MS-Netzstation BBR Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-908-20230109
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
MS-Netzstation BBR
Aufbau einer MS-Netzstation als 10 kV Übergabepunkt auf den
Busbetriebshof Harburg II inkl. Mittelspannungsschaltanlage und Schutztechnik. Die Einspeisung erfolgt von Stromnetz Hamburg.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Busbetriebshof Harburg II
Der Busbetriebshof Harburg II (BBR) ist ein Bestandshof, auf dem Busladetechnik installiert wird und die Busse in Freiaufstellung aufgestellt werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine 10kV-Mittelspannungs-Netzstation als Übergabepunkt auf dem Busbetriebshof Harburg II (BBR) inkl. Mittelspannungsschaltanlage und Schutztechnik. Für das Mittelspannungsschutzkonzept sind flächendeckend multifunktionale Schutzrelais. Die Einspeisung erfolgt von Stromnetz Hamburg.
BBR: Es handelt sich um eine 10 kV Mittelspannungsanbindung, die über eine 14-feldrige, luftisolierte Schaltanlage u.a. die Ladetechnik versorgt. Es sind vier Aufnahmefelder, zwei Übergabefelder, zwei Messfelder, zwei Kuppelfelder und vier Abgangsfelder vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BBR 10kV-Netzstation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seevetal
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://hk-c.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36AA0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]