U8, Weinmeisterstraße Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0168-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U8, Weinmeisterstraße
barrierefreier Ausbau
Bauleistungen für Einbau Aufzug und Blindenleitsystem
U-Bahnhof Weinmeisterstraße (U8)
Berlin
Das LV beinhaltet den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs mit Einbau eines Aufzuges sowie die Ausstattung des Bahnsteiges mit einem Blindenleitsystems inkl. Anpassung der Bahnsteigkantenhöhe.
Baustelleneinrichtung
- BE einrichten inkl. aller Maßnahmen
Gerüstbauarbeiten
- Raumgerüste 70 m3
- Fassadengerüste
- Staubschutzwände 395 m2
Erdarbeiten
- Aushub 135 m3
- Verfüllung 110 m3
Spezialtiefbauarbeiten
- Verbau 92 m2
Mauerarbeiten
- Mauerwerkswände 4 m3
- Stahltüren 3 St
Betonarbeiten
- Stahlbeton 54 m3
- Bewehrung 11 t
Natursteinarbeiten
- Natursteinbekleidung 12 m2
Stahlbauarbeiten
- Bauzeitliche Abfangungen 14 t
- Aufzugtragkonstruktionen 8 t
Abdichtungsarbeiten
- Abdichtungen 60 m2
Putz- und Stuckarbeiten
- Decken- und Wandputz neu 263 m2
Fliesen- und Plattenarbeiten
- Hist. Wandfliesen 5 m2
- BLS aus Feinsteinzeug-/Steinzeugplatten als BLS 160 m2
Estricharbeiten
- Zementestrich 123 m2
Gussasphaltarbeiten
- Gussasphalt-Estrich/Verbundestrich 350 m2
Metallbauarbeiten
- Aufzugschachteinhausung (Dach, Rinne u.a.) 1 t
- Verglasung Aufzugschacht 58 m2
- Einstiegsluken 4 St
Baureinigungsarbeiten
- Feinreinigung 1048 m2
Maler- und Lackierarbeiten
- Decken-, Wand- und Bodenanstriche 272 m2
Bodenbelagarbeiten
- Linoleumbelag 30 m2
Trockenbauarbeiten
- Unterdecke 10 m2
Straßen, Wege, Plätze
- Straßen- und Gehwegbeläge ausbauen / wiederherstellen 158 m2
Abbrucharbeiten
- Stahlbeton abbrechen 43 m3
- Stahlbauteile ausbauen 4 t
- Mauerwerk abbrechen 4 m3
- Türen ausbauen 3 St
- Gussasphalt ausbauen 170 m2
Winterbau-, Schutzmaßnahmen
- Wetterschutzzelt 380 m2
Entsorgungsleistungen
- Nichtgefährlicher Abfall 917 t
- Gefährlicher Abfall 73 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
- zum Korruptionsregister
- Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung
- Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
- über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB
- über die Zahlung von Steuern
- über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
- zum Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
- dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG)
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV.
ist mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Anlage Besondere Vertragsbedingung (BVB) zum BerlAVG ist unbedingt zu beachten.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für Bewerbergemeinschaften auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung zur Eignung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
Dier Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die "Besonderen Vertragsbedingungen zum BerlAVG. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mitder Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFVverwiesen. Es gelten die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung". Die Bieter müssen mit ihrenAngeboten insoweit eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV (Formblatt) einreichen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3)) zum Download verfügbarenVergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt über die AI-Vergabeplattform.
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie übereine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattformvorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt,kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zurVerfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt,kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zurVerfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote istder Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügunggestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten.Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Unterlagen müssen bis zum 10.04.2023 ausschließlich elektronisch über die derunter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich derVerfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderenUnternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruchnehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerbervorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe"dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel Tatsächlich zur Verfügunggestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeitoder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäߧ 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die dieseKapazitäten benötigt werden;
9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen diesesVergabeverfahrens verwendet werden;
10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichenBestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, dieAusbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichenErstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag inBetracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Sämtliche Kommunikation zwischen BVG und Bieter/Bewerber muss ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.