Rahmenvereinbarung Miete von Druck- und Multifunktionsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: DL 9/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Miete von Druck- und Multifunktionsgeräten
Auftragsgegenstand ist die Rahmenvereinbarung über die Miete von Druck- und Multifunktionsgeräten für die Charité - Universitätsmedizin Berlin an Standorten Campus Virchow Klinikum (CVK), Campus Charité Mitte (CCM), Campus Benjamin Franklin (CBF) und Campus Berlin Buch (CBB), inkl. derer Außenstandorte über eine Laufzeit von 5 Jahren mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung um 2x je 1 Jahr.
Beinhaltet ist zudem die Betreuung, Verwaltung und Pflege des vorhandenen Flottenmanagement-Systems und Asset-Managements.
An allen Standorten der Charité - Universitätsmedizin Berlin, in Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung im Handelsregister: Die Bieter haben ihre Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Erklärung und Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist), nachzuweisen und dazu entsprechende Angaben in dem Formblatt zur Erklärung „Registereintragung, Zertifizierungen und Partnerstatus YSoft“ zu machen. - HR-Auszug ist beizufügen
2. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff. VgV“ eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben. - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff. VgV ist einzureichen.
3. Erklärung zur Abfrage aus dem Wettbewerbsregister: Erklärung zur Abfrage aus dem Wettbewerbsregister
4. Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung zum Versicherungsschutz und der Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen oder eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, dass im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit der Auftragserteilung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestdeckungssummen verfügen.
5. Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre insgesamt: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) der Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022.
zu Eignungskriterium 4: Nachzuweisen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (beschränkt auf mind. zwei Versicherungsfälle pro Jahr):
- [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall,
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall,
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gemäß Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen.
zu Eignungskriterium 5: Nachzuweisen ist ein Jahresumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in jedem Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022).
6. Unternehmensreferenz der letzten 3 Jahre (2020-2022): Nachzuweisen ist mindestens eine geeignete, d.h. vergleichbare, Referenz über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“.
Vergleichbar ist eine Unternehmensreferenz, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
7. Zertifizierung Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001: Der Bieter hat als Nachweis über die Zertifizierung gemäß ISO 14001 entsprechende Angaben in dem Formblatt zur Erklärung „Registereintragung, Zertifizierungen und Partnerstatus YSoft“ zu machen und eine Kopie der Zertifizierung zusammen mit seinem Angebot einzureichen.
8. Zertifizierung eines Managementsystems gemäß DIN EN ISO 9001:2015: Der Bieter hat als Nachweis über die Zertifizierung eines Managementsystems gemäß DIN EN ISO 9001:2015 entsprechende Angaben in dem Formblatt zur Erklärung „Registereintragung, Zertifizierungen und Partnerstatus YSoft“ zu machen und eine Kopie der Zertifizierung zusammen mit seinem Angebot einzureichen.
9. Partnerstatus des Herstellers YSoft für den Bereitstellung, Verwaltung und Pflege des vorhandenen Softwareprodukts SafeQ: Der Bieter muss Partner des Herstellers Y Soft sein, da die Bereitstellung, Verwaltung und Pflege der bereits vorhandenen Software SafeQ Leistungsbestandteil ist.
Der Bieter hat entsprechende Angaben in dem Formblatt zur Erklärung „Registereintragung, Zertifizierungen und Partnerstatus YSoft“ zu machen.
zu Eignungskriterium 6: Gefordert ist mind. 1 Unternehmensreferenz über die genannten vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Vermietungen von mind. 100 Druck- und Multifunktionsgeräten und die Bereitstellung/Verwaltung/Pflege der Software SafeQ.
zu Eignungskriterium 7: Eine Kopie der Zertifizierung ist zusammen mit seinem Angebot einzureichen.
zu Eignungskriterium 8: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 verfügen.
zu Eignungskriterium 9: Der Bieter muss Partner des Herstellers Y Soft sein.
gemäß Vertragsbedingungen der CFM
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.02.2030
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]