Lieferung von flüssigen Brennstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2023

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/162382
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von flüssigen Brennstoffen

Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09135100 Heizöl
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von flüssigen Brennstoffen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, ca. 50 Dienststellen des Landes Berlin.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von flüssigen Brennstoffen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 30/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag wird für ein Jahr vergeben und hat eine dreimalige optionale Verlängerungmöglichkeit . Die längste mögliche Laufzeit beträgt somit 48 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Dreimalige optionale Verlängerung des Vertrages um ein Jahr

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.

Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" (Wirt-124 EU) - siehe unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung), bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Bietende können an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bietende, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck "Wirt-235 Unteraufträge / Eignungsleihe" dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der Vordruck "Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer" zu erbringen.

Der Nachweis einer vorliegenden Haftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen.

Betriebshaftpflicht.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bietende, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck "Wirt-235 Unteraufträge / Eignungsleihe" dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der Vordruck "Wirt-236 Verpflichtungserklärung" zu erbringen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.

Mit dem Angebot ist der Vordruck "Wirt-238 Erklärung der Bieter-, Bewerbergemeinschaft " abzugeben.

Referenzen sind mit dem Angebot einzureichen - siehe den Ausschreibungsunterlagen beiliegender Vordruck.

Die Konzeptdarstellung gemäß der Ausschreibungsunterlagen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die jeweilige Lieferung ist spätestens fünf Werktage nach Aufforderung der zuständigen Dienststelle durchzuführen. Die Leistung ist so zu erbringen, dass die Betriebsbereitschaft der Anlagen stets gewährleistet ist.

In Notfällen sind Lieferungen auch kurzfristig - bis zum nächsten Werktag/ innerhalb von 48 Stunden - durch besondere Aufforderung (schriftlich / per Fax oder Mail) möglich.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Lieferung von Heizöl nach DIN 51 603-1 und des von ihm angebotenen Verbrennungs-Additiv. Die Qualität der Brennstoffe ist zu gewährleisten.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften (z.B. Bestimmungen der GGVS, Gefahrstoff VO, StvO u.a.) sind unbedingt einzuhalten. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Beauftragte Speditionen sind über die o. g. Bedingungen in Kenntnis zu setzen und haben diese gleichfalls einzuhalten.

Es sind nur Fahrzeuge mit geeichten Durchlaufzählern einzusetzen. Die jeweilige Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der am Durchlaufzähler ermittelten Mengen.(Basis ist das

Volumen bei einer Abgabetemperatur von 15° Celsius). Der Auftragnehmer übernimmt des weiteren die Gewähr, dass die Tankfahrzeuge incl. Schlauchleitungen gespült werden, wenn zuvor andereStoffe befördert wurden, deren Restbestandteile bei einer Vermischung die Qualität des zu liefernden Heizöls negativ beeinflussen können.

Alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel (z.B. längere Schläuche) sind vom Auftragnehmer kostenlos zu stellen.

Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten vor Anlieferung zu prüfen und im Bedarfsfall

verkehrslenkende Maßnahmen oder Sicherungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und der

zuständigen Verkehrsbehörde einzuleiten. Die gesetzlichen Vorschriften und Auflagen sind dabei zu beachten.

Erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Eventuelle Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen nach § 46 (1) Ziff. 11 der Straßenverkehrsordnung (StvO) gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Genehmigung zur Belieferung in Wasserschutzzonen muss vorhanden sein.

Kleine Tankfahrzeuge für schwer zugängliche Lieferstellen müssen bei Bedarf vorhanden sein.

Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Prüfzertifikate sowie Nachweise über DIN EN Normen oder TÜV/GS -Zeichen kurzfristig Frist nachzufordern.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:

1. Eigenerklärung gemäß Vordruck "Wirt-2141 über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie" nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung - siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/

2. Vordruck Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt

3. Vordruck Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen

4. Vordruck Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Teil B)

5. Vordruck Wirt-2145 Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen (Teil A)

6. Vordruck Wirt-124.1 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland

7. Es wird auf die Vergabeunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlin verwiesen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/04/2023
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.

Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform.

2.

Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform. zu erfolgen. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist der Bieterclient ava-sign notwendig (siehe Wirt-2121 Teilnahmebedingungen). Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.

3.

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.

Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die Vergabestelle zu übermitteln.

4.

Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform, zu informieren.

5.

Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bietenden/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Der Auftraggeber wird für Bietende, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister durchführen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen.

6.

Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.

7.

Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.

8.

Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen.

9.

Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2023