S21 PFA 1.1 und Bonatzbau, Fachbauleitung Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63761
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21 PFA 1.1 und Bonatzbau, Fachbauleitung Brandschutz
S21 PFA 1.1 und Bonatzbau, Fachbauleitung Brandschutz
Stuttgart
S21 PFA 1.1 und Bonatzbau, Fachbauleitung Brandschutz
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris- Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anlage 1 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Anlage 2 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Anlage 3 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Anlage 4 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
- Anlage 5 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Fachbauleitung Brandschutz) vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
- Anlage 6 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen. In Tabellenform ist anzugeben: mindestens ein Sachverständiger für Brandschutz mit Zusatzqualifikation Bauüberwachung Brandschutz; mindestens ein Ingenieur mit Zusatzqualifikation Brandschutz.
- Anlage 7 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen in 3 Referenzprojekten. In Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt; Auftraggeber; Auftragssummen; Leistungsbild/Leistungsumfang für Fachbauleitung Brandschutz.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
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Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Abgabe eines Teilnahmeantrages.
Die Unternehmen reichen bitte die in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen/Nachweise, gemäß III.1.1), III.1.2) und III.1.3) vollständig als Teilnahmeantrag in folgender Form ein:
— der Teilnahmeantrag besteht aus den geforderten Anlagen und wird vom Bewerber selbst zusammengestellt,
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind als PDF-Dokumente zu erstellen und zu beschriften (z.B. Anlage 1.pdf, Anlage 2.pdf, Anlage 3.pdf, Anlage 4.pdf, Anlage 5.pdf, Anlage 6.pdf, Anlage 7.pdf),
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen,
— nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt,
— darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht,
— ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert,
— Formulare werden nicht zur Verfügung gestellt.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe möglich ist.
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Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die Submission ist nicht öffentlich.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.