U5 Ost, Einzelmaßnahme S-Bahnquerung [ba] Referenznummer der Bekanntmachung: 263850
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
U5 Ost, Einzelmaßnahme S-Bahnquerung [ba]
Die Hamburger Hochbahn plant den Neubau der U-Bahn Linie U5 zwischen City-Nord und Bramfeld. Die Trassenführung erfordert die Unterquerung von drei DB - Bahngleisen (1 Gütergleis Strecke 1243, 2 S-Bahngleise Strecke 1241) mit einer Überdeckung von 10,0 m bis 10,9 m. Die Querung erfolgt in einem schleifenden Schnitt von ca. 45 Grad. Die Vortriebsarbeiten werden mit einer Tunnelbohrmaschine (TBM / Hydroschild) durchgeführt. Zur Erhöhung der Sicherheit der Vortriebsarbeiten ist im Bereich der Querung der Einbau einer Ortbetonplatte unter dem Gleisbett geplant.
In dieser Einzelmaßnahme werden sämtliche, abgesehen der LST-Leitung, für den Betrieb der Bahnstrecken relevanten Kabel aus dem Einschnitt auf die westliche Dammkrone sowie in den östlichen Hangbereich in einer Umgehungstrasse umverlegt. Zudem werden längs an den Seiten Spundwände hergestellt, die in der späteren Hauptmaßnahme als Baugruben- und Hangsicherung sowie als Schalung für die Betonage der Bodenplatte dienen. Im Vorfeld zur Spundwandherstellung ist im Rahmen dieser Maßnahme eine Kampfmittelsondierung vorzunehmen.
Die Erdarbeiten zur Kabelverlegung erfolgen im Frühjahr 2023 unter Beibehaltung des Betriebs der S-Bahngleise. Für den Kabelumschluss, Kampfmittelsondierung und Spundwandherstellung steht im Juli 2023 eine Bahn-Sperrpause vom 13.07.23 bis zum 27.07.23 (Strecke 1241) sowie vom 11.07.23 bis zum 30.07.23 (Strecke 1243) zur Verfügung.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Bereich S-Bahnquerung Nähe Haltestelle Ohlsdorf / Rübenkamp
Die Einzelbaumaßnahme umfasst die Ausführung nachfolgend aufgeführter Leistungen:
- Technische Bearbeitung
- Baustelleneinrichtung
- Kampfmittel
- Vorarbeiten und Baufeldfreimachung
- Kabeltrasse, Kabelbrücke, Kabeltiefbau
- Erdarbeiten
- Entsorgung Boden
- Baugrubenverbau / Spundwand
- DB- Ausrüstungsgewerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U5 Ost, Einzelmaßnahme S-Bahnquerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittmund
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26409
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.steinbrecher-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36AJZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]