ITDZ Berlin: RV Sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 009-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: RV Sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen
Vertragsgegenstand ist die sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuungsleistung der Mitarbeitenden des ITDZ Berlin auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (ArbSchG) und des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachlräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift der Unfallkasse Berlin.
Vertragsgegenstand ist die sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuungsleistung der Mitarbeitenden des ITDZ Berlin auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (ArbSchG) und des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachlräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift der Unfallkasse Berlin.
Die Leistung beinhaltet Betreuungsmöglichkeiten, die eine vertrauensvolle, sachgerechte und fachkundige Zusammenarbeit sowohl mit dem Auftraggeber sowie dessen Arbeitsschutzausschuss, Personalvertretung, Verantwortlichen vor Ort und den betreuten Beschäftigten gewährleisten.
Die Höchstgrenze für diesen Rahmenvertrag wird auf [Betrag gelöscht] Euro netto festgesetzt.
Vertragsbedingungen: Rahmenvertrag, VOL/B
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt.
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U
III.1.1.2 (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124; *A, *U
III.1.2.1 (A) Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U
III.1.2.2 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag (Rahmenvertrag und Einzelabrufe). Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen; *E
III.1.2.2 (A) Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag bzw. entsprechende Eigenerklärung über die Erhöhung der geforderten Deckungssummen; *E
III.1.3.1 (A) Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A
III.1.3.2 (A) Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236; *U
III.1.3.3 (A) Anzahl der Mitarbeitenden im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsbereich sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuungsleistung unter Verwendung des Formulars E I; *A, *U, *S
III.1.3.4 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U
III.1.3.5 (A) Angabe von mindestens 2 Unternehmensreferenzen zu sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen, vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E III. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung.
Folgende Angaben zur jeweiligen Referenz sind erforderlich:
- detaillierte Beschreibung der Referenz, aus der das Auftragsvolumen durch Angabe der erbrachten Stunden hervorgeht,
- Angabe der Aufgaben in der Referenz sowie Darstellung der Vergleichbarkeit zum Ausschreibungsgegenstand,
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*,
- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann; *L, *S
III.1.3.3 (A) Mindestanforderung bei sicherheitstechnische Betreuungsleistung >= 2 (größer-oder-gleich zwei), bei arbeitsmedizinische Betreuungsleistung >= 2 (größer-oder-gleich zwei),; A*, U*, S*
III.1.3.4 (A) Mindestanforderung mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff.)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z.B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird. *A,*U
III.1.3.5 (A) Mindestanforderung mindestens 2 Unternehmensreferenzen vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Abschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung) ist. Vergleichbar heißt in diesem Zusammenhang, dass mind. folgende Anforderungen umgesetzt wurden:
- Jährlicher Leistungsumfang von mind. 200 Stunden bei der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung Gefahrengruppe 84.1 Gruppe III
- Jährlicher Leistungsumfang von mind. 300 Stunden bei der sicherheitstechnischen Grundbetreuung Gefahrengruppe 84.1 Gruppe III
- Durchgeführte Vorsorgeuntersuchung "Bildschirmarbeitsplätze" (ehem. G37 Augenuntersuchung)
- Durchgeführte Vorsorgeuntersuchung "Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre" (ehem. G28 Sauerstoffuntersuchung)
- Durchgeführte Brandschutzhelferausbildung mittels gasbetriebenen Firetrainer;*L, *S
III.2.2.1 (A) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U
III.2.2.2 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; *A
III.2.2.3 (A) Auflistung und Beschreibung zu den vorhandenen medizinischen und technischen Geräten sowie für die Aufgabendurchführung vorhandenen Räumlichkeiten unter Verwendung des Formulars E VI; *L
geforderte Mindeststandards:
III.2.2.3 (A) mindestens folgende medizinische und technische Geräte:
Sehtestgerät, Hörtestgerät, Audiometer, Perimeter, Lungenfunktionsmessgerät, Perimetrie, Ruhe- und Belastungs-EKG, gasbetriebener Firetrainer (Brandschutzsimulator); *L
III.2.2.4, III.2.2.5 unter VI.3 "Zusätzliche Angaben".
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Hinweis zu IV.2.7) Es handelt sich um einen geplanten Termin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 Fortsetzung zu III.2.2
III.2.2.4 (A) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden (MA) für folgende Positionen/Rollen unter Verwendung der Formulare E IV - E V:
a) [Betriebsarzt/-ärztin]; mind. 2 MA
b) [Arbeitssicherheitsbeauftragte/r]; mind. 2 MA
Es dürfen bis zu maximal 3 Profile je Position/Rolle eingereicht werden. Ein geeigneter Mitarbeitender kann in mehreren Positionen/Rollen benannt werden. Die Nutzung der ggf. vorgegebenen rollenspezifischen Formblätter bleibt weiterhin erforderlich. Hinsichtlich der gestellten Mindestanzahl geeigneter Mitarbeitender je Position/Rolle ist eine Mehrfachzählung eines Mitarbeitenden ausgeschlossen!; *L, *S
geforderte Mindeststandards: Zu a) mind. 2 Profile mit folgenden Anforderungen:
• Approbation als Arzt/Ärztin mit abgeschlossener oder laufender/begonnener Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin/ Betriebsmedizin
• grundlegende Kenntnisse im Bereich Vorsorgeuntersuchung "Bildschirmarbeitsplätze" (ehem. G37)
• umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich Vorsorgeuntersuchung "Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre" (ehem. G28)
• Nachweis eines sicheren Umgangs mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; entfällt bei Deutsch als Muttersprache)
Zu b) mind. 2 Profile mit folgenden Anforderungen:
• Abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaft mit Schwerpunkt Arbeitssicherheit ODER Abschluss eines staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Lehrgangs zum Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ODER Abschluss eines staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Lehrgangs zum Sicherheitsmeister
• umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen
• Nachweis eines sicheren Umgangs mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; entfällt bei Deutsch als Muttersprache); *L, *S
III.2.2.5 (A) Zertifikat über die Befähigung der Durchführung der jährlichen Regalprüfung (Regalinspektion und Regalprüfung nach DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007) im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuungsleistung; *L, *S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
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Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/