Wartung / Inspektion von Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien von GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 009-23 DK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/schulbau/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung / Inspektion von Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien von GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) durch die Sparte Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Wartung / Inspektion von Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen entsprechend dem Leistungsverzeichnis in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg sowie an diversen Immobilien von GMH gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.Juli 2023 und endet am 30.Juni 2025.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
SBH- Esser IQ8 und Esser Variodyn
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 79 Anlagen auf 38 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagen-teile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 38 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich: 41 x Esser IQ8 und 38 x Esser Variodyn. Im Mittel ca. 8 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 54, 55, 225 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Esser IQ8 und Esser Variodyn
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 86 Anlagen auf 43 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 43 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich: 48 x Esser IQ8 und 38 x Esser Variodyn
Im Mittel ca. 8 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 57, 74, 132 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Esser IQ8 und Esser Variodyn
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 89 Anlagen auf 41 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 41 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich: 46 x Esser IQ8 und 43 x Esser Variodyn
Im Mittel ca. 15 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 51, 57, 70, 116, 148, 192 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Esser Flex, IQ8, Variodyn, Esser
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 60 Anlagen auf 29 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 29 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 22 x Esser Flex, 19 x Esser IQ8, 16 x Esser Variodyn, 3 x Essertronic
Im Mittel ca. 8 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 51, 55, 56, 57, 70, 88, 91, 116, 122, 146, 190, 237, 259, 290, 389, 1002 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- TOA, Esser, Notifier
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 104 Anlagen auf 53 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 53 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 45 x TOA, 36 x Esser IQ8, 9 x Notifier, 9 x Esser Variodyn, 3 x Essertronic, 2 x
Esser Flex
Im Mittel ca. 13 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 56, 61, 81, 90 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Esser und ic audio
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 136 Anlagen auf 65 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 66 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 63 x Esser IQ8, 60 x ic audio, 8 x Esser Variodyn, 3 x Essertronic, 1 x Esser Flex, 1 x Esser Compact
Im Mittel ca. 8 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 52, 62, 73, 87, 164 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- ic audio, Esser, Notifier, TOA
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 47 Anlagen auf 21 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 21 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 19 x ic audio, 19 x Esser IQ8, 4 x No)fier, 4 x TOA, 1 x Esser Variodyn
Im Mittel ca. 5 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 66, 80, 85, 305 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Simax, Esser, TOA
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 31 Anlagen auf 15 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 15 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 16 x Simax, 13 x Esser IQ8, 2 x TOA
Im Mittel ca. 6 Rauchmelder je HAA / BMA.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Hekatron, TOA, Esser
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 12 Anlagen auf 5 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 5 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 5 x Hekatron, 4 x TOA, 2 x Esser IQ8, 1 x Esser Variodyn
Im Mittel ca. 1 Rauchmelder je HAA / BMA, eine einzelne Anlage mit 245 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Siemens
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 22 Anlagen auf 11 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 11 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 11 x Siemens / FC 2040, 11 x Siemens / PAV DSM40
Im Mittel ca. 11 Rauchmelder je HAA / BMA.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Dynacord, Esser, TOA, Notifier,
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 11 Anlagen auf 4 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 4 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 3 x Dynacord, 2 x Esser IQ8, 1 x Esser Variodyn, 1 x TOA, 1 x No,fier, 1 x Esser
Flex, 1 x Essertronic, 1 x Heydel
Im Mittel ca. 10 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 205, 214 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Iversen, Notifier, Akustika, Es
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 34 Anlagen auf 20 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 20 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 13 x Iversen Dimier, 7 x No(fier, 4 x Akus(ka, 4 x Esser IQ8, 2 x ic audio, 2 x Klein + Hummel, 2 x Essertronic
Im Mittel ca. 7 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 58, 92, 177 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Diverse Fabrikate
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 46 Anlagen auf 23 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 23 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 8 x Philips, 7 x Esser IQ 8, 6 x TOA, 5 x Detectomat, 4 x ic audio, 3 x Esser Flex, 2 x No0fier, 2 x Teladi, 2 x Walter Steffens, 1 x Esser Variodyn, 1 x Essertronic, 1 x Hekatron, 1 x Heydel, 1 x Aritech, 1 x Salzbrenner, 1 x TM SAA
Im Mittel ca. 13 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 55, 71, 208 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
SBH- Bosch, Esser, Notifier, TOA, Iv
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 9 Anlagen auf 3 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 3 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 2 x Bosch / Paviro, 2 x Esser IQ 8, 1 x Notfier, 1 x Esser Variodyn, 1 x TOA, 1 x Esser Flex, 1 x Iversen Dimier.
Im Mittel ca. 21 Rauchmelder je HAA / BMA, eine einzelne Anlage mit 197 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
GMH- Esser IQ8, Esser Variodyn, Esse
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 23 Anlagen auf 6 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 6 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 11 x Esser IQ 8, 7 x Esser Variodyn, 4 x Esser Flex, 1 x Essertronic.
Im Mittel ca. 14 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 51, 105, 124, 149
Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
GMH- TOA, Notifier, Esser, Detectoma
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 27 Anlagen auf 11 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 11 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 11 x TOA, 6 x Notfier, 5 x Esser IQ 8, 2 x Esser Variodyn, 2 x Essertronic, 1 x Detectomat.
Im Mittel ca. 18 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 52, 87, 113, 241 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
GMH Dynacord, Detectomat, Notifier, Esser
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 17 Anlagen auf 8 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 8 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 8 x Dynacord, 3 x Essertronic, 2 x Detectomat, 1 x Notfier, 1 x Esser Flex, 1 x RCS,
1 x Akustka
Im Mittel ca. 9 Rauchmelder je HAA / BMA.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
GMH- ic audio und Esser
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 22 Anlagen auf 10 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 10 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich 10 x ic audio, 6 x Esser IQ 8, 5 x Essertronic, 1 x Esser Flex.
Im Mittel ca. 9 Rauchmelder je HAA / BMA, einzelne Anlagen mit 54, 59 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
GMH- Diverse Fabrikate
über das gesamte Bundesland Hamburg, ca. 28 Anlagen auf 16 Standorte verteilt
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung einer fachgerechten vierteljährlichen Inspektion und jährlichen Wartung an allen Hausalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen gemäß DIN VDE 0833, DIN VDE 0828 (EN 50849), DIN 14675 sowie DIN EN 54.
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Voraussichtlich 16 Standorte mit den nachfolgenden Fabrikaten:
Voraussichtlich: 8 x RCS, 5 x No(fier, 3 x Simax, 3 x Esser IQ8, 2 x Akus(ka, 1 x Detectomat, 1 x
Hekatron, 1 x ic audio, 1 x TOA, 1 x Iversen Dimier, 1 x Ateis, 1 x Bosch Baujahr 1970.
Im Mittel ca. 11 Rauchmelder je HAA / BMA, eine einzelne Anlage mit 83 Rauchmeldern.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 30.Juni 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister/der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
- Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
- ggf. Vordruck Bietergemeinschaft (sofern einschlägig, siehe Vertragsbedingungen/Formulare)
- Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
A)Betriebshaftpflicht bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
B) Umsätze der letzten drei letzten Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020; siehe Eignungskriterien/Eignungsvordruck)
C) Bescheinigung in Steuersachen
D) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung
zu A) Die Betriebshaftpflicht muss eine Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mind. 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall umfassen.
zu B) Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten des angebotenen Loses entsprechen.
zu C) Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 12 Monate
zu D) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht älter als 12 Monate)
A) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten
B) Nachweise der Qualifikation der Mitarbeiter für den Bereich Wartung/Instandsetzung der letzten drei Jahre
C) Nachweis der Fachkunde
D) Namentliche Aufstellung und Nachweis der Qualifikation, der vom AN für die Leistungserbringung aus diesem Vertragsverhältnis vorgesehenen Mitarbeiter
zu A) Mindestens drei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre (Stichtag 01.01.2020) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und / oder Immobilienwirtschaft unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten (siehe Eignungskriterien)
zu B) Aufstellung sowie Qualifikationsnachweise der qualifizierten Mitarbeiter für die Jahre 2020, 2021 und 2022: Angaben zur Anzahl der im Unternehmen des AN in den vergangenen 3 Jahren angestellten qualifizierten Fachkräfte für den Bereich Wartung und Instandsetzung.
zu C) Die Zertifikate / Konzession für die entsprechenden Hersteller / Fabrikate der Anlagen sind in Kopie mit dem Angebot einzureichen. Zum Nachweis der Fachkunde ist jeweils mindestens ein Zertifikat über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung oder eines Seminarbesuchs beizulegen. Diese müssen entsprechend dem geschuldeten Leistungsumfang, über die notwendige Ausbildung (abgeschlossene Berufsausbildung und Qualifikationen sowie berufspraktische Erfahrung (mind. 2 Jahre) verfügen.
zu D) Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von einem Los der Lose 1 bis 6 sind, neben den weiteren Eignungsnachweisen, mindestens zwei qualifizierte und sachkundige Fachkräfte in Vollzeit nach-zuweisen. Für den Erhalt von einem Los der Lose 7 bis 19 ist, neben den weiteren Eignungsnachweisen, mindestens eine qualifizierte und sachkundige Fachkraft in Vollzeit nachzuweisen. Für den Erhalt des Zuschlages auf ein, mehrere oder die max. mögliche Anzahl an Losen ist die notwendige Mindestanzahl an qualifizierten und sachkundigen Fachkräften erforderlich und addiert sich je nach Anzahl der Lose auf.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungs-verbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht.
Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme erhält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]