Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten - Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: P15006-3007500-001-344-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten - Innentüren
Metallbauarbeiten nach DIN 18360
Verglasungsarbeiten nach DIN 18361, Innentüren, Innenfenster G30,
Ausführung von Metallbauarbeiten Innentüren, dies beinhaltet die Herstellung, Lieferung und Montage von Stahl-Glaselementen, sowie Stahltüren und Innenfenster G30, einschl. Zubehör Garnituren, OTS, Rauchmelder, etc. und die teilweise Demontage und Entsorgung alter Türelemente.
Turmstr. 21 in 10559 Berlin
Das Leistungsbuch beschreibt die Metallbauarbeiten nach DIN 18360, die Verglasungsarbeiten nach DIN 18361, die Arbeiten Innentüren und die Arbeiten Innenfenster G30, Inhalt sind die Demontage und Entsorgung alter Türelemente, sowie im Hauptteil die Herstellung, Lieferung und Montage von 1- und 2-flügeligen Stahl-Glaselementen, größtenteils als raudichte Anlagen, sowie T30- und T90- Stahltüren und Innenfenster als Oberlichter in G30.
13 Stk. Stahl-Glaselemente 1- und 2-flügelig, rdTs in unterschiedlichen Abmessungen bis
ca. 2,5 x4 m,
5 Stk. T30-1 RS Stahltüren in unterschiedlichen Abmessungen,
21 Stk. G30 Oberlichter in unterschiedlichen Abmessungen und teilweise mit Stichbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten - Innentüren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Fahrland
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 09.12.2022 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland