bieter, die nach einer ersten Anwendung der unter Ziff. VIII.3 der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien noch eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, zu einem Präsentationstermin eingeladen. Sie werden - nach Wahl der Auftraggeberinnen unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie - in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden. Einzelheiten zu den vorbehaltenen Präsentationen enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6E3S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.