Beratung im Rahmen von Benchmarking-Projekten (Bek. verg. Auftrag) Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-39
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung im Rahmen von Benchmarking-Projekten (Bek. verg. Auftrag)
Für die Durchführung der Benchmarking-Projekte benötigt die DGUV die Unterstützung eines Beraterteams, welches die inhaltliche und methodische Begleitung der Projekte übernimmt. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand des Vertrages sind Unterstützungsleistungen im Rahmen trägerübergreifender Benchmarking-Projekte der DGUV. Der Inhalt und der Umfang der einzelnen vom AG zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und den konkreten Einzelabrufen.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung im Rahmen von Benchmarking-Projekten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.kienbaum.de
Teile der Leistungen: Projektmitarbeitende
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6A4C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland