Cloud Computing Deployment Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Cloud Computing Deployment
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (auch "Rahmenvertrag") mit einem Auftragnehmer für das Cloud Computing Deployment (CCD) zur sicheren und schnellen Beschaffung von Hardware, Software und insbesondere von Cloud-Leistungen sowie damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (auch "Rahmenvertrag") mit einem Auftragnehmer für das Cloud Computing Deployment (CCD) zur sicheren und schnellen Beschaffung von Hardware, Software und insbesondere von Cloud-Leistungen sowie damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Insbesondere umfasst die Rahmenvereinbarung folgende Leistungen:
- Cloud-Leistungen in definierter Qualität mit hoher Redundanz und Ausfallsicherheit.
- Die Kapazitäten der Cloud müssen sich extrem flexibel und hyperskalierbar erweitern lassen und an neue Bedürfnisse anpassungsfähig sein, um insbesondere die Kosten für die IT-Infrastruktur dadurch stärker an den Geschäftsverlauf und den Bedarf des Auftraggebers zu koppeln. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, entsprechende Variabilisierungseffekte der relevanten Kostenblöcke darzustellen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens nach 48 Monaten.
Die Gesamtvertragslaufzeit setzt sich wie folgt zusammen:
a) Basisvertragslaufzeit von einem Jahr (12 Monaten)
b) Optionslaufzeit von dreimal einem Jahr (je 12 Monate), um die der Vertrag zum Ablauf der Basislaufzeit automatisch verlängert wird, sofern der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht gebraucht macht.
Die objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien (Reduzierungskriterien) ergeben sich aus dem folgenden Bewertungsschema für die eingereichten und geeigneten Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Bitte beachten Sie, dass maximal 5 Referenzen bewertet werden:
Der Auftraggeber wird die eingereichten Referenzen jeweils in einer Gesamtschau anhand des nachfolgenden Schulnotensystems (ohne Zwischennoten) bewerten. Maßgeblich für die Bewertung ist der Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, wie er sich aus den Ausführungen des Bewerbers zur Beschreibung des Projekts im Unternehmerbogen (Anhang 01 der Vergabeunterlagen) ergibt.
Hinweis: Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die die Mindestanforderungen an die Eignung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) erfüllen.
10 Punkte = Sehr gut: Die zu bewertende Referenz ist in höchstem Maße mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar.
8 Punkte = Gut: Die zu bewertende Referenz ist in hohem Maße mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar.
6 Punkte = Vollbefriedigend: Die zu bewertende Referenz ist etwas besser als mittelmäßig mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar.
4 Punkte = Befriedigend: Die zu bewertende Referenz ist mittelmäßig mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar.
2 Punkte = Ausreichend: Die zu bewertende Referenz ist gerade noch mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar.
0 Punkte = Ungenügend: Die zu bewertende Referenz ist nicht mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar oder erfüllt nicht die Mindestanforderungen an die Referenzen nach Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Der Durchschnittswert aller bewerteten Referenzen bildet die Gesamtpunktzahl. Diese errechnet sich aus der Summe der jeweils pro Referenz erreichten Punktzahl geteilt durch die Anzahl der bewerteten Referenzen.
Die erreichbare Höchstpunktzahl beträgt demnach 10 Punkte (alle bewerteten Referenzen erhalten die Maximalbewertung von 10 Punkten).
Der Grad der Vergleichbarkeit bestimmt sich danach, inwieweit die vom Bewerber in den vorgelegten Referenzprojekten erbrachten Leistungen, in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
Hierbei wird auch berücksichtigt, inwieweit die Referenzen über die in Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen.
Der Auftraggeber nimmt die Punktevergabe mit größter Sorgfalt und in Relation zu allen wertbaren Teilnahmeanträgen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG sowie § 21 Abs. 1 AentG
3. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 LkSG
4. Eigenerklärung "Russland-Bezug" (Anhang 09 der Vergabeunterlagen)
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate zum Ende der Teilnahmefrist)
7. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Mindestanforderung zu 7.:
Der Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in Euro muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 24 Mio. EUR betragen haben.
9. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage geeigneter Referenzen über aktive Verträge oder früher ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens, des Leistungserbringers und des Projektinhalts. Geeignete Referenzen sind solche, die mit dem hiesigen Auftrag vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Die Leistungen müssen dabei alle in der Leistungsbeschreibung dargestellten Cloud-Leistungen umfassen.
Referenzen über aktive Verträge bzw. noch nicht abgeschlossene Aufträge werden ebenfalls berücksichtigt, soweit die entsprechenden Cloud-Leistungen tatsächlich bereits erbracht werden oder wurden.
10. Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt ersichtlich ist.
11. Informationssicherheitsmanagementsystem nach DIN ISO 27001
Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach DIN ISO 27001. Alternativ ist die Darstellung eines vergleichbaren Informationssicherheitsmanagementsystems möglich, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN ISO 27001 dargestellt sein muss (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten beifügen).
12. Datenschutzmanagementsystem nach DIN ISO 27701
Nachweis eines Datenschutzmanagementsystems nach DIN ISO 27701. Alternativ ist die Darstellung eines vergleichbaren Datenschutzmanagementsystems möglich, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN ISO 27701 dargestellt sein muss (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten beifügen).
13. Cloudsicherheitsmanagementsystem nach DIN ISO/IEC 27017
Nachweis eines Cloudsicherheitsmanagementsystems nach DIN ISO/IEC 27017. Alternativ ist die Darstellung eines vergleichbaren Cloudsicherheitsmanagementsystems möglich, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN ISO/IEC 27017 dargestellt sein muss (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten beifügen).
14. Clouddatenschutzmanagementsystem nach DIN ISO/IEC 27018
Nachweis eines Clouddatenschutzmanagementsystems nach DIN ISO/IEC 27018. Alternativ ist die Darstellung eines vergleichbaren Clouddatenschutzmanagementsystems möglich, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN ISO/IEC 27018 dargestellt sein muss (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten beifügen).
15. Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001. Alternativ ist die Darstellung eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems möglich, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN ISO 9001 dargestellt sein muss (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten beifügen).
16. Zertifizierung nach dem Cloud Computing Compliance Controls Catalog, kurz C5, des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Nachweis der Einhaltung des C5-Kriterienkatalogs durch eine Zertifizierungsstelle. Ein alternativer Nachweis, der zumindest in seiner Grundstruktur gemäß dem C5-Kriterienkatalog dargestellt sein muss, ist zulässig (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten beifügen).
Mindestanforderungen zu 9.:
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte vorzulegen, die die folgenden Eigenschaften aufweisen:
- Der Referenzgeber ist ein Kunde aus dem Bereich Gesundheitswesen/ dem öffentlichen Sektor oder ein reguliertes Unternehmen mit Firmensitz im EWR.
- Ein vergleichbarer Umfang liegt bei einer Anzahl von mindestens 200 Nutzern über eine Dauer von mindestens 2 Jahren vor.
- Mindestens jährliches Abrufvolumen von 1 Mio. EUR (netto).
- Kunde nutzte mehr als 20 Subscriptions/Accounts/Projects zur Separierung seiner Workloads.
- Kunde nutzte mehr als 30 Services des Cloudanbieters.
Mindestanforderung zu 10.:
Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 200 Mitarbeiter betragen.
Zu 11. bis einschließlich 16.:
Es handelt sich hierbei ebenfalls um Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX6AMF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.