Ingenieurleistungen TGA zum 2. BA Umbau des Gebäudes Kulturzentrum Alte Schule Dörpfeldstraße 54-56 in Berlin-Adlershof im Rahmen des städtebaulichen Bund-Länder-Förderprogramms Aktive Zentren Referenznummer der Bekanntmachung: TK 06042023-0900
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen TGA zum 2. BA Umbau des Gebäudes Kulturzentrum Alte Schule Dörpfeldstraße 54-56 in Berlin-Adlershof im Rahmen des städtebaulichen Bund-Länder-Förderprogramms Aktive Zentren
Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für den Umbau des identitätsstiftenden Kulturstandortes Alte Schule vergeben werden. Hierzu gehört eine umfassende Modernisierung und Instandsetzung der Stadtteilbibliothek auf der Selchowstraße, welche u.a. die Erweiterung der Nutzflächen durch Aufstockung und Ergänzung mit einem Verbindungsbau zwischen historischem Bestand und Bibliothek beinhaltet. Hier ist die Herstellung der Barrierefreiheit im und zwischen den Gebäudeteilen und die Neuinstallation sämtlicher Starkstrom-Anlagen sowie der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen beinhaltet.
Die Baumaßnahme wurde bereits begonnen. Die zu vergebene TGA-Leistung umfasst die Leistungsphasen 5-9 in den Anlagengruppen 1 - 8 des 2. Bauabschnittes (Umbau der Bibliothek und Neubau des Verbindungsbauwerkes).
Kulturzentrum Alte Schule, Dörpfeldstraße 54/56, 12489 Berlin-Adlershof
Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen TGA entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 8 sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungsphasen können je nach Bedarf ganz oder teilweise vergeben werden. Ein Anspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen und Anlagengruppen besteht nicht.
Im Rahmen des Bauvorhabens wird eine Qualifizierung des identitätsstiftenden Kulturstandortes „Alte Schule“ angestrebt. Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange werden neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die bestehenden Nutzungen Lösungen zur Erweiterung des Angebots insbesondere für neue Nutzergruppen geschaffen.
- Neuordnung und Erweiterung der Raumkapazitäten
- Flexibilisierung der Raumnutzungen, Erweiterung der Nutzflächen im Dachraum; Neubau Durchgang zur Bibliothek
- Sanierung und Aufstockung der Bibliothek sowie Errichtung des Verbindungsbaus
- Herstellen Barrierefreiheit im und zwischen den Gebäudeteilen
- Herstellung Rettungswege / Sicherung des Brandschutzes
Auf der Grundlage der Vorplanung aus 02/2019 wurde eine BPU für die Gesamtmaßnahme erstellt.
Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben wurde in 11/2019 eingereicht, der Genehmigungsbescheid wurde am 16.09.2020 erteilt.
Der Sanierungsbeginn erfolgte mit der Baustelleneinrichtung im Januar 2021.
Die Fertigstellung des 1. BA einschließlich des Vorgartens erfolgte im November 2022.
Ab Juni 2023 ist der Auszug bzw. Umzug der Bibliothek geplant. Ab Juli 2023 erfolgt die Entkernung und Schadstoffsanierung; ab August 2023 die Baudurchführung des 2. Bauabschnittes mit Aufstockung und Sanierung der Bibliothek sowie Erstellung des Neubaus des Verbindungsbauwerkes.
Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist zum 01.12.2024 geplant.
Das Gebäude „Alte Schule“ ist über vorhandene Hausanschlüsse für Abwasser, Trinkwasser, Gas, Elektro / IT im Keller des rechten Gebäudeteiles in einer Technikzentrale an die öffentliche Versorgung angeschlossen. Die mediale Anbindung der linken Seite der „Alten Schule“ erfolgt über eine neu zu schaffende Horizontaltrasse im UG. Die Bibliothek und das zugehörige Verbindungsbauwerk werden über eine zu erweiternde Horizontaltrasse im Erdbereich auf der Hofseite erschlossen.
Die neue zentrale Wärmeversorgung für alle Gebäudeteile erfolgt zukünftig über die Technikzentrale aus dem Keller im rechten Teil des Gebäudes „Alte Schule“.
Die Erschließung der einzelnen Etagen in den Gebäudeteilen rechte und linke Seite „Alte Schule“ sowie Bibliothek erfolgt über vertikale Steigeschächte.
Der Fettabscheider für die Küche ist im Keller des linken Gebäudeteils errichtet worden. Die Entsorgung erfolgt über den Innenhof von außen. Die Küche wird außerdem mit einer Zu- und Abluftanlage ausgestattet.
Die Elektroverteilung erfolgt analog zur Wärmeverteilung über die horizontale Medientrasse im UG, bzw. für die Bibliothek im Erdbereich der Hofseite.
An beiden Gebäudeteilen wird ein Behinderten-gerechter Personen/Lastenaufzug, Traglast 630kg, installiert.
Die Gesamtkosten betragen gemäß aktueller Kostenberechnung: 12.395.000 €.
Es wurde ein Projektsteuerer eingesetzt. Neben dem Objektplaner wurden weitere Fachplaner und Gutachter, wie Bauphysik, Tragwerksplanung, SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind Abstimmungen mit den Fachplanern, zuständigen Fachbehörden sowie weiteren Beteiligten durchzuführen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt)
1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (8 Pkt)
2.1 (8 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 24 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der/die Hauptbearbeiter/in verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur/in (nach Diplom oder gleichwertig)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.2 Der/die Bauleiter/in verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur/in (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
3.3 (4 Pkt) – Der/die Hauptbearbeiter/in und der/die Bauleiter/in verfügen insgesamt sowohl über Planungs- als auch Baustellenerfahrung (Bauleitung).
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 62 Pkt)
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 31 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (5 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 3 Mio. EUR.
4.2 (8 Pkt) – Es wurden die Anlagengruppen 1-8 in den Leistungsphasen 5-8 erbracht (je Anlagengruppe mit vollständig erbrachten Leistungsphasen 1 Punkte).
4.3 (4 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.
4.4 (4 Pkt) – Es handelt sich um ein Gebäude mit multifunktionaler Nutzung (Museum, Sozio-Kulturelle Einrichtung o.ä.).
4.5 (4 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.6 (6 Pkt) – Der/die Hauptbearbeiter/in oder der/die Bauleiter/in, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter/in oder Bauleiter/in am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Es ist beabsichtigt, die Anlagengruppen (ALG) 1-8 in den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 55 HOAI sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
- Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, z.B. Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen
- Sichtung und Einarbeitung der zur Verfügung stehenden Unterlagen
- Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
- Erstellen der Kostenberechnung als Nachtrags-BPU für Fachtechnik ALG 1 – 8 des 2. Bauabschnitts
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung zu den Eignungskriterien: siehe Link https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=165846
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/ Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auflistung und kurze Beschreibung zu den Eignungskriterien: siehe Link https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=165846
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
Auflistung und kurze Beschreibung zu den Eignungskriterien: siehe Link https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=165846
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 5-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. die Sanierung eines Nicht-Wohngebäudes handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Es sind Nachweise über folgende Befähigungen zu erbringen:
- Zertifikat zur Planung von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen (Zertifikat nach DIN 14675 oder gleichwertig)
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis über das Zertifikat nach DIN 14675 auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch erbracht, wenn mit Abgabe des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen zum Vorliegen des Zertifikats gemacht wird. Mit Angebotsabgabe muss das Zertifikat nachgereicht werden.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Die Angaben über das Zertifikat nach DIN 14675 sind gem. den Anforderungen Ziff. III.1.3) zu erbringen.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in für technische Gebäudeausrüstung.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Dörp_TGA“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 31.03.2023 - 09:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]