HIBB: Kollaboratives Tool für Projektarbeit und Wissensmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: OV-HIBB-313/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hibb.hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HIBB: Kollaboratives Tool für Projektarbeit und Wissensmanagement
Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung ("HIBB") besteht seit dem 1. Januar 2007 als eigenständiger Landesbetrieb der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) in Hamburg. Es umfasst die 30 staatlichen berufsbildenden Schulen und die HIBB-Zentrale. Aufgaben der HIBB-Zentrale sind die Steuerung, Beratung und Unterstützung der Schulen sowie die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und die Schulaufsicht.
Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt das HIBB die Beschaffung einer Enterprise Cloud bzw. Enterprise Wiki zur kollaborativen Bearbeitung von Projekten, für die Dokumentation und Kommunikation von Wissen und den Austausch darüber zwischen den berufsbildenden Schulen und der Zentrale des HIBB.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
Hamburg Betroffen sind 31 Organisationseinheiten des HIBB (30 berufsbildende Schulen und die HIBB-Zentrale) im gesamten Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Beschaffung einer Enterprise Cloud bzw. Enterprise Wiki zur kollaborativen Bearbeitung von Projekten, für die Dokumentation und Kommunikation von Wissen und den Austausch darüber zwischen den berufsbildenden Schulen und der Zentrale des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung.
Die Planung und Durchführung von Projekten und der Austausch von Wissen wandelt sich nicht erst durch die Coronapandemie immer weiter weg von der analogen, zeitsynchronen hin zu einer kollaborativen, zeitasynchronen, digitalen, ortsunabhängigen Bearbeitung. Deshalb soll ein IT-System mit Wiki-Funktion für den kollaborativen und kooperativen Austausch von Arbeitsprozessen und Wissen zur Nutzung durch die HIBB-Zentrale und die berufsbildenden Schulen beschafft werden.
Die Leistungsbeschreibung enthält sowohl Anforderungen an die Funktionen der Software als auch an die zu erbringenden Dienstleistungen.
Die Einbindung weiterer Lizenzen und die Einbindung weiterer Instanzen in die Leistungen durch das HIBB bleibt vorbehalten. Der Auftrag sieht eine einseitige Option des Auftraggebers auf dreimalige Verlängerung (um jeweils ein Jahr) zu den Bestandskonditionen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Die Bieter haben eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive der technischen und organisatorischen Maßnahmen vorzulegen, die als Anlage zum abzuschließenden EVB-IT-Cloudvertrag Vertragsbestandteil werden.
3) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.01.2023, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform an HIBB adressiert werden.
4) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das HIBB keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5) Das HIBB behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
6) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das HIBB kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
7) Das HIBB behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
8) Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. HIBB seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6LE2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.