Generalplanungsleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, Rückbau eines Einfamilienhauses und Neubau eines kleinen Mehrfamilienhauses an gleicher Stelle in Hamburg - VOEK 049-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 049-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, Rückbau eines Einfamilienhauses und Neubau eines kleinen Mehrfamilienhauses an gleicher Stelle in Hamburg - VOEK 049-23
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, Rückbau eines Einfamilienhauses und Neubau eines kleinen Mehrfamilienhauses an gleicher Stelle in der Tietzestraße 15, 17a-d, 19 a-d, 21 a-c und der Wildenbruchstraße 2-14 in 22587 Hamburg. Die Auftraggeberin plant die Vergabe der Leistungsphasen 2-9 HOAI in einer stufenweisen Beauftragung. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser und eventuellen Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses als Generalplanungsleistungen, begleitende technische Beratungsleistungen, aufbauend auf die bestehende Planung zum Vorbescheid. Die im Rahmen der Stufe 1 erarbeiteten Planungsergebnisse sind als Bestandteil der für das TU-Vergabeverfahren zu erstellenden Vergabeunterlagen vorzusehen. Der Leistungsschwerpunkt für den Generalplaner in Stufe 2 (Leistungsphasen 5-7, Ausführungsvorbereitung, schwerpunktmäßig TU-Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung, Leitdetailplanung) liegt in der inhaltlichen Bearbeitung zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens und der Mitwirkung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens bzw. bei der Auswahl des TU. Die Vorbereitung des Teilnahmewettbewerbs zur Durchführung eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens einschließlich der Erstellung detaillierter technischer Vergabeunterlagen mit den durch die Auftraggeberin vorgegebenen Leistungsbausteinen bildet hierbei die Grundlage. Die Leistungsstufe 3 (Leistungsphasen 8-9) umfasst den Planungs- und Bauausführungszeitraum bis zur schlüsselfertigen Gebäudeübergabe. Zur Kontrolle der an den TU vergebenen Leistungen (gemäß Vertrag und Funktionaler Leistungsbeschreibung) werden unterstützende Leistungen im Sinne einer Qualitätssicherung und eines Projektcontrollings erbracht.
Der Abruf der Leistungsstufen 2 und 3 ist optional.
Tietzestraße 15, 17a-d, 19 a-d, 21 a-c und Wildenbruchstraße 2-14 in 22587 Hamburg
Die BImA ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit der Aufgabe der Verwaltung der bundeseigenen Immobilien. Im Rahmen der Wohnungsfürsorge verhilft die BImA insbesondere Bundesbeschäftigten zu dienstortnahem und bezahlbarem Wohnraum.
Ziel der gewünschten Planung ist die Schaffung von Wohnraum für Bundesbedienstete, der wirtschaftlich herzustellen und zu betreiben ist. Eine effiziente Wohnraumgestaltung zur Optimierung der Wohnfläche gegenüber von Nutz- und Konstruktionsflächen hat dabei im Vordergrund zu stehen. Auch die optimale Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Grundstücks ist zentrale Planungsaufgabe. Alle Flächen sind optimal zu nutzen.
Die Planung muss sich an den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen orientieren und die geltenden Gesetzte einhalten. Das Bauvorhaben befindet sich in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Planung hat demnach die entsprechenden Landesgesetze wie die HBauO zu berücksichtigen.
Das zu beplanende Grundstück hat folgende Adresse: Tietzestraße 15, 17a-d, 19 a-d, 21 a-c, Wildenbruchstraße 2-14 in 22587 Hamburg
Das zu beplanende Grundstück befindet sich hier: Flurstück 2215, 2217, 2218, Gemarkung Dockenhuden
Das zu betrachtende Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 13.893 m². Das Grundstück ist voll erschlossen. Das Grundstück liegt angrenzend an zwei öffentlichen Straßen und es liegen Leitungen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation auf dem Grundstück.
Es ist der Vorbescheid A/WBZ/01545/2021 vom 04.05.2022 (gültig bis 03.05.2025) zwingend zu beachten.
Die zu planenden Gebäude sind gemäß Bauvorbescheid als Mehrfamilienhäuser in offener Bauweise vorzusehen, vorzugsweise in Holzbau. Die zu planenden Gebäude sollen über 2 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss verfügen. Dabei sollen sie sich an den Bestandsgebäuden in Art und Maß der baulichen Nutzung in das nähere Umfeld einfügen. Um den unterschiedlichen Anforderungen an die Wohneinheiten und Wohnungsgrößen gerecht zu werden, sind dabei mind. 4 verschiedene Grundrisse vorzusehen, die jedoch aufeinander abgestimmt sein müssen. Es sollen auf dem benannten Grundstück und unter den gegebenen Randbedingungen möglichst viele Wohneinheiten entstehen.
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Ziel ist die Planung der in der FLB beschriebenen Gebäude.
Das Investitionsvolumen des Bauvorhabens wird durch die AG vorläufig auf netto 9 Mio. Euro geschätzt (KG 200-700).
Dabei werden die Kosten für KG 300-400 vorläufig auf netto 5,7 Mio. Euro geschätzt.
Dazu sollen vom Bieter folgende 3 Teilpakete als Beauftragungsstufe von Leistungen angeboten werden:
Stufe 1: HOAI-Leistungen der LPH 2-4 für den Neubau zweier MFH und eventueller Abriss und Neubau eines EFH als Generalplanungsleistungen, begleitende techn. Beratungsleistungen, aufbauend auf die bestehende Planung zum Vorbescheid.
Stufe 2: LPH 5-7 Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig TU-Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung), Leitdetailplanung
Stufe 3: LPH 8-9 Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling
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Stufe 1 - Grundleistungen
Für die Planung der Neubebauung sind Planungsleistungen der Leistungsbilder
- Gebäude und Innenräume
- Tragwerksplanung
- Freianlagen
- Technische Ausrüstung
jeweils vollständig für die LPH 2-4 anzubieten.
Stufe 1 - Besondere Leistungen
Leistungsbild Gebäude und Innenräume
- Fotorealistische farbige Visualisierung eines mit der AG abzustimmenden Standpunkts, in geeigneter Auflösung, Bereitstellung im jpg-Format
- Erarbeiten und Erstellen besonderer bauordnungsrechtlichen Nachweisen für vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
- Kostenschätzung / Kostenberechnung
Leistungsbild Freianlagen
- Leistungen zu Baumfällungen und Ersatzpflanzungen
Leistungsbild Tragwerksplanung
- Erarbeiten von Gründungsalternativen, unter Angabe der jeweiligen Setzungserwartung
- Detailplanung der Fugen der Konstruktionen
- Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
Leistungsbild Technische Ausrüstung
- Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6
Stufe 1 - Gutachten und techn. Beratungsleistungen
Wärmeschutz- und Energiebilanzierung
- Hinweis: Ohne Grundleistungen gem. Anlage 1 HOAI, Punkt 1.2 Bauphysik
- Erstellen fachübergreifenden Bauteilkatalogs
- Erstellen Wärmeschutznachweis
- Thermische Simulationen für sommerlichen Wärmeschutz, sofern entwurfsabhängig oder zur Kostenoptimierung erforderlich
- Katalognachweise gem. DIN 4108 von Wärmebrücken
- Wärmebrückenberechnungen, sofern entwurfsabhängig oder zur Kostenoptimierung erforderlich
- Überprüfen der Übereinstimmung der Bauausführung mit Wärmeschutznachweis
- Erstellung Vorabzug Energieausweis
- erforderliche Nachweise zur Erreichung und Dokumentation des GEG-Standards
- mit zusätzlichen Ziel: Erhalt einer DGNG- bzw. BNB-Zertifizierung nach LPH 8
Beratungsleistungen zum Schallschutz
- Hinweis: Ohne Grundleistungen gem. Anlage 1 HOAI
- Erstellen fachübergreifenden Bauteilkatalogs
- Erstellen Schallschutznachweis / Einhaltung Vorgaben DIN 4109-5 und Anforderungen an den Immissionsschutz
Beratungsleistungen zum Brandschutz
- Aufstellen Brandschutznachweis / Nachweis eines Sachverständigen bzgl. Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben
- Behördlich vorgegebene Sachverständigenprüfungen zur Einhaltung des baulichen und organisatorischen Brandschutzes
Beratung und Prüfung bzgl. vorliegendem Baugrundgutachten:
- Erstellen Baugrundgutachten
- Ausführungsbezogene Berechnungen oder Planungsleistungen
- Setzungsermittlungen zu Gründungsalternativen
Vermessungstechnische Leistungen
Zum Erfassen ortsbezogener Daten über das Grundstück, Topographie, Nachbarbebauungen und Anlagen sollen entsprechende vermessungstechnischen Leistungen durch ein Vermessungsbüro, das durch den Auftragnehmer beauftragt wird, durchgeführt werden. Folgende Planunterlagen sind als Grundlage für die Bauantragsunterlagen des Auftragnehmers erstellt werden:
- Entwurfsvermessung für Planung und Entwurf von Gebäuden
- Amtlicher Lageplan nach Entwurfsplanung des GP
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Stufe 2 - Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig TU-Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung)
Die in Stufe 1 erarbeiteten Planungsergebnisse sind als Bestandteil der für das TU-Vergabeverfahren zu erstellenden Vergabeunterlagen vorzusehen.
Der Leistungsschwerpunkt für den GP in Stufe 2 liegt in der inhaltlichen Bearbeitung zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens und der Mitwirkung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens bzw. bei der Auswahl des TU. Die Vorbereitung des Teilnahmewettbewerbs zur Durchführung eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens einschließlich der Erstellung von detaillierten technischen Vergabeunterlagen mit den durch AG vorgegebenen Leistungsbausteinen bildet hierbei die Grundlage.
Nachfolgend wird der Leistungsumfang des GP während der Phase der Ausführungsvorbereitung beschrieben.
a) Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Erstellung von Vergabeunterlagen - Inhaltliche Bearbeitung
- Überprüfung Vollständigkeit von Grundlagen; Beraten zum Leistungsbedarf und zur Vorgehensweise; Mitwirkung an Klärung der Aufgabenstellung, der Ziele, der Schnittstelle und der Projektbeteiligten; Ortbesichtigung und Kick-off
- Überprüfung beigestellter Unterlagen für die Ausschreibung
- Erstellung Leitdetailplanung zur Klärung der ausführungsrelevanten Details und Qualitäten inklusive Abstimmung mit dem AG
- Erstellung detaillierter massenbezogener Ausschreibungsunterlagen für die Bauleistungen und FLBs für die Planungsleistungen des TU (Vervollständigung der LPH 5)
- Überprüfung der Vollständigkeit der vorhandenen als Grundlage und Anlage der Ausschreibung erforderlichen Unterlagen. Veranlassung zur Beschaffung fehlender Unterlagen
b) Mitwirkung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens:
Teilnahmeantrag
- Beantwortung Bewerberfragen (Anzahl offen)
- Auswertung und Bewertung eingereichter Teilnahmeanträge (Anzahl offen) gemäß Bewertungsmatrix
Angebotsphase
- Beantwortung Teilnehmerfragen (Anzahl offen)
- Auswertung eingereichter Angebote gemäß Bewertungsmatrix
- ggf. vorbereitende Formulierung von Aufklärungs-/ Nachforderungsschreiben
Verhandlungsphase
- Formulierung von Einladungsschreiben inkl. Themenlisten
- Vorbereitung und Durchführung von Bietergesprächen zur Angebotsaufklärung und Verhandlung (Annahme: 2 Verhandlungstage/-runden pro Bieter)
- Beantwortung Bieterfragen
- Auswertung eingereichter finalen Angebote gemäß Bewertungsmatrix
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Stufe 3 - Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling
Diese Leistungsstufe umfasst den Planungs- und Bauausführungszeitraum bis zur schlüsselfertigen Gebäudeübergabe. Zur Kontrolle der an den TU vergebenen Leistungen sollen unterstützende Leistungen im Sinne einer Qualitätssicherung und eines Projektcontrollings wie folgt angeboten werden:
Inhaltliche Bearbeitung
- Überprüfen Ausführungsplanungsergebnisse LPH 5 HOAI
- Teilnahme an Planungsbesprechungen
- Interessen der Bauherrin als Vertreter durchsetzen
- Bauherrin bei Entscheidungen beraten
- Örtliches Überprüfen der TU-Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung
- Teilnahme an wichtigen Projektbesprechungen und Baubesprechungen, Protokollieren der Projektbesprechungen mit der AG
- Bei Verhandlungen Interessen der Bauherrin durchsetzen
- Änderungen (Plausibilisierung von Planungs- und Ausführungsänderungen als Entscheidungshilfe für AG)
- Bemusterungen
- Bauüberwachung als Vertretung der Bauherrin
Mitwirkung
- Analysieren und Bewerten der Planungs- und Bauprozesse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen ggf. Anpassungsvorschläge bei deren Gefährdung
- Örtliches Überprüfen der Mängel- und Restleistungen (TU-Übersichtslisten)
SiGeKo:
Vom AN ist der gem. Baustellenverordnung erforderliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu stellen und alle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben notwendigen Leistungen zu erbringen.
Sofern es mehr geeignete Bewerber geben sollte, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (mehr als fünf), wird die Auftraggeberin anhand des in Anlage A-03 enthaltenen Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden.
Die Auftraggeberin wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben.
Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin, die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die eingereichte Erklärung zum Umsatz, die eingereichten Referenzen, die eingereichten Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur, die eingereichten Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter sowie die einzureichende Unterlage zur Darstellung der Verfügbarkeit des Personals bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird die Auftraggeberin eine Bewertungsmatrix (siehe Anlage A-03) verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 100 Punkte erreichen, die sich wie auf die o.g. einzelnen Kriterien verteilen.
Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) zur Angebotsabgabe auffordern. Bei Punktgleichheit erhält der Teilnahmeantrag mit der größten Punktzahl des Bewertungskriteriums „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Abschnitt III Teilnahmebedingungen sowie Anlage A-02 und A-03).
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In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, alle geeigneten Bewerber/-innen zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes aufzufordern und ggf. zu einer Vergabeverhandlung mit der Auftraggeberin einzuladen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
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In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt II.2.5 sowie Anlage A-04) in die engere Wahl kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-02 beigefügte Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bewerber kann alternativ zur „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
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Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Kann der Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers/Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
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Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen.
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Der Bewerber hat zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Anlage B-02 zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Es sind die Hinweise für Bewerbergemeinschaften zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage B-02).
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Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-04). Der Bewerber hat ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende Anlage B-02 mit den Erklärungen zu den Ziff. 1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweisen beizubringen. Es sind die Hinweise für die Inanspruchnahme fremder Ressourcen zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage B-02).
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In der Bewerberauskunft sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage B-02 enthalten oder durch EEE):
I. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich des Eintrags in einem Berufs- oder Handelsregister
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
3. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02.1 „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
4. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungs-macht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung)
5. Ggf. Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)
6. Sonstiges: Für die Teilnehmer einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in einer anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung einer Berufs- / Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall
- 2 Mio. Euro für Personenschäden
- 2 Mio. Euro für Sachschäden
- 1 Mio. Euro für Vermögensschäden
- [Betrag gelöscht] Euro für Schlüsselschäden
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
2.Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) und Erklärung über den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021, 2022 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die oben aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden / 2 Mio. Euro für Sachschäden, 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] Euro für Schlüsselschäden, Nachweis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht älter als sechs Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Zu 2. Mindestens durchschnittlicher Gesamtumsatz der Jahre 2020, 2021, 2022: 5 Mio. Euro (netto). Mindestens durchschnittlicher Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart „Planungsleistungen“ der Jahre 2020, 2021, 2022: 3,5 Mio. Euro (netto).
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über die Leistungserbringung
1.1 Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
1.2. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Nachweis über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
2.1 Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft
2.2 Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratende/r Ingenieur/-in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft
3. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
3.1 Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten mit fachspezifischen Studium und 5 oder mehr Jahren Berufserfahrung der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022)
3.2 Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten mit fachspezifischen Studium oder Ausbildung und weniger als 5 Jahren Berufserfahrung der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022)
3.3 Erklärung über die Anzahl der sonstigen Beschäftigten der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022)
3.4 Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten -Gesamt- der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022)
4. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten
4.1 Angabe der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter unter Nennung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und der Projektmitarbeiter. Zu den einzelnen Positionen im Projekt sind folgende Angaben zu machen: Name, Stellung im Unternehmen, Unternehmenszugehörigkeit, Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation, Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren, Angaben zu etwaigen fachspezifischen Zusatzqualifikationen.
4.2 Erklärung über die Zurverfügungstellung mindestens eines Projektleiters und eines Projektleiters in Stellvertretung mit dem Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc./ B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
4.3 Erklärung über die Zurverfügungstellung mindestens eines weiteren Projektmitarbeiters mit dem Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc./ B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung
4.4 Nachweis der beruflichen Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung oder vergleichbarer Abschluss sowie Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar)
5. Verfügbarkeit des Personals und Sicherstellung / Konzept der vor-Ort-Präsenz
Darstellung der Verfügbarkeit des Personals und wie die vor-Ort-Präsenz sichergestellt werden soll
6. Referenzen
Angaben zu Referenzen, in denen die Leistungsphase 8 im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen worden ist. Mehrfachnennungen sind zulässig. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Durch den Bewerber/ die Bewerber-/Bietergemeinschaft sind folgende vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Vergabestelle ein Formular (siehe Vordruck Anlage B-02) zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerber-/Bietergemeinschaften genutzt werden soll.
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind:
6.1 Referenz 1 und 2
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen (es werden mindestens 2 Referenzobjekte gefordert):
- Leistungsart: Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-8 HOAI (möglichst in Eigenleistung) für ein Neubauobjekt mit Wohnnutzung oder anderer Nutzungsart mit vergleichbaren Planungs- oder Beratungsanforderungen
- Leistungsumfang: Gebäude mit mindestens 1.400 qm Bruttogrundfläche, Baukosten mindestens 3,5 Millionen Euro brutto für KG 200-700
6.2 Referenz 3
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen (es wird mindestens 1 Referenzobjekt gefordert):
- Leistungsart: Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 3-8 HOAI
- Leistungsumfang: Neubauprojekt, Baukosten mindestens 3 Millionen Euro brutto für KG 300-500
6.3 Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Projektbezeichnung, Lage / Ort
- Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF)
- Auftraggeber/-in, Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname), Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail Ausführungsort (Anschrift)
- Öffentliche/-r Auftraggeber/-in
- Vertragliche Bindung als Einzelauftragnehmer/-in / ARGE-Partner/-in / Techn. Federführer/-in ARGE / Kaufm. Federführer/-in ARGE / Nachunternehmer/-in
- Baukosten (Für Referenz 1 und 2: KG 200-700, in Euro brutto; für Referenz 3: KG 300-500, in EUR brutto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen HOAI
- Abschluss der Leistungsphase 8 (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen, unter Angabe der in Eigenleistung bearbeiteten Leistungsphasen gemäß HOAI)
- Angaben zur offenen Bauweise (betrifft nur die Referenzen zur Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung)
- Angaben zur Holzbauweise (betrifft nur die Referenzen zur Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung)
- Angaben zur Planung PKW-Stellplätze mit E-Ladeinfrastruktur (betrifft nur die Referenzen zur Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung)
6.4 Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzgebern einzureichen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die oben aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 2. Vorlage des Nachweises über die Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft
Zu 3. Gesamtanzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) ist im Durchschnitt größer gleich 20
Zu 4. Nennung des Projektleiters, des Projektleiters in Stellvertretung und eines Projektmitarbeiters mit der entsprechenden beruflichen Qualifikation und den entsprechenden Jahren an Berufserfahrung sowie Vorlage der Nachweise der beruflichen Qualifikation der für das Projekt vorgesehen Beschäftigten und Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar
Zu 6. Nachweis der 3 vergleichbaren Referenzprojekte von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzgebern
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
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Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer/-innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Teilnehmer/-innen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen.
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Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/die Bewerber/-in oder Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.
Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).
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Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 06.04.2023 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist
/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.
Wie bereits oben erwähnt haben sich die Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.
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Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabesunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:
Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist
/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die AG weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig.
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Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" (Anlage B-01.1) und der spätere Vordruck "Angebotsschreiben" (Anlage B-01.2, 2. Stufe) muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.
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In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers /Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und späteren Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden.
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Die Bewerber/-innen haben diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrages deutlich zu kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und /oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende Akteneinsichtsrecht wird ebenso hingewiesen wie darauf, dass die Vergabekammer von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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iese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Anlage B-02.1 "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“