Rahmenvereinbarungen über das Leasing von verschiedenen Personenkraftwagen für sämtliche Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen sowie ausgewählte Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222121856
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über das Leasing von verschiedenen Personenkraftwagen für sämtliche Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen sowie ausgewählte Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg
Rahmenvereinbarungen über das Leasing von verschiedenen Personenkraftwagen für sämtliche Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen sowie ausgewählte Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg
Personenkraftwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
Personenkraftwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
Der Bieter hat neben den vordefinierten Kombinationen die Möglichkeit zwei Kombinationen aus Leasinglaufzeit und Gesamtfahrleistung frei zu wählen.
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit Brennstoffzellen-Antrieb (FCEV)
Personenkraftwagen mit Brennstoffzellen-Antrieb (FCEV)
Der Bieter hat neben den vordefinierten Kombinationen die Möglichkeit zwei Kombinationen aus Leasinglaufzeit und Gesamtfahrleistung frei zu wählen.
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit Plug-In Hybrid Antrieb (PHEV)
Personenkraftwagen mit Plug-In Hybrid Antrieb (PHEV)
Der Bieter hat neben den vordefinierten Kombinationen die Möglichkeit zwei Kombinationen aus Leasinglaufzeit und Gesamtfahrleistung frei zu wählen.
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit alternativem Antrieb
Personenkraftwagen mit alternativem Antrieb
Der Bieter hat neben den vordefinierten Kombinationen die Möglichkeit zwei Kombinationen aus Leasinglaufzeit und Gesamtfahrleistung frei zu wählen.
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit Benzinantrieb
Personenkraftwagen mit Benzinantrieb
Der Bieter hat neben den vordefinierten Kombinationen die Möglichkeit zwei Kombinationen aus Leasinglaufzeit und Gesamtfahrleistung frei zu wählen.
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit Dieselantrieb
Personenkraftwagen mit Dieselantrieb
Der Bieter hat neben den vordefinierten Kombinationen die Möglichkeit zwei Kombinationen aus Leasinglaufzeit und Gesamtfahrleistung frei zu wählen.
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit Brennstoffzellen-Antrieb (FCEV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit Plug-In Hybrid Antrieb (PHEV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit alternativem Antrieb
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit Benzinantrieb
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit Dieselantrieb
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.